Probleme mit dem landlord - was würdet ihr tun?

mari23

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Citizen
Dazu fällt mir noch 'was ein: Ihr habt nicht nur Anspruch auf die Kautionsrückzahlungen, sondern auch auf die Zinsen! Kautionen müssen ja auf einem separaten Sparbuch in Eurem Namen angelegt werden, und die Sparzinsen gehören selbstverständlich auch Euch. Den Zinsnachweis und die Zinsen samt Zinseszins soll er also bitteschön auch zum Termin mitbringen (ich seh' ihn schon schwitzen - der hat das Geld todsicher nicht separat in Eurem Namen angelegt, wie's Vorschrift wäre...)
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Genau, kann ich bestätigen. Das stand bei mir bisher in jedem deutschen Mietvertrag. Die Kaution ist auf einem verzinsten Sparkontoanzulegen und mit Zinsen zurückzuzahlen.
 

henne

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Ehe-GC
Winter richtig geheizt.

Die Dame hat uns auch bestätigt was ich dachte. Er darf nämlich keinesfalls die gesamte Kaution einbehalten, sondern höchstens einen Teil davon.
das hiesse doch, dass dem vormieter auch noch geld zustuende oder sehe ich das falsch? das ist evtl etwas weit ausgeholt, aber vielleicht sollte man den guten herrn auch noch kontaktieren, sofern er nicht gerade deployed ist oae.
 

Emmaglamour

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Greencard
Genau, kann ich bestätigen. Das stand bei mir bisher in jedem deutschen Mietvertrag. Die Kaution ist auf einem verzinsten Sparkontoanzulegen und mit Zinsen zurückzuzahlen.
Das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen, denn damit soll das Kautionsgeld einerseits geschützt sein, falls der Vermieter beispielsweise in Konkurs gehen sollte (würde er da Geld auf seinem eigenen Konto "parken", würde es verloren gehen) oder sich als diebisches Schlitzohr erweisen sollte und weil zum anderen das Geld ja nun mal weiterhin den Mietern gehört und lediglich eine Sicherheit darstellen soll. Würde es ohne Zins zurückgezahlt, würden die Mieter in Anbetracht der Inflationsrate faktisch Geld verlieren.
 

Rynoa

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Ehe-GC
das hiesse doch, dass dem vormieter auch noch geld zustuende oder sehe ich das falsch? das ist evtl etwas weit ausgeholt, aber vielleicht sollte man den guten herrn auch noch kontaktieren, sofern er nicht gerade deployed ist oae.
Was meinst du damit?
Dass mein Mann noch Geld bekommt? ... genau das wollen wir ja rausfinden.
Da er eine Nachzahlung fürs letzte Jahr will, hat er das gefälligst mit dem was er uns noch schuldet aufzurechnen ... dann sehen wir ja wer am Ende noch Geld kriegt. Ich hab den starken Verdacht dass das wir sein werden :shy
 

Yari

Member
Hier ist mal zwei schöne Zusammenfassungen zur Kaution, natürlich auch zur Rückzahlung und was Ihr verlangen könnt.
http://www.bmgev.de/mietrecht/files/Mietsicherheit-2008.pdf
Rückzahlung der Mieterkaution

Irgendwie finde ich allerdings Eure mietvertragliche Regelung, dass die Kaution am Tag der Rückgabe der Wohnung in bar zurückgezahlt werden soll recht fragwürdig. So ätzend Vermieter auch oft sein mögen, aber wie bitte schön sollen die denn ad hoc gleich bei der Endbesichtigung abschätzen können, was sie die Beseitigung etwaiger Schäden kosten wird? Die dt. Gerichte würden da wohl eher auf Seiten der Vermieter stehen, da ja auch schon mal die gesetzlichen Regelungen Bedenkzeiten einräumen, zumal ja auch die Abrechnung der Nebenkosten nicht zu diesem Tage möglich ist.
 

Emmaglamour

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Greencard
Was meinst du damit?
Dass mein Mann noch Geld bekommt? ... genau das wollen wir ja rausfinden.
Nein, ich glaube, Henne meinte, dass Ihr Euren Vormieter darauf hinweisen könntet, dass der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung vermutlich in seine eigene Tasche wirtschaftet und dass der Vormieter sich deswegen mal an den sauberen Herrn Vermieter wenden sollte. Grundsätzlich ja ein prima Gedanke, aber Nebenkostenrückzahlungen verjähren irgendwann (soweit ich weiß sind's drei Jahre - so ist es zumindest in HH und B), und da Ihr ja nun schon drei Jahre in der Wohnung seid, hat Euer Vormieter sowieso nichts mehr zurückzubekommen. Den Vormieter "aufzuhetzen" würde also eh nichts bringen.

Da er eine Nachzahlung fürs letzte Jahr will, hat er das gefälligst mit dem was er uns noch schuldet aufzurechnen ... dann sehen wir ja wer am Ende noch Geld kriegt. Ich hab den starken Verdacht dass das wir sein werden :shy
Ganz bestimmt sogar, denn sonst hätte der Vermieter sich längst gemeldet, wenn die NK-Abrechnung zu seinen Ungunsten ausgefallen wäre...
Irgendwie finde ich allerdings Eure mietvertragliche Regelung, dass die Kaution am Tag der Rückgabe der Wohnung in bar zurückgezahlt werden soll recht fragwürdig. So ätzend Vermieter auch oft sein mögen, aber wie bitte schön sollen die denn ad hoc gleich bei der Endbesichtigung abschätzen können, was sie die Beseitigung etwaiger Schäden kosten wird?
Das stimmt schon, aber deswegen macht man gemeinhin rechtzeitig vor dem Auszug eine erste Wohnungsbegehung mit dem Vermieter (oder dessen Interessenvertreter), bei der protokolliert wird, welche Schäden eventuell zu beseitigen sind, ob die Wandfarbe so bleiben kann oder neu gestrichen werden muss, etc. Wenn das dann alles erledigt ist, gibt es - abgesehen von der NK-Abrechnung - keinen Grund mehr, bei der finalen Übergabe die Kaution in voller Höhe einzubehalten. Und wenn es nur um die finale NK-Abrechnung geht, ist ein Kautionsbetrag in Höhe von sechs NK-Monatszahlungen auf jeden Fall ausreichend. Die meisten Nebenkostenpositionen werden ja sowieso nicht mieterseitig beeinflusst - da muss es für einen Vermieter also klar abschätzbar sein, ob sechs NK-Monatszahlungen überhaupt notwendig sind. Der Vermieter weiß ja, ob sich Steuern, Hausmeisterkosten, Flurreinigung, Müllentsorgung, Gartenpflege etc. im Preis verändert haben oder nicht.
 

Suze

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Citizen
Meine Mutter vermietet auch und sie hat es bisher immer so gehalten, dass sie bereits beim Auszug (also bei der Wohnungsuebergabe) schon ca. 3/4 der Kaution zurueckgezahlt hat (sofern eben die Nebenkostenabrechnung noch nicht verfuegbar war und wenn vorauszusehen war, dass der Mieter etwas nachzahlen muss) Der Rest der Kaution wurde dann mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet.
Und bei fast allen Vermietern mit denen ich bisher zu tun hatte, war das ebenso. Da hat keiner die ganze Kaution bis zur Abrechnung der NK zurueckbehalten.
 

Yari

Member
Das Einbehalten der Kaution wegen Nebenkostenabrechnungen ist ja nur eine Sache.... dazu gibt es eigentlich klare Regelungen. Die andere Sache sind Beschädigungen in der Wohnung. Ich mag da der OP nichts unterstellen, aber als Vermieter würde ich die Kaution solange in vollständiger Höhe zurückhalten, bis die Mieter tatsächlich die Wohnung samt Nebengelassen verlassen haben und den Schlüssel übergeben haben. Auch wenn die Wohnung schon davor besichtigt wird, ist das noch lange keine Garantie, dass die Mieter nicht ungewollten Babel einfach mal da lassen oder einfach mal vermieterseits gestellte Gegenstände aus der Wohnung mitnehmen. Zudem sind Arbeiten auch häufig von Handwerkern auszuführen, die erst einmal einen Kostenvoranschlag machen müssen.
 

mari23

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Citizen
Ich kann mich nicht mehr so genau erinnern, aber bei Mietverträgen mit Militärangehörigen müssen Vermieter bestimmte Auflagen erfüllen, die in die Mietverträge aufgenommen werden und die sofortige Rückzahlung könnte eine der Auflagen sein. Denn wenn jemand PCSt (wegzieht), dann zieht derjenige ja womöglich ins Ausland und da muss vorher alles abgewickelt sein. Bei Housing muss man sogar vorlegen, dass man Wasser, Strom etc. abgemeldet, alle seine Schulden bezahlt und auch sonst alles erledigt hat.
 

Rynoa

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Ehe-GC
Das Einbehalten der Kaution wegen Nebenkostenabrechnungen ist ja nur eine Sache.... dazu gibt es eigentlich klare Regelungen. Die andere Sache sind Beschädigungen in der Wohnung. Ich mag da der OP nichts unterstellen, aber als Vermieter würde ich die Kaution solange in vollständiger Höhe zurückhalten, bis die Mieter tatsächlich die Wohnung samt Nebengelassen verlassen haben und den Schlüssel übergeben haben. Auch wenn die Wohnung schon davor besichtigt wird, ist das noch lange keine Garantie, dass die Mieter nicht ungewollten Babel einfach mal da lassen oder einfach mal vermieterseits gestellte Gegenstände aus der Wohnung mitnehmen. Zudem sind Arbeiten auch häufig von Handwerkern auszuführen, die erst einmal einen Kostenvoranschlag machen müssen.
Wir haben hier in der Wohnung nichts beschädigt und werden natürlich auch nichts klauen ... das versteht sich ja wohl mal von selbst, dachte nicht dass ich das erst noch dazu schreiben muss.
Außerdem habe ich ja schon geschrieben dass er uns die Kaution BEI ÜBERGABE zu geben hat ... dann wenn wir unseren Schlüssel abgeben ... niemand hier sprach davon dass wir unsere Kaution davor zurück kriegen. Ich versteh ehrlich gesagt nicht was du meinst.
 
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