I-130 Fragen von Iri

iri

Well-Known Member
das hört sich wirklich beruhigend an!!
dann kann ich mich wenigstens drauf freuen im sommer für ein paar wochen rüberzufliegen, dann ist das jahr nicht ganz so lang :)
soll ich vorsichtshalber meinen grundbuchauszug (hab ein haus) und die geburtsurkunden meiner kids mitnehmen, damit die sehen das ich nach hause fliegen werde? und wenn ja, soll ich das ganze übersetzen lassen? wären ja wieder unkosten

bedenken das ich russin bin hab ich nicht wirklich, mein opa ist in deutschland geboren, also bin ich im prinzip deutsch
bin trotzdem stolz auf meine herkunft, denn ich hatte das glück von beiden nationen das beste zu lernen :)
 

ItsJustMe1977

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Klar...nimm am besten , wenns geht, INTERNATIONALE Geburtsturkunden der Kiddies mit, die sind schon in English, Französisch und Deutsch. Selbst wenn du die noch nicht hast, kosten die wahrscheinlich weniger als ob du die normalen übersetzten lässt. Ausserdem brauchst du die sowieso irgendwann mal! :)
Beim Grundbuch...weiss ich nicht...wär mir zu teuer. Ich würds einfach so als Kopie mitnehmen.
ich denke wenn die sehen, das du deine Kinder in D gelassen hast, dann kann man ja davon ausgehen das du wieder zurückfliegst!
und natürlich dein Rückflugticket oder den Ausdruck der Fluggesellschaft (Tickets gibts ja kaum noch)
Aber mach den Besuch nicht zum Schluss hin!! Eher jetzt am Anfang in den ersten 3 Monaten. Frag nochmal Anjaxxo...die war, sowie ich das in Erinnerung habe, auch einmal während des Prozesses drüben.
ich hatte im Mai angefangen ( nicht im April....mein Fehler) und war im Juni nochmal da drüben
 

iri

Well-Known Member
das mit dem flug kann ich mir nicht wirklich aussuchen, kann nur in den sommerferien hin juli/august.
werde es mal wagen, wenn alles klappt....ich mein mehr als nach hause schicken können die mich ja nicht, was zwar richtig doof wär aber doch nicht tödlich :)
 

ItsJustMe1977

Well-Known Member
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Ich habs mal schnell kopiert:

Um eine Marriage Licence zu erhalten, braucht man seinen Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde. Sollte man schon einmal verheiratet gewesen sein, muss man das Scheidungsurteil (englische Uebersetzung) mitbringen.


Dieses Formular musste von uns beiden unterschrieben werden (mit Apostille gilt es dann uebrigens als Namenserklaerung, denn wir haben ja beide im Beisein eines Beamten unterschrieben und es ist mit der Apostille beglaubigt).


Nach der Hochzeit (ein paar Tage spaeter) sind wir wieder zum County Clerk und haben uns unsere Heiratsurkunde abgeholt.


Das obige Formular kann man sich auch geben lassen, dies gilt dann, auch wieder mit Apostille, als "Extended version for foreign use" (kostete 10 Dollar extra, die Heiratsurkunde hat 40 Dollar gekostet).


Um eine Apostille zu erhalten muss man die Heiratsurkunde und die "extended version for foreign use" ans "Secretary of State" in Albany schicken(Capitol of New York, sollte es ein anderer Staat sein, muss es dann eben an das zustaendige "Secretary of State" geschickt werden). Dazu muss man einen Brief schreiben mit der Adresse, an die die Apostille zurueckgeschickt werden soll (in unserem Fall die Adresse meines Mannes) und 10 Dollar fuer jedes Formular, dass mit der Apostille beglaubigt werden muss, in Form eines Schecks. Ausserdem muss, obwohl ja eigentlich klar ist, fuer welches Land die Apostille sein soll, noch einmal aufgeschrieben werden, dass sie (in unserem Fall) fuer Deutschland gedacht ist. (steht ja dick und gross in der Heiratsurkunde, dass ich aus good old Germany bin, aber der Brief kam unbearbeitet zurueck, weil wir es nicht noch einmal extra angegeben haben...wie schon einmal einer hier sagte: wir Deutschen haben die Buerokratie erfunden und Amerika hat sie perfektioniert).


Fuer alle Dummies wie mich, die nicht wissen, was eine Apostille ist...es ist eine Beglaubigung. Ich dachte, das ist wer weiss was....


Ich habe dann also die Heiratsurkunde inkl. extended version und die beiden angehefteten Apostillen mit nach Deutschland genommen.
 

ItsJustMe1977

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-----------------------------------------------------------------------AFFIDAVITI, __________, residing at _______________________________________, solemnly state and affirm as hereunder: 1. I am a citizen of _____________.2. That I was born on _____________ at ______________.3. That I am ____ years of age and have resided in the U.S. since _______.4. That this affadavit is being submitted on behalf of the following persons:_______________________5. I am the (state relationship to the husband/wife or both)6. That this affidavit is being made by me for the purpose of assuring the U.S. government that the persons named in item 4 have a true and loving relationship that was entered in good faith, and is not for the purpose of circumventing immigration laws.7. That I acquired my knowledge of the relationship between the persons named in item 4 in the following manner:__________________________________________________ __________________________________________________________ __________________________________________________________ ________AFFIRMATIONI affirm that the contents of this affidavit are true and correct to the best of my knowledge.Signature of person making this affidavit: _______________________________Affirmed before me this ____ day of _________, ____at ________________________. My commission expires on ______________.Signature of Officer Administering Oath _________________ Title ________.
 

anjaxxo

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Sogar 2 mal, glaube ich. Wenn nicht, 3 mal. Ich weiss es nicht mehr so genau. War gar kein Problem.
 

iri

Well-Known Member
so....ein kleines update...
hab gestern meine russische geburtsurkunde und das scheidungsurteil zum übersetzer gebracht und jetzt mach ich mir schon wieder sorgen, weil :

-die russen haben damals den namen meines opas (könig) als kenih übersetzt...erstens,weil die gar kein Ö haben und wie das H anstelle von G kam weiss ich auch nicht, d.h. in der übersetzung meiner geburtsurkunde wird jetzt wohl Kenih als mädchenname stehen, hab aber bei der heirat Koenig angegeben, so wie es auch in meinem pass steht

-in meinem scheidungsurteil steht frau IrEna sowieso...aber in meinem pass steht IrIna....also wird der name auch wieder etwas verändert sein

ich weiss nicht inwiefern es problematisch wird, aber ich befürchte natürlich das schlimmste *heul*

was mach ich denn nun wenn auf der übersetzten geburtsurkunde irina kenih, auf dem scheidungsurteil irena blabla und in meinem pass irina blabla geb. könig steht????? :confused
 

kashalita

Member
hey iri,

ich kann dir leider damit nicht helfen, aber mach dir nicht allzuviel panik (total leicht gesagt, denn ich bin auch im visumsprozess und ein absoluter kopfkino-panikkandidat. kann deine ängste wegen dem einreisen während des prozesses soo gut verstehen :blumen aber das ist wirklich irrational!)!!! das lässt sich ALLES irgendwie regeln, denk dran: du bist nicht die erste in russland geborene, die einen ami heiratet und einwandert und verschiedene schreibweisen ihres names hat! (gerade das mit dem umschreiben der familiennamen passiert doch häufig aus dem/ins kyrillische, oder bei asiatischen namen)

alles wird gut!!! : )
 
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