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ich glaube der Knackpunkt ist das AoS...obwohl das ja auch schon geklappt hat..nur verplappern darf man sich halt nicht..Ich versuchs mal zusammenzufassen. Man darf mit Heiratsabsicht einreisen, aber nicht mit Bleibeabsicht. Richtig?
Ich denke ein Anruf sollte bei der Botschaft sollte das klären.Da ich nur des Studiums wegen in Holland wohne ist mein ständiger Wohnsitz noch bei meinen Eltern in Deutschland, daher dachte ich, dass die deutschen Behörden dort noch für mich zuständig sind, aber das lässt sich ja sicherlich herausfinden.
Vielleicht mag ja Dein Mann sogar lieber Deinen Namen annehmenIch werde meinen Namen erst mal behalten, aber da bin ich ja schon mal beruhigt, dass ich das nicht sofort machen muss, sondern mir Zeit lassen kann. Vielen Dank!!