*klugscheiss*
Da das Testament erst greift, wenn der Partner verstorben ist, wird da nichts drinne stehen ueber medizinische Massnahmen. ;-)
Um ueber medizinische Massnahmen enscheiden zu koennen, braucht's ein advance directive (living will) und ein durable power of attorney for health care. Darin werden die Massnahmen und Behandlungen festgelegt und die Personen, die sich dann mit den Aerzten und auch anderen Familienmitgliedern herumschlagen duerfen, wenn man es selbst nicht mehr kann.
In meinem testament ist der Teil drin. Da steht ausdücklich dass mein Mann entscheiden darf, was passiert. Außer bei Lebenserhaltende Maschinen abdrehen. Da hab ich geschrieben dass ich das will, um ihm die Entscheidung abzunehmen.
Ich hab des jedenfalls bei meiner removal of conditions mit geschickt und hat super geklappt.