Status
Für weitere Antworten geschlossen.

i-love-nyc-schaanel

Well-Known Member
yep, dann wird man bei der wiedereinreise ins bundesgebiet von der bundespolizei festgenommen und anschließend den feldjägern übergeben. der sinn der dahinter steckt ist, dass man dem "fahnenflüchtigen" ja habhaft werden will.

Danke dir :winke auch wenn ich das mit der BW eh nicht verstehe...aber ist halt ein anderes Thema...
 

Bernisdream

Well-Known Member
yep, dann wird man bei der wiedereinreise ins bundesgebiet von der bundespolizei festgenommen und anschließend den feldjägern übergeben. der sinn der dahinter steckt ist, dass man dem "fahnenflüchtigen" ja habhaft werden will.


Hm, ist ja erst mal Musterung. Außerdem ist er ja noch Schüler. Aber die ham schon geschrieben, wenn man nicht auftaucht, wird man "abgeholt". Dreimal darf man raten, von wem :shy

Wenn wir doch noch völlig unerwartet ein Briefchen bekämen, müßte er sich halt dort abmelden.

Habe mal von Leuten hier oder irgendwo gelesen, da waren die Feldjäger auch hinter dem Jungen her. Bei ihrer Aktivierungsreise, die auch zur endgültigen Ausreise dienen sollte, haben die Eltern auf der Fahrt zum Flughafen kurz beim Kreiswehrersatzamt Halt gemacht, die schriftliche Abmeldung aus Deutschland dort in den Briefkasten geworfen und ab ging die Reise. Ob das jetzt ausreichend war?
 

Strabbel

Active Member
Schätze, das kann richtig Probleme geben

Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und

  1. ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
  2. ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder

  • ihren früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder
  • einen Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben.

Männliche Deutsche, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes einholen, wenn sie Deutschland mehr als drei Monate verlassen wollen. Wird dies missachtet oder der Aufenthalt jenseits der erteilten Genehmigung verlängert, kann dies einen Passversagungsgrund darstellen. Bei einem Auslandsaufenthalt gemäß der Genehmigung ruht die Wehrpflicht.
Bei Deutschen, die sich schon dauerhaft im Ausland aufhalten und ihre Lebensgrundlage im Ausland haben, ruht die Wehrpflicht.
Ein Deutscher, der außerdem die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn er in diesem Land Wehrdienst leistet.

Quelle: Wikipedia
 

Bernisdream

Well-Known Member
Schätze, das kann richtig Probleme geben





Quelle: Wikipedia


Danke, sehr aufschlußreich. Also war das, was die Leute da gemacht haben, wohl nicht sehr staatsbürgerpflichtkonform. Na schön, wie das ausgegangen ist, werden wir wohl nie erfahren. Jedenfalls weiß ich jetzt Bescheid. Geht nicht so einfach, wie man denkt.
 

Strabbel

Active Member
Hab dazu noch 2 Punkte gefunden:

Die Kreiswehrersatzämter bekommen "nur" quartalsweise von den Einwohnermeldeämter die Infos, wer wehrpflichtig ist (Wohnort und Alter)
Wenn man sich abmeldet, oder nicht korrekt ummeldet, "kennen" die einen nicht.
Das nicht ummelden ist eine Ordnungswiedrigkeit (Lachhaft)

Wenn man aber schon gemustert wurde und einen Termin zur Einberufung hat, und dann abhaut ohne sich beim zuständigen Wehrerfassungsamt die Genehmigung zu holen, kann mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden.

Einzige Chance, in USA zum Militär, dann ist man seinen dt. Pass auch gleich los. ;)
 

Bernisdream

Well-Known Member
Hab dazu noch 2 Punkte gefunden:

Die Kreiswehrersatzämter bekommen "nur" quartalsweise von den Einwohnermeldeämter die Infos, wer wehrpflichtig ist (Wohnort und Alter)
Wenn man sich abmeldet, oder nicht korrekt ummeldet, "kennen" die einen nicht.
Das nicht ummelden ist eine Ordnungswiedrigkeit (Lachhaft)

Wenn man aber schon gemustert wurde und einen Termin zur Einberufung hat, und dann abhaut ohne sich beim zuständigen Wehrerfassungsamt die Genehmigung zu holen, kann mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden.

Einzige Chance, in USA zum Militär, dann ist man seinen dt. Pass auch gleich los. ;)


....abhaut :up

Dann hat doch die Chose mit der Ummeldung eigentlich ein (Schlupf-)Loch in dem so gut sortierten und wohl durchdachten deutschen Paragraphendschungel.

Außerdem, 3 Jahre Knast für das Abhauen vor der Bundeswehr, ganz schön arg. Da kriegt so mancher, der Personen zu Schaden hat kommen lassen, viel weniger.
 

Ruffie

Ehe-GC
Ehe-GC
Hab dazu noch 2 Punkte gefunden:

Die Kreiswehrersatzämter bekommen "nur" quartalsweise von den Einwohnermeldeämter die Infos, wer wehrpflichtig ist (Wohnort und Alter)
Wenn man sich abmeldet, oder nicht korrekt ummeldet, "kennen" die einen nicht.
Das nicht ummelden ist eine Ordnungswiedrigkeit (Lachhaft)

Wenn man aber schon gemustert wurde und einen Termin zur Einberufung hat, und dann abhaut ohne sich beim zuständigen Wehrerfassungsamt die Genehmigung zu holen, kann mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden.

Einzige Chance, in USA zum Militär, dann ist man seinen dt. Pass auch gleich los. ;)

Das stimmt nicht ;)
 

JennyH

Well-Known Member
:nomail
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben