Steuern

Ezri

Adminchen
Administrator
Genau, sie zahlen dir das Brutto und du musst die Einkommenssteuer selber zahlen.
 

Sneeker

Member
Okidoki, danke erstmal wieder.

Heute werde ich weiter im I-Net suchen und surfen.
Es sind noch sooo viele Themen zu beleuchten, das ich hier wohl noch den ein oder anderen Thread aufmachen werde. (Krankenversicherung, Schule, Mieten, Kindergeld, Kredit Karten, Insolvenz usw usw)
Ein gewisses Halbwissen hab ich hier und da schon, aber das reicht bei weitem nicht.

Also weiter geht´s,

Gruß
 

Sneeker

Member
Update:

Wollte Euch kurz über folgendes Informieren.

Auszug aus dem Doppelbesteuerungsabkommen:
"Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden in dem Staat besteuert, wo die Tätigkeit ausgeübt wird (Arbeitsortprinzip), jedoch nur, wenn sich der Steuerpflichtige mehr als 183 Tage im Jahr in diesem Staat aufhält. Für öffentliche Bedienstete gilt stattdessen das Kassenstaatsprinzip, wonach die Besteuerung durch denjenigen Staat erfolgt, in dem die das Gehalt zahlende Kasse belegen ist."

Damit ist klar, das ich meine Pension wie gehabt in Deutschland versteuern lassen muss (Kassenstaatsprinzip). Eine Freistellung von der Zahlung könnte ich vielleicht bei meinem zuständigen Betriebsstätten Finanzamt beantragen, um dann in den USA Steuern zu zahlen, aber ich denke um den Anfang nicht zu verkomplizieren, werde ich das dann erst später angehen.

Soweit hierzu, später dann mehr, nochmals Danke an alle

Gruß
 

Hanni

Moderator
Citizen
leider, oder gott sei dank ;), habe ich im moment keine zeit mich ueber die posts auf dem laufenden zu halten. :pc bitte nicht boese sein :gaensebluemchen
Update:

Wollte Euch kurz über folgendes Informieren.

Auszug aus dem Doppelbesteuerungsabkommen:
"Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden in dem Staat besteuert, wo die Tätigkeit ausgeübt wird (Arbeitsortprinzip), jedoch nur, wenn sich der Steuerpflichtige mehr als 183 Tage im Jahr in diesem Staat aufhält. Für öffentliche Bedienstete gilt stattdessen das Kassenstaatsprinzip, wonach die Besteuerung durch denjenigen Staat erfolgt, in dem die das Gehalt zahlende Kasse belegen ist."

Damit ist klar, das ich meine Pension wie gehabt in Deutschland versteuern lassen muss (Kassenstaatsprinzip). Eine Freistellung von der Zahlung könnte ich vielleicht bei meinem zuständigen Betriebsstätten Finanzamt beantragen, um dann in den USA Steuern zu zahlen, aber ich denke um den Anfang nicht zu verkomplizieren, werde ich das dann erst später angehen.
egal was fuer einkommen du hast, du must es als dein weltweites einkommen angeben, und ggf versteuern. das DBA sagt nur aus, dass du zuerst steuern in DE zahlen musst, und die dann auf die U.S. steuern gegengerechnet werden koennen!
ausserdem ist deine pensionkein einkommen aus nichtselbstaendiger arbeit! einkommen aus nichtselbstaendiger arbeit ist wenn du angestellt bist, und arbeiten gehst, und DAS kann man unter form 2555 - Foreign earned income exclusion bis zu einem bestimmten betrag abschreiben.

nur weil man ein bisschen googled, und hier und da liest, hat man KEIN wissen vom U.S. steuerrecht und den tax treaties!!!!! und man weiss bestimmt nicht mehr als eine steuerberaterin, die das schon 20+ jahre macht!
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Genauso ist es, Hanni. Eine Pension ist nicht ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, sondern eine Pension. Da wird deutlich drin unterschieden. :)
 
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