Kinder zahlen für ihre Eltern

ariel.prospero

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Und ein drittes Mal: Was machen Kinder, die unter dem Deckmantel der "heilen Familie" mißbraucht und gequählt worden, die so schnell wie möglich aus diesem "zu Hause" geflohen sind und dann Jahrzehnte für ihre Peiniger aufkommen müssen?
Nicht jedes Kind schafft es, sich zeitnah bei den Behörden zu melden, um den Mißbrauch anzuzeigen.

Die sind mit solchen Gesetzen echt angeschissen. Arschkarte halt? Dumm gelaufen?

So traurig es auch ist - die Antwort lautet hier leider: Ja.
 

Emmaglamour

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Und ein drittes Mal: Was machen Kinder, die unter dem Deckmantel der "heilen Familie" mißbraucht und gequählt worden, die so schnell wie möglich aus diesem "zu Hause" geflohen sind und dann Jahrzehnte für ihre Peiniger aufkommen müssen?
Nicht jedes Kind schafft es, sich zeitnah bei den Behörden zu melden, um den Mißbrauch anzuzeigen.

Die sind mit solchen Gesetzen echt angeschissen. Arschkarte halt? Dumm gelaufen?
Gibt's denn da eine Verjährungsfrist? Es werden doch immer wieder Fälle bekannt, in denen Kinder Jahrzehnte nach dem Missbrauch erst ihre Eltern angezeigt haben. Aber auch, wenn die Strafverfolgung nicht mehr gegeben sein sollte, weil die Taten zu lange zurückliegen, so kann man doch immer noch den Missbrauch bekannt machen.
 

Ezri

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Gibt's denn da eine Verjährungsfrist? Es werden doch immer wieder Fälle bekannt, in denen Kinder Jahrzehnte nach dem Missbrauch erst ihre Eltern angezeigt haben. Aber auch, wenn die Strafverfolgung nicht mehr gegeben sein sollte, weil die Taten zu lange zurückliegen, so kann man doch immer noch den Missbrauch bekannt machen.


Soweit ich weiß, gibt es da eine Verjährungsfrist und was nützt es, wenn man nach Jahrzehnten den Mißbrauch bekannt macht, wie soll man das nach so langer Zeit beweisen?
 

Emmaglamour

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Soweit ich weiß, gibt es da eine Verjährungsfrist und was nützt es, wenn man nach Jahrzehnten den Mißbrauch bekannt macht, wie soll man das nach so langer Zeit beweisen?
Wenn es um Kindesmissbrauch geht, der erst dann, wenn die Kinder bereits erwachsen sind, gemeldet wird, dann gibt es doch nur selten Beweise im herkömmlichen Sinne. Ich glaube, da steht oft Aussage gegen Aussage, eventuell gibt's Tagebuchaufzeichnungen oder Zeugen (Geschwister etwa), aber viele dieser Fälle gehen doch trotzdem durch. Im Zweifel muss man sich wohl, auch wenn's schwer fällt, "einfach" ein Herz fassen und es zumindest versuchen. Denn wie soll Vater Staat sonst wissen, was vorgefallen ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

anjaxxo

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Soweit ich weiß, gibt es da eine Verjährungsfrist und was nützt es, wenn man nach Jahrzehnten den Mißbrauch bekannt macht, wie soll man das nach so langer Zeit beweisen?

Es gibt eine Verjaehrungsfrist fuer Missbrauch von Schutzbefohlenen von 5 Jahren und bei Vergewaltigung von 20 Jahren.

Guckt mal hier:

Kindesmissbrauch: Pfarrer wegen Vergewaltigung angeklagt - Kriminalität - Gesellschaft - FAZ.NET

Mehr als 15 Jahre nach den Taten könnten nur noch die Vergewaltigungen angeklagt werden. Andere infrage kommende Delikte wie der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen seien verjährt.
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen verjährt grundsätzlich nach fünf Jahren (§ 78 III Nr. 4 StGB). Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der Tat. Der Verjährungsbeginn ruht allerdings bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers (§ 78b I Nr. 1 StGB).
Verjaehrungsfrist bei Vergewaltigung:

Da die Höchststrafe 15 Jahre beträgt, lässt sich aus § 78 StGB eine Verjährungsfrist von 20 Jahren ableiten. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen.
Krass, dass so was ueberhaupt verjaehren kann.
:nee
 

Emmaglamour

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