Ausweisdokumente fuer dual citizen - Kind

Stern

Well-Known Member
Der Consular Report of Birth Abroad ist das wichtigste Dokument und beweist die US-Stabue. Diese Dokument muss nur bei der Erstausstellung eines US-Reisepasses vorgelegt werden. Bitte hebe dieses Dokument an sicherer Stelle für dein Kind auf. Ich würde auch eine Kopie davon machen und woanders hinterlegen. Zwar kann eine Kopie das Original nicht ersetzen (auch nicht wenn es beglaubigt ist), aber zumindest würde es bei der (nur einmalig möglichen) Neuausstellung helfen, falls das Dokument verloren geht.

Kurz gesagt: Eine US-Geburtsurkunde brauchst du nicht, das CROBA steht in der Hierarchie darüber.
 

Floridafan

Active Member
Mal eben ein Wort zur Nachbeurkundung in D.
Mein Sohn ist in den USA geboren,dementsprechend eine US Geburtsurkunde,aber leben zur Zeit in D.Wir haben keine deutsche Geburtsurkunde.Das einzige deutsche was wir haben ist eine Eintragung im Stammbuch auf der zweiten Seite der Heiratsurkunde unter Punkt 9 glaube ich.
Bisher brauchten wir keine deutsche Geburtsurkunde,geht alles mit der US Urkunde.Noch nichtmal eine Übersetzung war bisher von nöten.
Also wenn es nicht unbedingt nötig ist,würde ich mir das Geld sparen und vorallem die jahrelange Wartezeit.Laut Auskunft der Behörden zur Zeit 2 Jahre.
Er hat trotzdem einen deutschen Kinderausweis und deutschen Reisepass.
Vielleicht ist das von Behörde zu Behörde auch verschieden,aber hier bei uns reicht die US Urkunde und die Tatsache das die Eltern Deutsche sind.
Achja unser Sohn ist jetzt 10 Jahre alt.
 

Stern

Well-Known Member
Bisher brauchten wir keine deutsche Geburtsurkunde,geht alles mit der US Urkunde.

Ein schoenes Beispiel warum eine Nachbeurkundung in Deutschland unnoetig ist.

In Deutschland ist das ueberhaupt kein Problem. Die Geburtsurkunde ist dort schliesslich kein Nachweis ueber die Staatsbuergerschaft, denke mal an all die Kinder von Auslaendern, die in Deutschland ohne deutsche Staatsbuergerschaft geboren werden: die haben alle eine deutsche Geburtsurkunde.
 

Maryplaya

Member
Ein schoenes Beispiel warum eine Nachbeurkundung in Deutschland unnoetig ist.

In Deutschland ist das ueberhaupt kein Problem. Die Geburtsurkunde ist dort schliesslich kein Nachweis ueber die Staatsbuergerschaft, denke mal an all die Kinder von Auslaendern, die in Deutschland ohne deutsche Staatsbuergerschaft geboren werden: die haben alle eine deutsche Geburtsurkunde.

Es ist schon richtig, dass es in Deutschland keine Pflicht zur Nachbeurkundung gibt. Aber es ist auch richtig, dass es in verschiedenen Ländern und sogar Landkreisen doch unterschiedlich gehandhabt wird - manche verlangen schon eine dt. Urkunde. Besonders macht es Sinn, wenn man gleich nach der Geburt nach Deutschland geht und dort Elterngeld beantragt. In Deutschland dauert Beurkundung keine Jahre, sondern nur ein paar Tage. Klar, dass Elterngeld nicht jedem Zusteht, aber wenn schon - dann muß oft eine dt. Urkunde her. So teuer ist es auf jeden Fall nicht.
 

Stern

Well-Known Member
Aber es ist auch richtig, dass es in verschiedenen Ländern und sogar Landkreisen doch unterschiedlich gehandhabt wird - manche verlangen schon eine dt. Urkunde.

Das finde ich hochinteressant! Kannst du mir vielleicht ein konkretes Beispiel geben (Landkreis/Land)? Ich wuerde das gerne recherchieren.
 

kruemelmaus85

Well-Known Member
Ehe-GC
Wir haben fuer unseren Sohn auch keine deutsche Geburtsurkunde und wurden bis jetzt auch nicht dannach gefragt. Wir konnten immer die US Geburtsurkunde benutzen, einfach als Kopie -sogar fuer's Elterngeld damals :)
 

Maryplaya

Member
Das finde ich hochinteressant! Kannst du mir vielleicht ein konkretes Beispiel geben (Landkreis/Land)? Ich wuerde das gerne recherchieren.

Das würde ich gerne, aber ich kann mich nicht mehr erinnern, wo genau das war, ich habe das noch damals in Verbindung mit meinem ersten Sohn mit einigen Leuten ausführlich bequatscht und habe es erfahren. Ging aber nicht nur um US, sondern allgemein um ausländische geb. Urkunden und nachbeurkundung in Deutschland.

Bei mir selber ist das so, dass ich es auf jeden Fall in Deutschland nachbeurkunden werde - wir beabsichtigen in Deutschland zu leben und ich möchte einfach, dass das Familienbuch in Ordnung ist und alle Dokumente meiner Kinder dort drin sind und auch einheitlich sind. Selber habe ich so eine Erfahrung gemacht, dass viele Beamte/Angestellte, besonders im tiefsten Bayern, schauen ausländische Dokumente immer noch an, als ob es Papiere vom Mars wären. Dann muß man ausführliche Erklärungen abgeben und oft noch zum zehnten Mal bescheuerte Fragen, wie "wo leben Sie denn jetzt, in den USA oder in Deutschland?" beantworten. Darauf habe ich kein Bock mehr. Zumal ich schon selber eine ausländische geb.Urkunde habe, eine ausländische Heiratsurkunde der ersten Ehe usw. Und jedesmal weiß man nicht, was man damit anfangen soll.
 

vreni

Well-Known Member
Es ist schon richtig, dass es in Deutschland keine Pflicht zur Nachbeurkundung gibt. Aber es ist auch richtig, dass es in verschiedenen Ländern und sogar Landkreisen doch unterschiedlich gehandhabt wird - manche verlangen schon eine dt. Urkunde. Besonders macht es Sinn, wenn man gleich nach der Geburt nach Deutschland geht und dort Elterngeld beantragt. In Deutschland dauert Beurkundung keine Jahre, sondern nur ein paar Tage. Klar, dass Elterngeld nicht jedem Zusteht, aber wenn schon - dann muß oft eine dt. Urkunde her. So teuer ist es auf jeden Fall nicht.

Mhm, aber wenn Dein Kind in den Staaten geboren wurde, muss dann nicht die Beurkundung trotzdem ueber das Standesamt in Berlin (fuer Geburten im Ausland zustaendig) bearbeitet werden? Oder kann man einfach in dem Ort, in dem man sich in Deutschland anmeldet zum Standedamt latschen und dort die Geburtsanzeige aufgeben? Kann mir nicht vorstellen, dass die dafuer zustaendig sind, da das Kind ja nicht in der Stadt/ Kreis geboren wurde...wenn die Antrag nach Berlin weitergeleitet wird, dann geht's naemlich nicht in ein paar Tagen, sondern kann bis zu 2 Jahren dauern.
 

Maryplaya

Member
Also, soviel ich weiß, macht Standesamt in Berlin nur die Sachen von Leuten, die kein Wohnsitz in Deutschland haben. Sobald man ein Wohnsitz in Deutschland hat, dann geht man mit seinem Stammbuch zum Standesamt des Wohnortes und die sind dann für einen zuständig und machen alle Entragungen. Bei mir ist es einfacher - ich kehre zum letzten Wohnsitz zurück und dort ist mein Stammbuch sowieso.
Oder, wenn man in Deutschland lebt und nur zur Geburt ausreist (machen einige Leute so) und nach der Geburt gleich wieder nach Deutschland zurückkehrt, dann hat sich an dem Wohnsitz eh nichts geändert und Standesamt des Wohnortes macht Nachbeurkundung.

P.S. Habe gerade im Internet etwas nachgelesen - also zuständige Stelle bei Wohnsitz in Deutschland ist immer "das Standesamt am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort". Fall es keinen gibt - dann Berlin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben