Und noch'n Gedicht. Hier ist der aktuellste Jahresbericht 2008 über Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland, der vom Referat für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen des US-Außenministeriums herausgegebenen wird (vom 19. September 2008):
Amerika Dienst Archiv: Länderberichte über Religionsfreiheit, Teil I Bundesrepublik Deutschland
Darin heißt es u.a.:
"Die Regierung vertritt eine erklärte Position der Neutralität in religiösen Fragen, da es keine Staatsreligion oder –kirche gibt."
und
"Die meisten öffentlichen Schulen bieten evangelischen und katholischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kirche und, bei einer ausreichenden Zahl von interessierten Schülern, auch jüdischen Religionsunterricht an. Auch der Islamunterricht an öffentlichen Schulen hat weiter zugenommen."
und
"Die Schulpflicht, 2006 durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof bestätigt, war für einige Befürworter von Hausunterricht weiterhin ein Problem, so beispielsweise für die Baptisten aus der ehemaligen Sowjetunion in Ostwestfalen aufgrund ihrer Bedenken bezüglich Aufklärungsunterricht und Evolutionslehre. Am 2. August 2007 wies das Verwaltungsgericht Stuttgart den Fall einiger russlanddeutscher Familien ab, die der Baptistengruppe Gemeinde Gottes angehören und 2004 eine Petition eingereicht hatten, ihre Kinder an eine private konfessionelle Schule schicken zu dürfen, die von Mitgliedern ihrer Gemeinde betrieben wird. Das Gericht urteilte, dass die Lehrer nicht ausreichend qualifiziert waren."
Nichts davon klingt so, als könnte ein US-Gericht realistisch zu dem Schluss kommen, dass die freie Religionsausübung in Deutschland in irgend einer Form gestört wäre.