dual citizenship for baby

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Wisi

Guest
Der meinte, wir muessen begruenden, dass ich meine Residency nicht abgegeben habe und das geht, weil Mann auf Orders ist, wir das Haus weiterhin behalten etc, es sollte kein Problem sein.

Das versteh ich jetzt grad nicht... worauf beziehst Du das? Auf Deinen Aufenthalt in D fuer laenger wie ein Jahr?
 
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Wisi

Guest
Was anderes ist es weil bei der Fragestellerin ja beide Eltern das Sorgerecht haben... :winke
Und sinnlos finde ich den Eintrag bezueglich der Anwesenheit beider Eltern absolut nicht denn so ist es ja eigentlich vom Gesetz vorgesehn... wurde einem Elternteil allerdings das Sorgerecht entzogen dann ist das eben was anderes.
 

tbads

Well-Known Member
Das versteh ich jetzt grad nicht... worauf beziehst Du das? Auf Deinen Aufenthalt in D fuer laenger wie ein Jahr?

Nein, auf meinen Aufenthalt in Dtl für länger als 6 Monate aber unter einem Jahr. Der Anwalt meinte das kann man begründen. Ich muß nachweisen, daß ich meine Residency nicht "abandoned" habe und Argumente wären das Haus in den USA, seine Orders nach Korea, etc.

Ich werde jetzt diese Reentry Permit beantragen obwohl ich weniger als 364 Tage ausser Landes sein werde, aber das kommt mir sicherer vor.

Nach meiner Rückkehr werde ich die Naturalization mit dual citizenship in Angriff nehmen und das eben mit dem Anwalt machen.

Das ist mein Anwalt: Winningham & Stein - Expert Immigration Attorneys oder E. Vance Winningham (Winningham)
 

tbads

Well-Known Member
Was anderes ist es weil bei der Fragestellerin ja beide Eltern das Sorgerecht haben... :winke
Und sinnlos finde ich den Eintrag bezueglich der Anwesenheit beider Eltern absolut nicht denn so ist es ja eigentlich vom Gesetz vorgesehn... wurde einem Elternteil allerdings das Sorgerecht entzogen dann ist das eben was anderes.

Ja so denke ich eben auch. Ich bin noch am rausfinden ob ich es on post beantragen kann, aber ich denke eher nicht weil Männe ja nicht in Dtl. stationiert ist. Immer dieses Ausnahmen. :)
 
W

Wisi

Guest
Fuer einen Aufenthalt unter einem Jahr brauchst Du kein reentry permit... spar Dir die Kosten!

Das mit der Naturalization dagegen koennte von Deinem Aufenthalt in D beeinflusst werden denn Du musst ja nachweisen koennen, dass Du 3 Jahre an einem Stueck in den USA warst bevor Du den Antrag stellen kannst. Denk auch dran, dass Du vorher ne BBG beantragen musst wenn Du Deine deutsche Staatsbuergerschaft beibehalten willst.
Einen Anwalt brauchst Du dazu nicht, spar Dir auch die Kosten!!!
 

tbads

Well-Known Member
BBG weiß ich davon, erst die dann Naturalization Antrag. Anwalt will mein Mann, weil bei ihm wohl alles quer lief. Also gut, manchmal muß man nachgeben.

Reentry Permit: Bei mir wirds wohl nur ein paar Tage unter 264 Tagen liegen, da wollt ich sicher gehen falls ich nen doofen Immigration Officer krieg und ich geh ja dann mit Baby und 2 Hunden durch. Die haben mich schon mal mit meiner 10jährigen GC rausgezogen und befragt auf der Rückreise von einem 2-wöchigen Dtlurlaub.
 
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