Erfahrungsbericht - Beibehaltung - Citizenship

Ulrich

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Naja, man soll jetzt keine Pferde scheu machen -- ich habe noch nicht von einem einzigen Fall gehoert, in dem "der deutsche Staat" bei einem genannten Kontakt oder beim Arbeitgeber angerufen und kontrolliert haette. Aber die Argumentation des Antrags muss halt plausibel sein und durch die miteingereichten Dokumente gestutzt werden. Wie ich irgendwo schon mal sagte, wenn Du Dich als renomierten Atomphysiker darstellen willst dann reicht ein abgebrochener Hauptschulabschluss auf dem Lebenslauf wohl nicht aus...
 

fahrbier

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Hallo alle zusammen,
wir naehern uns auch der 5-Jahres-Marke und ueberlegen ob wir den Schritt auch wagen sollten, uns einen zweiten Pass zuzulegen. Dieser Gespraechsfaden hier ist auf jeden Fall schonmal extrem hilfreich.
Eine kleine Anschlussfrage habe ich - wie verhaelt es nicht mit unseren Kindern? Also ich denke wir Eltern muessen jeder eine individuelle BBG haben und auch beantragen, muss gleiches auch fuer die Kinder so ausfuehrlich gemacht werden?
Herzliche Gruesse aus dem Hudson Valley,
Holger
 

Ulrich

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Nein.

Wie alt sind die Kinder? Ich nehme an unter 18? Dann brauchst Du nicht einmal einen Einbuergerungsantrag fuer sie stellen, das sie per Child Citizenship Act von 2000 automatisch US-Staatsbuerger werden, wenn Du und Deine Frau eingebuergert werden. Du musst bzw. kannst dann im Anschluss fuer sie das N-600 beantragen/einreichen anstelle des N-400.

Der Verlust der deutschen Staatsbuergerschaft tritt nur bei aktivem Antrag auf eine andere Staatsbuergerschaft ein; im Fall Deiner Kinder gibt es aber keinen aktiven Antrag und die US-Stabue wird passiv erlangt -- damit ist auch keine BBG fuer die Kinder noetig.

 
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fahrbier

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Hallo Ulrich, vielen Dank!
Unsere Kinder sind 16/12. Das heisst, für die Große wird es Maßarbeit werden. 04/22 reissen wir die 5-Jahres-Marke und 02/23 wird sie 18. Das heisst, wir sollten asap beginnen uns um die BBG für uns zu bemühen.
Bestes Grüsse,
Holger
 

Ulrich

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Sollte es zeitlich nicht klappen und Eure Einbuergerung erst nach ihrem 18. Geburtstag stattfinden muesstet Ihr auch eine BBG fuer sie beantragen. In dem Fall wuerde ich jetzt schon mal anfangen, Stipendien fuer Universitaeten/Studiengaenge zu suchen, die nur fuer Amis verfuegbar sind. Das waere dann ihr "signifikanter persoenlicher Nachteil", da sie ggf. das Studium nicht finanzieren kann. Wenn sie dann auch noch einen Berufsweg einschlagen will, der nur Staatsbuergern offen steht (ich meine, fuer die CPA Zertifikation wird die US Stabue zumindest in einigen Staaten vorrausgesetzt), sollte der Antrag eigentlich auch relativ einfach durchgehen...
 

Benedikt

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Hi zusammen, ich bin Deutscher und 2020 in die USA gezogen. Meine Frau ist Amerikanerin und wir haben einen zweijährigen Sohn, der beide Staatsangehörigkeiten besitzt. Da ich meine Green Card als Immediate Relatives erhalten habe, kann ich in einem knappen Jahr die amerikanische Staatsangehörigkeit beantragen. Ich habe kein Problem die Bindung an Deutschland nachzuweisen, aber habe gehört, dass es immer schwieriger wird erhebliche Nachteile zu belegen. Meine Frau und ich liebäugeln damit ein paar Jahre mit unserem Sohn in Deutschland zu leben oder irgendwann sogar wieder ganz nach Europa zu ziehen. Wenn ich, wie mein Sohn, beide Staatsangehörigkeiten hätte würde dies einiges leichter machen. Dies wir aber voraussichtlich nicht ausreichend. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? JensRoessler93, dein Fall klingt ähnlich.
 

Ulrich

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Arbeitet Deine Frau oder ist sie eine SAHM? Wenn Sie arbeitet und Ihr Eure Plaene ggf. als Versetzung durch ihre Firma darstellen koennt, dann ist es eigentlich kein Problem, dass Du die BBG bekommen solltest. Schliesslich ist Euch ja daran gelegen, als Familie zusammenzubleiben, und der Verlust der Greencard bzw. die spaeteren Kosten, sie wieder zu erlangen, bei einem laengeren "erzwungenen" Auslandsaufenthalt sollte schon als signifikanter Nachteil gelten...
 

Benedikt

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Hi Ulrich, danke für den Tipp. Meine Frau arbeitet, bei einer Stiftung die in den USA und Deutschland tätig ist, von daher sollte dies tatsächlich funktionieren. D.h. ich muss nachweisen, dass meine Frau für längere Zeit in Deutschland arbeiten wird, bzw. dies vom Arbeitgeber geplant ist, korrekt? Ist hier ein Brief ihres AG ausreichend?
 

Suze

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Hi Ulrich, danke für den Tipp. Meine Frau arbeitet, bei einer Stiftung die in den USA und Deutschland tätig ist, von daher sollte dies tatsächlich funktionieren. D.h. ich muss nachweisen, dass meine Frau für längere Zeit in Deutschland arbeiten wird, bzw. dies vom Arbeitgeber geplant ist, korrekt? Ist hier ein Brief ihres AG ausreichend?
Ich wuerde sagen, ja.
 
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