Ich hatte das DCF und wir mussten die deutsche Scheidungsurkunde meines Mannes ins Englische uebersetzen lassen.
Wir sind mit allen Formularen beim Konsulat aufgeschlagen.
Das waren: I-130 (was vom petitioner ausgefuellt werden muss), G-325a in 4-facher Ausfuehrung von meinem Mann und mir, DS-230 Part I und II, Affiddavit of Support I-864
Das haben wir alles auf einmal abgeben. Da aber die Uebersetzung der Scheidungspapiere meines Mannes fehlten (der Herr, der das I-130 in FFM bearbeitet, brauchte unbedingt eine beglaubigte englische Uebersetzung fuer sein department. Er meinte, dass es wieder ganz anders laeuft in den anderen Abteilungen, die nach dem filen der petition kommen.)
Wir sind nach einer Woche wieder hin und mein Visum war nach fast 8 Wochen in der Post.
Ich hatte mir eine internationale Geburtsurkunde ausstellen lassen, dazu gleich mehrere. man weiss ja nie, was man hier drueben irgendwann mal so braucht. Unsere Heiratsurkunde war sowieso schon international. Unsere bgelaubigte Uebersetzung haben wir uns auch mehrmals ausstellen lassen, fuer den Fall der Faelle, dass wir sie nochmals brauchen koennten.
Wir haben fuer die petition bezahlt und dann am Ende nochmal als ich beim Interview war.