Mehrfachstaatsangehörigkeit - Angestrebte Gesetzesänderung

Suze

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Bin froh, dass ich BBG und StaBue bereits hinter mir habe; somit kann ich heute abend entspannt zu den Primaries waehlen.
Das ist eine ganz schoene Zitterpartie fuer so manche ....
 

Ulrich

Well-Known Member
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Der kritische Punkt (zumindest fuer uns "Auslaender") ist wohl diese Aussage:

Geplante Gesetzesänderung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zum Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung für Personen im Ausland​


Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit am 26. Juni 2024 in Kraft treten.

Durch das neue Gesetz soll künftig Mehrstaatigkeit generell hingenommen werden, so dass das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit ab dem 26. Juni 2024 entfallen wird. Wer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, kann dann seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verlieren.

Beachten Sie: Noch gilt das derzeitige Recht.

Bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit verlieren Sie - noch – die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Ihnen nicht vorher eine Beibehaltungsgenehmigung ausgehändigt wurde!

Möglicherweise ist es für Sie aber einfacher und wirtschaftlicher das Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 26. Juni 2024 abzuwarten und erst dann einen Einbürgerungsantrag in Ihrem Aufenthaltsstaat zu stellen.

Sollten Sie jedoch zwingend auf den schnellen Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit (vor Inkrafttreten des Gesetzes) angewiesen sein, so bitte ich Sie zwecks Beratung zur Antragstellung und Durchführung des Beibehaltungsverfahrens um vorherige Kontaktaufnahme.

E-Mail: staatsangehoerigkeit@bva.bund.de

 

FuAn

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Entscheidend ist die Annahme der fremden Staatsbürgerschaft, nicht die Antragstellung - damit der Tag an dem man den Eid ablegt, bzw vermutlich tatsaechlich die Aushändigung der Urkunde.
Ich habe gestern dann bei meinem N-400 Antrag auf Senden geklickt. Anträge werden wohl aktuell sehr schnell bearbeitet, aber ich denke mal bis zum 26.6. kann man im Zweifel den Eid hinaus zögern, sollte es unerwartet schnell gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Entscheidend ist die Annahme der fremden Staatsbürgerschaft, nicht die Antragstellung - damit der Tag an dem man den Eid ablegt, bzw vermutlich tatsaechlich die Aushändigung der Urkunde.
Das ist richtig fuer die USA, aber es gibt auch Laender, wo die neue Staatsangehoerigkeit zurueckdatiert wird auf das Datum der Antragstellung; von daher lieber warten, wenn man sich nicht sicher ist.
 

fahrbier

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Entscheidend ist die Annahme der fremden Staatsbürgerschaft, nicht die Antragstellung - damit der Tag an dem man den Eid ablegt, bzw vermutlich tatsaechlich die Aushändigung der Urkunde.
Ich habe gestern dann bei meinem N-400 Antrag auf Senden geklickt. Anträge werden wohl aktuell sehr schnell bearbeitet, aber ich denke mal bis zum 26.6. kann man im Zweifel den Eid hinaus zögern, sollte es unerwartet schnell gehen.
FuAn, wie ist denn der Status bei Deinem N-400? Schon einen Einschwörungstermin (nach dem 26.6.)?
Gruesse!
 
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