Erfahrungsbericht - Beibehaltung - Citizenship

MellyLo

New Member
Hallo zusammen,
erstmal danke an anjaxxo fuer die detailierte Schilderung und Erklaerung wie das Verfahren ablaeuft und dass du Musterbeispiele geteilt hast - hilft sehr mit den Vorbereitungen!
Ich lebe seit Sept 2011 in den USA aber wuerde jetzt gerne eine doppelt Staatsbuergerschaft beantragen.
Gruende fuer meinen Beibehalt sind aehnlich: Familie/Freunde, Immobilienerbe (muetterlich und vaeterlich), ausserdem habe ich auch noch ein deutsches Konto von dem ich in meine deutsche Privatrente/Berufsunfaehigkeitsrente aus reinzahle.
Gruende fuer Erwerb der amerikanischen: Bin gerade dabei meinen Bachelor in Business/Marketing zu beenden und will die Moeglichkeit haben mich auch fuer Positionen zu bewerben die eine Staatsbuergerschaft voraussetzen.
Was fuer andere Gruende kann man denn noch nennen - warden "anerkannt"?

Ausserdem, ist es ratenswert einen Anwalt zu engagieren (habe zwei gefunden die auf die Beibehaltung spezialisiert sind aber noch nicht kontaktiert) oder kann ich den deutschen Antrag auch alleine so ausfuellen dass alles richtig ist (vor alle mit Nr. 5 und 6).

Vielen lieben Dank schon mal fuer jegliche Antworten oder Voschlaege/Ratschlaege
Melanie

P.S.: Ich bin mit einem Amerikaner (er ist retired vom Military) verheiratet und unsere Ehe gilt sowohl in den USA als auch in Deutschland. Green Card hatte ich damals in 2011 ueber 'spousal visa' erhalten...
 

Lileigh

Well-Known Member
Citizen
Hi Melanie,

Bei der Beibehaltung wuesste ich eigentlich gar keinen genauen Grund fuer einen Anwalt. Wenn es um die naturalization geht, da waere es wohl angebrachter, wenn das ganze wesentlich komplexer ist und diverse Probleme aus der Vergangenheit (Straftaten, extrem lange Auslandsaufenthalte, etc.) gefaehrlich werden koennten. Also wirkliche red flags. Bei der Beibehaltung geht es ja eigentlich "nur" darum den deutschen Behoerden klar zu machen, warum du zusaetzlich zur Deutschen auch die Amerikanische brauchst. Wie gesagt, ich kann mir jetzt gerade kein Szenario vorstellen, bei dem es nuetzlich sein sollte. Eventuell komplexere berufliche Vorhaben und irgendwelche rechtlichen Konsequenzen, die eine Erklaerung vom Fachmann brauchen. Keine Ahnung. Der Anwalt waere eigentlich nur notwendig, um darlegen zu koennen, wann ein Antrag Aussichten auf Erfolg hat und wann nicht und was genau gebraucht wird. Das Ausfuellen, geht meines Erachtens auch alleine, da du sowieso die Person sein wirst, von der die ganzen Infos und Dokumente kommen. Mit Hilfe von Zweipaesse und auch den Profis aus dem Forum hier (Danke!), sollte das auch alleine machbar sein.
Die Kosten fuer die BBG und auch spaeter fuer den naturalization process (gerade letzteres ist teurer geworden) sind schon extrem hoch. Da wuerde ich mir das Geld fuer einen Anwalt sparen.

Berufliche Gruende sind immer gut und, was ich so gelesen haben, immer einer der Hauptargumente, die oft vollkommen ausreichen. Der richtige Nachweis muss aber vorhanden sein. Wie schon mehrmals auch in anderen Threads erklaert, muss das aber schon alles irgendwie zusammenpassen. Sprich, Ausbildung, beruflicher Werdegang...man kann sich schlecht als gelernte Friseurin mit 15 Jahren Berufserfahrung auf eine Stelle als IT Project Manager bewerben, die aus irgendwelchen sicherheitstechnischen Gruenden nur fuer US Buerger ist. Das muss also schon irgendwie zusammenpassen bzw. die Richtung sollte schon uebereinstimmen und mit diversen Taetigkeiten und den vorhandenen Skills irgendwie nachvollziehbar sein, dass du fuer die Stellen qualifizert bist, dir aber eigentlich nur noch die Staatsbuergerschaft fehlt.

Jedenfalls, Willkommen im Forum! Hier gibt's noch einige andere, die dir viele Fragen weitaus besser beantworten koennen. Mir hat es jedenfalls geholfen; jetzt muss ich einfach abwarten und Tee trinken und hoffen, dass es rasch bearbeitet wird und auch approved wird. Das Konsulat hatte jedenfalls ueberhaupt nichts zu beanstanden.
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Ausserdem, ist es ratenswert einen Anwalt zu engagieren (habe zwei gefunden die auf die Beibehaltung spezialisiert sind aber noch nicht kontaktiert) oder kann ich den deutschen Antrag auch alleine so ausfuellen dass alles richtig ist (vor alle mit Nr. 5 und 6).

Spar Dir das Geld fuer den Anwalt. Bzw. wenn Du es unbedigt ausgeben willst, dann schicke ich dir gerne meine Kontonummer. Man braucht keinen Winkeladvokaten um die BBG oder das N-400 auszufuellen, solange man keinen Dreck am Stecken hat (DUIs oder andere Verurteilungen, Steuern vergessen zu bezahlen, etc).

Mit einem B.S. in Business/Marketing wirst Du schlecht darauf plaedieren koennen, dass Du die USC unbedingt fuer einen Job brauchst; besser waere es da, wenn Du bereits in einem internationalen Unternehmen arbeiten wuerdest, dass Dich ins nicht-amerikanische Ausland versetzten will, was Du nicht kannst, da Du in dem Fall die Greencard verlieren wuerdest. Aber wenn Du noch im College und am Anfang deiner Karriere bist, dann greift das auf absehbare Zeit auch erst mal nicht. Eventuell kannst Du noch argumentieren, dass Dein Mann ins Ausland versetzt werden soll und Du aus obigen Grund nicht mitkannst, aber das muesste ggf. auch belegt werden.
 

TiaLiebe89

New Member
Hallo,

Ich habe gerade meine Deutsche Beibehaltungsgenehmigung erhalten. Jetzt ist der naechste step die amerikanische zu beantragen. Ich hatte dazu nur eine Frage und hoffe ihr koennt mir helfen. Muss ich die Beibehaltungsgenehmigung bei dem Antrag auf amerikanische Staatsbuergerschaft als Kopie dazu reichen? Benoetigt the Immigration office diese Beibehaltungsgenehmigung?
 
Zu aller erst: Vielen Dank für diesen sehr detaillierten Bericht! Du hast nicht nur mir geholfen sondern bestimmt noch vielen anderen Leuten! Vielen, vielen Dank dafür!

Ich habe erst vor ein paar Wochen meine Green Card erneuert bzw. die Condition entfernt. Somit ist diese Green Card nicht mehr marriage-based. Somit kann ich in einem Jahr (Oktober) die Amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen. Was solche Sachen angeht, bin ich immer sehr früh unterwegs um bloß genug Zeit zu haben. Wann sollte ich den Prozess in Deutschland starten für die Beibehaltung? Ich glaube ich habe gelesen, diese ist 2 Jahre gültig? Somit könnte ich ja ohne Probleme schon jetzt damit anfangen? Wie lange dauert das normalerweiße? Mein Plan ist direkt im Oktober 2022 die Amerikanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Freue mich über jegliche Hilfe!
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Momentan dauert der Prozess fuer die BBG anscheinend laenger als 12 Monate, von daher kannst Du das jetzt schon einreichen, und wenn Du mit einem kleinen bisschen Glueck die Urkunde in einem Jahr in den Haenden hast, kannst Du sofort das N-400 einschicken. Ich wuerde es nicht vorher machen weil man nicht weiss, wie lange der BBG Prozess wirklich dauert und die Amis es nicht gerne sehen, wenn man den N-400 Prozess unterbricht oder verschleppt.

Die BBG ist zwei Jahre ab Ausstellung gueltig, nicht zwei Jahre ab Beantragung. Der N-400 Prozess sollte weniger als sechs Monate dauern (und das ist schon sehr konservativ). Ich glaube "damals" bei mir waren es gerade mal knapp ueber drei. In Zeiten des COVIDs kann man natuerlich auch nichts konkretes zu dem Thema sagen, aber der Optimist in mir behauptet mal, dass wir in 12 Monaten hoffentlch mit dem Thema einigermassen durch sen werden...
 
Danke Ulrich. Dann werde ich mich wohl mal an die BBG machen.
Da es ja ab Ausstellung ist, sollte das kein Problem sein.

Weißt du in wieweit Deutschland überprüft was man als Gründe angibt? Geschäfstechnisch komme ich sehr gut mit der Green Card zurecht. Reisen sind maximal für ein paar Wochen und die Staatsbürgerschaft ist nicht wirklich dringend notwendig. Mein wirklicher Grund für die Staatsbürgerschaft, ist dieser: Meine Frau und ich wollen in den nächsten 5 Jahren nach Deutschland ziehen aber wir sind uns nicht 100% sicher ob meine Frau einen Job finden wird, glücklich in Deutschland ist, etc. Wir wollen uns alle Optionen offenhalten und im Notfall wieder in die USA zurückziehen. So etwas will ich jedoch nicht in der Bewerbung für die BBG schreiben.
 
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