Ausweisdokumente fuer dual citizen - Kind

Stern

Well-Known Member
In Deutschland bin ich abgemeldet, meine Mutter hat schon nachgefragt, ob wir unsere Paesse nicht waehrend des Deutschlandbesuches machen lassen koennen und ihr wurde gesagt, dass ginge nicht, weil ich abgemeldet bin....

Nochmal: Du kannst auch als Expat einen Reisepass in D kriegen, wenn das zustaendige US-Konsulat eine "Ausstellungsgenehmigung" an die deutsche Passstelle erteilt. Das kann die Passstelle per E-Mail oder Fax anfragen. Das fuer mich zustaendige Konsulat in Atlanta hat die Genehmigung sofort gefaxt.

Falls sich die eine Passstelle dumm anstellen sollte, kannst du einfach zur naechsten gehen. Du kannst als Expat an jede Passstelle gehen, nicht nur an die im Wohnort deiner Mutter.

Das ist uebrigens kein Hintertuerchen, sondern vollkommen legal und ueblich und auch gar nicht umstaendlich.
 

vreni

Well-Known Member
Nochmal: Du kannst auch als Expat einen Reisepass in D kriegen, wenn das zustaendige US-Konsulat eine "Ausstellungsgenehmigung" an die deutsche Passstelle erteilt. Das kann die Passstelle per E-Mail oder Fax anfragen. Das fuer mich zustaendige Konsulat in Atlanta hat die Genehmigung sofort gefaxt.

Falls sich die eine Passstelle dumm anstellen sollte, kannst du einfach zur naechsten gehen. Du kannst als Expat an jede Passstelle gehen, nicht nur an die im Wohnort deiner Mutter.

Das ist uebrigens kein Hintertuerchen, sondern vollkommen legal und ueblich und auch gar nicht umstaendlich.

Diese Option werde ich auf jeden Fall ausprobieren. Danke fuer den Tip!
 

Maryplaya

Member
Und wenn ich mich mal wirklich langweile, fuehre ich die Diskussion mit dem hiesigen DMV dass ich ein ID only fuers Kind will.

Warum Diskussion? Wollen sie dir keine ID only fürs Kind geben? Ich habe vor ein paar Monaten auch hier, in TN, für mein Sohn (2J) eine bekommen, ohne probs. Wollte halt hier in den Staaten, dass mein Kind auch irgendwie "identifizierbar" ist.
 

kristin711

Well-Known Member
So, wir haben inzwischen alle Dokumente fuer die Kleine.
Deutschen Kinderreisepass, amerikanischen Reisepass, Report of Birth Abroad und SSN.

Jetzt mal eine Frage: Auf dem Report of Birth Abroad steht drauf "A Consular Report of Birth Abroad is proof of United States Citizenship by law". Damit ist "die Sache" abgegolten oder muss ich noch eine amerikanische Geburtsurkunde beantragen (und wenn ja, bei welchem Staat)?. Meinem Verstaendnis nach gibt's keine amerikanische Geburtsurkunde weil sie nicht in den USA geboren ist, oder doch?
D.h. ihre Doppelstaatsbuergerschaft ist durch die Deutsche Geburtsurkunde und den Consular-Wisch belegt, richtig?
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ich sags mal so, wenn sie beide Pässe hat, hat sie auch beide Stabüs inne, denn ohne Staatsbürgerschaft keinen Pass. Ergo sollte es demnach ja erledigt sein :)
 

kristin711

Well-Known Member
Ich sags mal so, wenn sie beide Pässe hat, hat sie auch beide Stabüs inne, denn ohne Staatsbürgerschaft keinen Pass. Ergo sollte es demnach ja erledigt sein :)

Der amerikanische koennte aber mal ablaufen oder verlohren gehen, dann braucht sie ja den Report of Birth Abroad fuer einen Neuen. Oder aber eben die amerikanische Geburtsurkunde sofern sie ueberhaupt eine bekommt. Daher meine Frage.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Geburtsurkunden können ja nur die Länder ausstellen, wo das Kind geboren ist, oder irre ich da? Dein Lütte hat ne SSN, sollte doch als Satbü-Beweis langen. Aber mal schauen, was andere dazu sagen :)
 
S

Selfkant

Guest
Die SSN ist kein Nachweis fuer Staatsbuergerschaft, da auch GC Inhaber eine bekommen (oder alle, die hier versicherungspflichtig sind). Der Birth Abroad Wisch ersetzt die Geburtsurkunde, die hier normalerweise ausgestellt wird.
 

Maryplaya

Member
Geburtsurkunden können ja nur die Länder ausstellen, wo das Kind geboren ist, oder irre ich da? Dein Lütte hat ne SSN, sollte doch als Satbü-Beweis langen. Aber mal schauen, was andere dazu sagen :)

In Deutschland kann man auch Geburtsanzeige machen und nachbeurkunden - für ein in Deutschland lebendes, aber im Ausland geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen. Dafür braucht man die ausländische Urkunde mit Apostille und Übersetzung. Macht Sinn, wenn man in Deutschland zu leben beabsichtigt.
 
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