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Miami Boy
Guest
Ja, machst Du dich!! Ohne entsprechendes Visum ist nichts mit arbeiten. Das wuerde ich an Deiner Stelle nicht riskieren.
Vor wem würde ich mich denn strafbar machen, nach deinem Empfinden? Vor deutschem oder amerikanischem Recht? Und warum?
Hi!
Definiere "kurz" :-) Gibt's da ein offizielles Limit?
Was heisst VWP? Und wieso brauch eine ganze Greencard, und kein H1-B? (Nicht das
es jetzt noch ein großer Unterschied wäre...).
Ausserdem bin ich schon davon ausgeganen das ich weiterhin hier Steuern zahle (Einkommensteuer halt, mehr zahl ich eh nicht (Ust, gut...)). Mein Wohnort ist ja weiterhin Deutschland, und soweit ich weiss ist davon die Ekst. abhängig, nicht vom Ort der Ausübung. Das ich dem US Kunden keine Umsatzsteuer auf die Rechnungen schlage ist klar.
VWP ist das Touristenvisum.
Ah, danke.
Mal ganz provokativ gefragt:
Wenn ein US Kunde mich engagiert, ganz normal wie sonst auch, und ich flieg für 6
Wochen zu ihm rüber und arbeite einfach da bei ihm im Büro. Wohn im Hotel, und flieg
nach 6 Wochen wieder zurück. Er bezahlt seine Rechnung wenn ich wieder daheim, bin, ich bezahl meine Steuern hier.
Macht sich damit einer von uns strafbar? Wenn ja, inwiefern?
Danke,
Thomas
Okay, mein Fehler.VWP steht für visa waiver program und bedeutet, dass Staatsangehörige verschiedener Länder für Aufenthalte eines gewissen maximalen Zeitraumes von der allgemeinen Visumspflicht entbunden sind - d.h. VWP ist KEIN Touristenvisum, weil Du als Deutscher bis zu 90 Tage auf Basis des VWP eben ohne Visum einreisen darfst.
Wie gesagt, Du darfst auf VWP leider nicht arbeiten
Ich find's ja nett das ihr mir helfen wollt, aber ich würde gerne wissen *warum* das so ist, wie ihr sagt, und wo die grenzen zur Illegalität sind. "Geht halt nicht" ist da nicht sehr hilfreich...
Nein, gibt es nicht. Sowas liegt im Ermessen der beurteilenden POE-Officer. Aber sechs Wochen ist nun definitiv keine "kurze Besprechung".Definiere "kurz" :-) Gibt's da ein offizielles Limit?
Weil das H1B ein Angestelltenvisum ist. Und als Freiberufler bist Du ja nun mal nicht angestellt, musste zugeben. Auch wenn Du Dich vielleicht clever anstellst.Was heisst VWP? Und wieso brauch eine ganze Greencard, und kein H1-B?
Es geht nicht um die Steuerpflicht. Es geht darum, dass Du ein Arbeitsvisum brauchst, wenn Du in den USA (Schlüsselwörter: in den) Arbeit ausüben willst. Und dafür ist nun mal der Arbeitserfüllungsort relevant und nicht die Rechnungs- und Steueranschrift. Und für Freiberufler gibt es nun mal kein Arbeitsvisum - von der Greencard und den genannten Ausnahmen abgesehen.Ausserdem bin ich schon davon ausgeganen das ich weiterhin hier Steuern zahle (Einkommensteuer halt, mehr zahl ich eh nicht (Ust, gut...)). Mein Wohnort ist ja weiterhin Deutschland, und soweit ich weiss ist davon die Ekst. abhängig, nicht vom Ort der Ausübung. Das ich dem US Kunden keine Umsatzsteuer auf die Rechnungen schlage ist klar.
Ihr macht Euch beide strafbar. Er, weil er jemanden beschäftigt, der keine Arbeitsgenehmigung hat und Du, weil Du ohne Arbeitsgenehmigung Arbeit aufgenommen hast. Damit verstoßt Ihr beide gegen die geltenden Visumsbestimmungen.Wenn ein US Kunde mich engagiert, ganz normal wie sonst auch, und ich flieg für 6
Wochen zu ihm rüber und arbeite einfach da bei ihm im Büro. Wohn im Hotel, und flieg
nach 6 Wochen wieder zurück. Er bezahlt seine Rechnung wenn ich wieder daheim, bin, ich bezahl meine Steuern hier.
Macht sich damit einer von uns strafbar? Wenn ja, inwiefern?
Das glaube ich auch...Hm, ich hör euch zwar, aber ich glaube/versteh es noch nicht ganz.
Von Irland aus kannst Du das machen, da EU. Über China und Dubai kann ich nichts sagen, glaube aber, dass Du auch eine Arbeitsgenehmigung benötigen würdest. Und für die USA benötigst Du auf jeden Fall eine Arbeitsgenehmigung, und nein, das ist den USA nicht egal. Die wollen, dass jeder, der in diesem Land arbeitet, eine Arbeitsgenehmigung hat und Steuern zahlt. Und das kann man den Amis ja auch nicht wirklich verübeln, gelle?Ich hab mit dem Kunden ja einen gültigen Vertrag, nach deutschem und amerikanischen Recht, in dem kein Ausübungsort der Tätigkeit angegeben ist. Ob ich jetzt für den Kunden hier in DE arbeite, oder während meines Urlaubs in Irland, Dubai, China oder USA sollte doch egal sein, oder?
Keineswegs. Du musst Dich auch in Deinem Urlaub an die bestehenden Gesetze des Urlaubslandes halten.Kann in meinem Urlaub ja machen was ich will ;-)
Und wenn Du in Deutschland einen russischen Klempner anheuerst, der ohne Arbeitsgenehmigung Deinen Abfluss richtet, dann hoffe darauf, dass Deine Nachbarn Dich nicht verpfeifen. Das ist in Deutschland nämlich genausowenig erlaubt wie in den USA.Das ist so wie wenn du einen Klempner rufst, um mal nen unpassenden Vergleich zu finden...
US-Recht. Verstoß gegen Visumsbestimmungen und Einwanderungsgesetze.Vor wem würde ich mich denn strafbar machen, nach deinem Empfinden? Vor deutschem oder amerikanischem Recht? Und warum?
Doch.wenn ich im Urlaub im Las Vegas bin, und Abends für nen Kunden noch was auf meinem Laptop bearbeite, dann mach ich mich doch net strafbar, oder doch?
Weil das die bestehende Gesetzeslage ist.ich würde gerne wissen *warum* das so ist, wie ihr sagt
Ich find's ja nett das ihr mir helfen wollt, aber ich würde gerne wissen *warum* das so ist, wie ihr sagt, und wo die grenzen zur Illegalität sind. "Geht halt nicht" ist da nicht sehr hilfreich...
Quelle: http://travel.state.gov/visa/temp/without/without_1990.html#vwpWhich travelers may use the Visa Waiver Program to enter the United States?
Nationals of the 35 countries participating in the Visa Waiver Program may use VWP if:
- They have received an authorization to travel under the VWP through the Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
- They present the appropriate type of passport valid for six months past their expected stay in the United States (unless country-specific agreements provide exemptions). This is a requirement in addition to other passport requirements for all categories of passports -- regular, diplomatic, and official - when the traveler is seeking to enter the United States for business or tourist purposes, for a maximum of 90 days;
- The purpose of their stay in the United States is 90 days or less for tourism or business (Visitor (B) visa) purpose of travel. (If in doubt, travelers should check with the nearest Embassy or Consulate to verify that what they plan to do is considered tourism or business.) Transit through the United States is generally permitted. Important Notice: Foreign media representatives planning to engage in that vocation in the United States are not eligible for VWP travel, as the purpose of their stay does not qualify as “business”. These professionals must obtain a nonimmigrant media (I) visa. Note also that travelers planning to work or study cannot travel on VWP, and they must obtain the appropriate visa to travel to the United States Learn More.
- If arriving by air or sea, they are traveling on an approved carrier (See the approved carriers list) and have a return trip ticket to any foreign destination;
- They can demonstrate the intent to stay 90 days or less in the United States and demonstrate sufficient funds to support themselves while in the United States. Learn more on the CBP website.