Vorab: Habe mir jetzt nicht alle Kommentare durchgelesen; hab' nämlich im Moment nicht viel Zeit. Entschuldige mich also vorab, falls mein Beitrag redundant sein sollte.
Greg und ich sind ja noch am hin- und herueberlegen, wie wir unsere Misere am besten regeln.
Fest steht, dass ich nach Deutschland zurueckgehe, aber wir wollen es auch noch einmal mit einer Fernbeziehung versuchen und verheiratet bleiben.
Kannst Du dabei sicherstellen, dass Du nicht mehr dafür verantwortlich bist, was Greg finanziell so veranstaltet, während Du weg bist? Das ist jetzt hier nicht Deine Frage, aber es würde mich an Deiner Stelle wirklich sorgen.
Ueberlegt habe ich jetzt, citizenship zu beantragen, um das Hin- und Hergereise einfacher zu gestalten.
Wenn Du nur hin- und herreisen möchtest, brauchst Du weder US-StaBü noch Greencard. Beabsichtigst Du denn, noch einmal in den USA
zu leben? Anderenfalls würde ich wohl von der US-StaBü eher absehen, denn die bringt ja doch diverse Nachteile mit sich.
Soviel ich gelesen habe heisst continous residency, dass man nicht laenger als 6 Monate am Stueck ausser Landes gewesen sein darf.
Richtig.
Hier meine Daten:
ausgewandert am 22.8.
Deutschlandbesuche:
28. Juni 2012 bis 11. Juli 2012 13 Tage (ich habe An- und Abreisetag als ein Tag gezaehlt?)
27. Dez. 2012 bis 6. Jan 2013 10 Tage
26. Juni 2013 bis 9. Juli 2013 13 Tage
19. Dez 2013 bis 5. Jan 2014 17 Tage
one way trip gebucht fuer den 27. Juni 2014.
Nun meine Fragen:
1. muss ich also nicht die Tage zaehlen, die ich ausserhalb des Landes war,
Richtig.
bzw. ich lebe ja schon 2,5 Jahre hier, 18 Monate sind ja nur 1,5 Jahre? Weil bei Oldgrumpy habt ihr gesagt, man muesste genau 3 Jahre hiergewesen sein.
Man muss die Greencard mindestens drei Jahre vor Antragstellung des Naturalisationsprozesses erhalten haben (dafür reicht die Aktivierung und der Passstempel bei der ersten Einreise mit I-551). Du kannst also nicht nach 2,5 Jahren als "US Resident" schon die Einbürgerung beantragen, auch wenn Du schon mehr als 1,5 Jahre/18 Monate Aufenthaltszeit in den USA nachweisen kannst.
2. Koennte ich theoretisch Ende Juni zurueckgehen und dann zur naturalization wiederkommen (das wuerde ja die residency nicht unterbrechen, weil ich nicht laenger als 6 Monate ausser Landes waere)? oder sehe ich das falsch
Das siehst Du richtig.
3. Wie sieht es mit der Beibehaltungsgenehmigung aus?
Ich moechte als Grund fuer die Beibehaltung angeben: Tochter, Mutter in Deutschland, um die ich mich kuemmern moechte. Ich dachte ich koennte sogar sagen, dass ich fuer 2 Jahre oder laenger nach Deutschland zurueckmoechte, um mich um sie zu kuemmern, dann aber wieder nach Amerika zu meinem Mann moechte und diesen auch regelmaessig besuchen moechte, das Reisen aber eventuell durch die amerikanischen Behoerden schwergemacht wird, weil ich ja nur die Green Card habe und die Teichhopsen nicht moegen. Ob das dann auch wirklich so sein wird, sehen wir, wenn sich das alles hier wirklich aendert.
Ist das als Grund genug oder brauche ich amerikanische Arbeitgeber, die nur citizens einstellen oder aehnliches? Und reichen meine Mutter und Tochter als Grund fuer die Beibehaltung?
Das kannst Du viel einfacher haben.
Als Bindung an Deutschland kannst Du Deine Famillie (zuallererst natürlich Deine Tochter) und sowas wie Bankkonten in DE angeben. Da Du noch nicht so lange aus DE weg bist, ist das einfach.
Als Grund für die Einbürgerung gibst Du Deine Stelle in Deutschland an, und nein, ich scherze nicht. Das ist rechtens und glaubwürdig. Gib an, dass Du seit 2,5 Jahren in den USA nicht in der Lage bist, adäquat bezahlte Arbeit zu finden und dass Dein alter Arbeitgeber Dir Deine besser bezahlte alte Stelle angeboten hat, die Du aus finanziellen Gründen zumindest für die nächste Zeit annehmen musst. Da diese beruflich und finanziell bedingte Abwesenheit Dich aber in Bedrängnis mit Deinem Status als LPR bringt, Du aber andererseits natürlich weiterhin beabsichtigst, das Leben mit Deiner US-Familie so gut es eben geht fortzuführen, beantragst Du die US-StaBü, so dass Du nötigenfals auch länger als zwei Jahre (so lange könntest Du mit Re-Entry Permit wegbleiben) die USA verlassen kannst, falls sich der Arbeitsmarkt in den USA nicht zu Deinen Gunsten bessert.
Das ist ein klarer, beruflich bedingter Nachteil, den Du als Deutsche gegenüber einem US-Amerikaner in gleicher Situation hast, und das WIRD anerkannt, ohne, dass Du jetzt auf Verdacht nach US-Stellen mit US-StaBü-Zwang suchen musst.