Gut zu wissen wegen des Personalausweises, danke Ezri.
Mir leuchtet ein, dass wenn man noch in Deutschland gemeldet ist und das Kind im Ausland geboren wurde, das jeweilige Standesamt nachbeurkunden kann. Wenn ein in Deutschland abgemeldeter Expat die Auslandsgeburt seines Kindes beurkunden lassen will, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Standesamt, bei dem man sich dann eventuell nach Rueckkehr anmeldet zustaendig ist/ sich der Sache annimmt. Den Antrag kann man vermutlich dort abgeben, aber da die Geburt im Zustaendigkeitsbereich vom Standesamt Berlin (zustaendig fuer in Deutschland abgemeldete Deutsche) stattgefunden hat wird er vermutlich auch nach Berlin weitergeleitet. Allerdings: Stern hatte ja schon erklaert, wie man einen Reisepass beim Buergerbuero bekommen kann, wenn man nicht mehr in Deutschland gemeldet ist, vielleicht gibt es ja auch fuer die Nachbeurkundung einen einfacheren Weg wenn man sich das OK der Botschaft/ des Konsulates einholt. Falls jemand dazu einen Link zu einer offiziellen Quelle hat, wuerde mich das sehr interessieren.