Was meinst du damit?
Dass mein Mann noch Geld bekommt? ... genau das wollen wir ja rausfinden.
Nein, ich glaube, Henne meinte, dass Ihr Euren
Vormieter darauf hinweisen könntet, dass der
Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung vermutlich in seine eigene Tasche wirtschaftet und dass der Vormieter sich deswegen mal an den sauberen Herrn Vermieter wenden sollte. Grundsätzlich ja ein prima Gedanke, aber Nebenkostenrückzahlungen verjähren irgendwann (soweit ich weiß sind's drei Jahre - so ist es zumindest in HH und B), und da Ihr ja nun schon drei Jahre in der Wohnung seid, hat Euer Vormieter sowieso nichts mehr zurückzubekommen. Den Vormieter "aufzuhetzen" würde also eh nichts bringen.
Da er eine Nachzahlung fürs letzte Jahr will, hat er das gefälligst mit dem was er uns noch schuldet aufzurechnen ... dann sehen wir ja wer am Ende noch Geld kriegt. Ich hab den starken Verdacht dass das wir sein werden
Ganz bestimmt sogar, denn sonst hätte der Vermieter sich längst gemeldet, wenn die NK-Abrechnung zu seinen Ungunsten ausgefallen wäre...
Irgendwie finde ich allerdings Eure mietvertragliche Regelung, dass die Kaution am Tag der Rückgabe der Wohnung in bar zurückgezahlt werden soll recht fragwürdig. So ätzend Vermieter auch oft sein mögen, aber wie bitte schön sollen die denn ad hoc gleich bei der Endbesichtigung abschätzen können, was sie die Beseitigung etwaiger Schäden kosten wird?
Das stimmt schon, aber deswegen macht man gemeinhin rechtzeitig vor dem Auszug eine erste Wohnungsbegehung mit dem Vermieter (oder dessen Interessenvertreter), bei der protokolliert wird, welche Schäden eventuell zu beseitigen sind, ob die Wandfarbe so bleiben kann oder neu gestrichen werden muss, etc. Wenn das dann alles erledigt ist, gibt es - abgesehen von der NK-Abrechnung - keinen Grund mehr, bei der finalen Übergabe die Kaution in voller Höhe einzubehalten. Und wenn es nur um die finale NK-Abrechnung geht, ist ein Kautionsbetrag in Höhe von sechs NK-Monatszahlungen auf jeden Fall ausreichend. Die meisten Nebenkostenpositionen werden ja sowieso nicht mieterseitig beeinflusst - da muss es für einen Vermieter also klar abschätzbar sein, ob sechs NK-Monatszahlungen überhaupt notwendig sind. Der Vermieter weiß ja, ob sich Steuern, Hausmeisterkosten, Flurreinigung, Müllentsorgung, Gartenpflege etc. im Preis verändert haben oder nicht.