Deutscher Reisepass fuer Baby

norin

Well-Known Member
Mein Gemahl (US Buerger) und ich sind seit 3 Monaten stolze Eltern einer Tochter. :-D Sie ist hier in CT zur Welt gekommen und hat (da ich Deutsche bin) somit beide Staatsbuergerschaften.
Wenn ich das richtig gelesen habe, hat sie diese ihr ganzes Leben lang und muss nicht waehlen, wenn sie volljaehrig ist.

Da ich momentan noch im Mutterschutz bin, habe ich die Zeit und Muse, mich mit dem Papierkram zu beschaeftigen, was Paesse usw. fuer sie angeht. Den US Pass haben wir schon fuer sie in Auftrag gegeben, war kurz und schmerzlos (und sauteuer...).

Der deutsche Pass bereitet mir da ein bisschen mehr Sorgen, ich hoffe, dass ich alles richtig gelesen und verstanden hab und nichts uebersehe, damit unser Termin auf der Botschaft und die Reise dorthin nicht umsonst sein wird.

Hier ist, was ich weiss und vorbereitet hab:
- Termin zum persoenlich vorstellig werden auf der Botschaft in NYC ist gemacht. Mein Mann, ich und der Nachwuchs werden bei dem Termin alle persoenlich vorstellig
- Folgende Unterlagen (in NYC reicht Vorlage der Originale, Kopien sind nicht erforderlich) werden benoetigt:
Antragsformular, 2 Passfotos, Geburtsurkunde des Kindes, Reisepaesse der Eltern, Heiratsurkunde der Eltern, US Pass Kind (hoffe, den habe ich bis dahin), Pass Gebuehr und US Fuehrerscheine der Eltern
- da ich (im dt. Pass und nach dt. Recht) noch meinen Maedchennamen fuehre, muss ich die Erklaerung zur Namensfuehrung des Kindes abgeben (richtig?) - in den US tragen wir beide den Namen meines Mannes
Deutsche Vertretungen in den USA - Namensrecht
- mein Wohnort im Reisepass zeigt noch den Wohnort in Dtl., werde das gleich beim Konsultat abaendern lassen, der Pass ist noch bis 2017 gueltig
(meine Abmeldebescheinigung von Dtl. nehme ich natuerlich mit)


Fuer mich noch offene Fragen (vielleicht habe ich auch zu viel auf der Konsulatsseite gestoebert, dass ich mich nun selbst verwirrt hab... ;))
- Muss ich die Geburt beurkunden (eintragen) lassen? So wie ich das lese, ist das ein "kann" und nicht Voraussetzung, um den Pass fuer's Baby zu bekommen. Was wuerde es fuer Vorteile bringen, die Geburt zu beurkunden?
Deutsche Vertretungen in den USA - Geburt eines Kindes

- Passfotos:
Die Anforderungen sind ja ziemlich streng, was die Passfotos angeht (Masse und biometric tauglich) und ich werde es nicht wagen, die Fotos bei CVS etc. machen zu lassen. Ich habe irgendwo auf der Webseite gelesen, dass ich die Fotos auch im Konsulat machen lassen kann (find's leider nicht mehr). Aber ich stell's mir schwierig vor, passtauglich Fotos fuer ein 3 Monate altes Baby in nem Fotoautomaten beim Konsulat hinzubekommen. Hat jemand damit Erfahrungen? Tipps?

- welcher Pass:
So wie ich das gelesen habe, gibt es sowohl die Moeglichkeit einen Kinderreisepass als auch einen Pass fuer unter 18jaehrige zu beantragen (hab mir beide Antraege angeschaut - die sehen gleich fuer mich aus..) Wo ist der Unterschied? Welchen sollten wir beantragen, hat der Kinderreisepass Vorteile gegenueber dem regulaeren?
"Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann an Stelle eines Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden."

Danke schonmal fuer eure Hilfe!
:winke
LG Norin
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Die Beurkundung wuerde momentan zwar keinen Vorteil bringen, aber vielleicht einmal in weiter Zukunft. Es ist vielleicht einfacher, die deutsche Staatsangehoerigkeit heute feststellen zu lassen, als in 20 Jahren oder falls Deine Tochter mal Kinder haben wird und die deutsche Staatsangehoerigkeit dann weitergeben will. Vielleicht will sie ja auch mal Beamtin werden und fuer den deutschen Staat arbeiten. :)

Rufe beim Konsulat an und frage, ob sie eine Liste mit Photographen haben, die die deutschen Anforderungen kennen. Hier in Houston gibt es einen Laden mehr oder weniger gleich neben dem Konsulat, wo anscheinend die Mehrheit der Leute hingehen oder hingeschickt werden. Aber im Grunde kannst Du Dir die Anforderungen in Englisch auch von deren Website runterladen, und jeder halbwegs faehige Photograph sollte in der Lage sein, die Bilder zu machen. Du musst anschliessend eventuell mit der Schere die Bilder auf das richtige Mass zurechtstutzen.

Vergiss den Kinderausweiss -- ist fuer viele Staaten (z.B. auch die USA, auch wenn das in Eurem Fall irrelevant ist, da Ihr ja eh mit dem US Pass einreisen wuerdet) nicht mehr gueltig, da die Dinger wohl nicht maschinenlesbar sind. Dann gebt lieber ein paar Kroeten mehr aus und besorgt einen richtigen Pass.
 

norin

Well-Known Member
Danke fuer die Antwort Ulrich!! :danke

Ne bloede Frage zur Beurkundung - ist die Dt. Staatsangehoerigkeit nicht schon damit anerkannt, wenn sie den Deutschen Reisepass bekommt?? Warum dann noch die Geburt beurkunden lassen?
:unsicher
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Damit eure Tochter den Reisepass bekommen kann, braucht sie eine Geburtsurkunde. :)
 

norin

Well-Known Member
Hmmmm.....
Sie hat die amerikanische Geburtsurkunde, da sie ja hier geboren wurde. Lt. der Konsulatsseite bringen wir die US Geburtsurkunde mit und meinen (deutschen) Reisepass - somit - soweit ich das verstanden hab - gilt das als Beweis, dass das Toechterlein auch Deutsche ist. Nein?


" Original der Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes (bei US-Urkunden ist County nicht ausreichend, dann bitte auch einen „letter of proof birth“ des Krankenhauses vorlegen) oder beglaubigte Kopien hiervon"
• Reisepässe beider Elternteile sowie je eine Kopie hiervon (nur Datenseite mit Bild)
• bei Erstanstragstellung die US Resident Alien Card / Visum der Eltern
• Heiratsurkunde der Eltern im Original sowie eine Kopie hiervon (falls Ehe in Deutschland geschlossen wurde: Stammbuch der Eltern), falls nicht verheiratet Vaterschaftsanerkennung oder Geburtsurkunde mit „affadavit of paternity“
• gültige Aufenthaltsberechtigung des Antragstellers in den USA (US Resident Alien Card, US-Aufenthaltsvisum oder US-Pass) sowie eine Kopie hiervon
• gültige US-Aufenthaltsberechtigung des deutschen Elternteils (US Resident Alien Card oder US-Aufenthaltsvisum) sowie eine Kopie hiervon
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ehrlich gesagt bin ich damit etwas überfragt, aber ich könnte mir vorstellen, dass eine deutsche Geburtsurkunde bei deutschen Formalien einfach eher akzeptiert wird. Die braucht man ja nicht nur für den Pass... :hmm

Ich weiß nicht, wie die deutsche Botschaft in den USA so drauf ist, aber in der Schweiz kann man solche Fragen auch per Mail stellen und bekommt in der Regel eine Antwort :)
 

norin

Well-Known Member
Danke euch fuer die Antworten :-)
Wir haben uns entschieden, den Antrag auf Beurkundung der Geburt in Dtl. zu stellen - wir sind einmal auf der Botschaft und falls wir der Chefin in 20 Jahren Kopfschmerzen ersparen koennen, machen wir das natuerlich gerne ;-)

Jetzt stehe ich wieder vor nem neuen Problem - mit welchem Familiennamen (fuer mich) fuelle ich die Antraege aus??
Mein Mann und ich (und auch unsere Tochter) tragen hier in den USA den Nachnamen meines Mannes. Ich fuehre meinen Maedchennamen hier nicht, also kein Doppenname usw. Alle Dokumente (Heiratsurkunde, GC und DL) lauten auf den Nachnamen meines Gatten.
Mein Dt. Reisepass lautet noch auf meinen Maedchennamen, da ich die Ehe in Dtl. nicht eintragen lassen hab und der Pass auch noch bis 2017 gueltig ist. (ich fliege halt immer mit Kopie der Heiratsurkunde umher)

Mir ist klar dass nach Dt. Recht der Name im Pass der "richtige" Name ist - also mein Maedchenname. Aber ich gebe auch eine Namenserklaerung fuer Kinder ab bei Passbeantragung, in der wir erklaeren, dass wir den Namen nach Heimatsrecht des Vaters bestimmen (also unser aller Nachname hier in den US).
Vielleicht mach ich nun auch alles komplizierter mit meiner Frage?
Ich geh davon aus dass ich alle Formulare mit den Angaben zu meiner Person dennoch mit meinem Maedchennamen ausfuellen muss? Denn der ist ja noch mein "richtiger" Name in Dtl - korrekt?
 

Raynor

Gesperrt
Ich sehe das etwas anders. In Deutschland musst du bei der Heirat festlegen welchen Namen du führen willst. Du hast dich wohl entschieden den Namen deines Mannes zu führen (warum auch immer:D). Also hast du deinen Namen aufgegeben. Du solltest nun zunächst deinen Ehenamen im deutschen Pass eintragen lassen müsste zusammen mit der Änderung des Wohnortes beim Konsulat problemlos machbar sein. Die von Dir beschriebene Vorgehensweise wäre nur korrekt, wenn Du dich entschieden hättest, deinen Namen auch nach der Eheschließung beizubehalten.
 
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