In Deutschland ist es auch eher nicht üblich, daß nach einem Regierungswechsel schon beschlossene Gesetze einfach mal eben so gekippt werden. Das ist der Vorteil der Ausschüsse - da werden die Gesetze parteiübergreifend gründlichst vorbereitet und sind dann (auch wenn manchmal noch Diskussionen stattfinden) beschlußfähig. Wenn bei uns Gesetze nach dem Inkrafttreten nochmal gekippt werden oder grundlegend überarbeitet werden, liegt das eher an Klagen, die dann zB vom Bundesverfassungsgericht angenommen und dann "beurteilt" werden.