Ich hatte damals noch keinen Mechaniker meines Vertrauens. Deshalb weiss ich nicht, was er getan haette, wenn ich den Wagen zu einer Werkstatt gefahren haette.Ein Händler der gute Qualität verkauft hat ja nix zu befürchten und dürfte demnach auch nix dagegen haben, wenn man das Auto checken lässt... denk ich mir halt so ...
wenn er sagt "nee, das will ich nicht" ... dann will ich auch keine Autos von ihm
oder denke ich da zu deutsch und drüben ist das nicht üblich?
Die Haendler hatten aber alle ihre vorgegebene Route, die sie mich entlang fahren liessen. Das war meistens die Strasse rauf und wieder runter. Das geht ja alles von der Zeit ab, in der sie andere Wagen verkaufen koennten.
Ich wuenschte, ich haette mein erstes Auto auf dem Highway Probe gefahren. Denn dort ist es dann auch abgekratzt, mit Qualm aus der Motorhaube, 20 Minuten nachdem die license plate drangeschraubt waren.
Laut MA Gesetz durfte ich es aber nicht zurueck geben, sondern musste dem Haendler 3 Versuche geben, den Schaden zu beheben. 2 mal musste ich es waehrend der verpflichtenden Garantiezeit zurueck bringen. Danach hat er es soweit instand gebracht, dass es erst wieder stehen blieb, nachdem die Garantie abgelaufen war und ich rechtlich nichts mehr gegen den Haendler unternehmen konnte, der Bastard!
Es war auch kein Spass, als meine Scheibenwischer mitten auf dem Heimweg im Schneesturm den Geist aufgegeben haben...
Ein dealer haette mich ohne ihn fahren lassen. Daraus wurde aber nichts, weil das Auto schon auf dem Parkplatz nicht ansprang. Der Haendler meinte "No problem! I'll fix it, you can come back tomorrow!" Yeah, right.