Ausweisdokumente fuer dual citizen - Kind

Stern

Well-Known Member
Erst kürzlich las ich, dass nun jede lokale Behörde das machen kann. Bis letztes Jahr war es ausschliesslich Berlin. (Hier: Expats ohne Wohnsitz in Deutschland)
 

vreni

Well-Known Member
Gut zu wissen wegen des Personalausweises, danke Ezri.
Mir leuchtet ein, dass wenn man noch in Deutschland gemeldet ist und das Kind im Ausland geboren wurde, das jeweilige Standesamt nachbeurkunden kann. Wenn ein in Deutschland abgemeldeter Expat die Auslandsgeburt seines Kindes beurkunden lassen will, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Standesamt, bei dem man sich dann eventuell nach Rueckkehr anmeldet zustaendig ist/ sich der Sache annimmt. Den Antrag kann man vermutlich dort abgeben, aber da die Geburt im Zustaendigkeitsbereich vom Standesamt Berlin (zustaendig fuer in Deutschland abgemeldete Deutsche) stattgefunden hat wird er vermutlich auch nach Berlin weitergeleitet. Allerdings: Stern hatte ja schon erklaert, wie man einen Reisepass beim Buergerbuero bekommen kann, wenn man nicht mehr in Deutschland gemeldet ist, vielleicht gibt es ja auch fuer die Nachbeurkundung einen einfacheren Weg wenn man sich das OK der Botschaft/ des Konsulates einholt. Falls jemand dazu einen Link zu einer offiziellen Quelle hat, wuerde mich das sehr interessieren.
 

Stern

Well-Known Member
Ich habe das so verstanden, dass es sich um die Geburtsurkunde handelt! Personalausweis war doch schon immer, nur dass man jetzt als Expat auch offiziell Anspruch darauf hat.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ich habe das so verstanden, dass es sich um die Geburtsurkunde handelt! Personalausweis war doch schon immer, nur dass man jetzt als Expat auch offiziell Anspruch darauf hat.

Nein, wenn man im Ausland lebt hat man in der Regel keinen Perso mehr, da das ein innerdeutsches Ausweisdokument ist. Vielleicht klickst Du einfach auf den Link den ich gepostet habe, dort ist die Sache mit dem Perso doch geklärt.
 

Floridafan

Active Member
Wegen dem Elterngeld eine deutsche Geburtsurkunde??Das ist mir neu,was machen den unsere Ausländischen Mitbürger.Soviel ich weiss ist ein in Deutschland geborenes Kind nicht gleich Deutscher.Ergo bekommen die kein Elterngeld?Nachbeurkundungen sind nur in Berlin möglich.Aber ich habe auch Erziehungsgeld bekommen und hatte nur eine US Urkunde.
Man muss nur die Kinder bei dem Rententräger nachtragen lassen,da sie durch Geburt im Ausland nicht von der Krankenkasse registriert sind und somit nicht automatisch im Rentensystem auftauchen.Ich werde jetzt da die 10 Jahre um sind meinen Sohn eintragen lassen,sonst hätte ich das jährlich machen müssen.Bei insgesamt 22 Jahren Erziehungszeit macht das schon was aus,plus 20 Jahre Vollzeit gearbeitet ist schon ein bisken für mein Rentenkonto.
 

kruemelmaus85

Well-Known Member
Ehe-GC
Ich konnte das Elterngeld mit der amerikanischen Geburtsurkunde beantragen und hab es dann auch bekommen.
 

Maryplaya

Member
Ich konnte das Elterngeld mit der amerikanischen Geburtsurkunde beantragen und hab es dann auch bekommen.

Erstmal, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Deiner süßen Maus!!! Habe die Bilder schon gesehen!!
Ich habe da eine Frage an Dich - normalerweise macht man das ziemlich gleichzeitig - Kindergeld und Elterngeld beantragen... Wie hast Du es dann gemacht - warst Du persönlich dort oder hast Du es per Post geschickt? Ich meine, wenn man eine dt. Urkunde hat - dann bekommt man mehrere Exemplare extra "für Kindergeld", für andere Zwecke, für sonst was... Aber amerikanische hat man nur eine... So, hast Du es nacheinander gemacht oder wie? Ich kann mich erinnern, dass Elterngeld einiges gedauert hat... Und noch etwas - wollten sie eine Übersetzung von einem dt. Übersetzer oder geht von einem Amerikanischen auch (wenn man sie schon in den Staaten macht)?
 

Floridafan

Active Member
@ Maryplaya,ich antworte mal auch wenn die Frage an Kruemelmaus ging.
Beim Elterngeld kenne ich mich aus,da meine Kinder schon älter sind.Aber beim Kindergeld habe ich einfach die Kindergeldnummer auf die US Urkunde geschrieben eingereicht und fertig.Aber,das war nicht mein erstes Kind und ist jetzt 10 Jahre her.Allerdings hat sich soviel nicht geändert.Man bekommt soviele Geburtsurkunden wie man möchte,muss nur dafür bezahlen.
Ich habe insgesamt 7 Geburtsurkunden damals beantragt und auch bekommen.Die brauchte ich für diverse Dinge.Meines Wissens reicht auch eine beglaubigte Kopie,wird auf dem Standesamt gemacht.Eine Übersetzung brauchte ich noch nie.
 

Maryplaya

Member
@ Maryplaya,ich antworte mal auch wenn die Frage an Kruemelmaus ging.
Beim Elterngeld kenne ich mich aus,da meine Kinder schon älter sind.Aber beim Kindergeld habe ich einfach die Kindergeldnummer auf die US Urkunde geschrieben eingereicht und fertig.Aber,das war nicht mein erstes Kind und ist jetzt 10 Jahre her.Allerdings hat sich soviel nicht geändert.Man bekommt soviele Geburtsurkunden wie man möchte,muss nur dafür bezahlen.
Ich habe insgesamt 7 Geburtsurkunden damals beantragt und auch bekommen.Die brauchte ich für diverse Dinge.Meines Wissens reicht auch eine beglaubigte Kopie,wird auf dem Standesamt gemacht.Eine Übersetzung brauchte ich noch nie.

Danke, das ist, was ich wissen wollte - dass man auch mehrere Urkunden bekommen kann. Ich werde sowieso nachbeurkunden, aber später, mir geht es in erster Linie darum, um alles andere rechtzeitig zu beantragen, weil dort Fristen sind... Ich hoffe, dass ich keine Übersetzung brauchen werde, weil unterschiedliche Stellen verlangen manchmal Unterschiedliche Sachen...
 
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