Kinder zahlen für ihre Eltern

Emmaglamour

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Kinder muessen nicht immer Unterhalt fuer ihre Eltern zahlen. Sie koennen gerichtlich davon entbunden werden, wenn ein Elternteil "unwuerdig" ist - jedenfalls in Deutschland.

Ein Beispiel fuer Unwuerdigkeit ist, wenn ein Elternteil niemals Unterhalt fuer das Kind gezahlt hat. Weitere Beispiele sind Straftaten die am Kind begangen wurden.
Das ist doch eine sinnvolle Einschränkung.

Das betreffende Kind im mir persoenlich bekannten Fall hat aber geerbt als der Vater starb. Ganze 500 DM. Das war vielleicht ein Jubel. :winke
Na hurra! Hoffentlich wurde das üppige Erbe nicht auf einmal verjubelt. :D
 

Snoopy04

Well-Known Member
Von meinen Bekannten kenne ich einen Fall, da hat die Mutter bei der Behörde nur die Adresse eines Sohnes angegeben und verschwiegen, dass sie eigentlich 3 Söhne hatte. Die Sache ist dann aufgeflogen als die Ehefrau des Sohnes, der angegeben wurde, beim Amt Einspruch erhoben und das Amt darauf hingewiesen hat, dass noch zwei weitere Söhne vorhanden sind. Ihr Mann war zu dieser Zeit schon Frührentner und sie ging arbeiten um das Einkommen für die Familie zu sichern. Wie die Sache ausging, weiss ich nicht mehr.
 

† Rabiene

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Aber Eltern sind doch auch für ihre Kinder verantwortlich, auch wenn der Nachwuchs nicht wohlgeraten zu kleinen Engelchen heranwächst.

Dann müsste man im Umkehrschluss ja auch sagen dürfen, dass man die Kinder vor die Tür setzen kann, weil sie "undankbar" sind.
Ja,gleiches recht fuer alle..
Kinder muessen nicht immer Unterhalt fuer ihre Eltern zahlen. Sie koennen gerichtlich davon entbunden werden, wenn ein Elternteil "unwuerdig" ist - jedenfalls in Deutschland.

Ein Beispiel fuer Unwuerdigkeit ist, wenn ein Elternteil niemals Unterhalt fuer das Kind gezahlt hat. Weitere Beispiele sind Straftaten die am Kind begangen wurden.

Das betreffende Kind im mir persoenlich bekannten Fall hat aber geerbt als der Vater starb. Ganze 500 DM. Das war vielleicht ein Jubel. :winke
Leider haben sie das Gesetz geaendert...wie ich weiter oben schon beschrieben habe..Vater seit jahrzehnten nicht gesehen weil er ,wie du es so schoen ausdrueckst, Straftaten an den Kindern begangen hat und die muessen zahlen...
 

ariel.prospero

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@ rabiene: Wenn man seine Kinder vor die Tür setzt, dann heisst das aber noch lange nicht, dass man als Eltern nicht mehr für sie aufkommen muss.

Oder wenn Kinder einfach ausziehen und verlangen, dass die Eltern für den Unterhalt aufkommen.

Dazu gibt es reichlich einschlägige Gerichtsurteile in D, in denen die Eltern fast immer zum Zahlen verurteilt wurden - zumindest bis die Kinder eine Ausbildung abgeschlossen haben. Und wenn das mit der Ausbildung dann etwas länger dauert, dann müssen die Eltern halt auch etwas länger zahlen...
 

† Rabiene

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Das meine private Meinung und was irgendwelche Gerichtsurteile besagen, juckt mich nicht so wirklich...;):shy
 

ariel.prospero

Well-Known Member
Das meine private Meinung und was irgendwelche Gerichtsurteile besagen, juckt mich nicht so wirklich...;):shy

Nun, was dich juckt oder nicht, spielt eigentlich keine grosse Rolle. Fakt ist, dass Kinder vor Gericht ziehen koennen (und es auch tun), um Unterhalt von den Eltern einzuklagen, auch wenn sie sonst "mit den Alten" nichts mehr zu tun haben wollen.

Nach deutschen Gesetz ist nämlich die Einstellung des Kontakts zu den Eltern kein Grund, der den Unterhaltsanspruch verwirkt.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Dazu gibt es reichlich einschlägige Gerichtsurteile in D, in denen die Eltern fast immer zum Zahlen verurteilt wurden - zumindest bis die Kinder eine Ausbildung abgeschlossen haben. Und wenn das mit der Ausbildung dann etwas länger dauert, dann müssen die Eltern halt auch etwas länger zahlen...

Zum einen nicht unendlich lang und zum anderen liegt es in Elternhand, wie die Kinder geraten und diese sich miteinander verstehen.
Umgekehrt kann es wohl kaum in Kinderhand sein, wie die Eltern sind, die sind ja schon. Kinder erziehen keine Eltern, aber Eltern erziehen Kinder.
Eltern haben daher auch die Konsequenzen ihrer Erziehung zu (er)tragen.

Und ein drittes Mal: Was machen Kinder, die unter dem Deckmantel der "heilen Familie" mißbraucht und gequählt worden, die so schnell wie möglich aus diesem "zu Hause" geflohen sind und dann Jahrzehnte für ihre Peiniger aufkommen müssen?
Nicht jedes Kind schafft es, sich zeitnah bei den Behörden zu melden, um den Mißbrauch anzuzeigen.

Die sind mit solchen Gesetzen echt angeschissen. Arschkarte halt? Dumm gelaufen?
 

† Rabiene

Well-Known Member
Greencard
Nun, was dich juckt oder nicht, spielt eigentlich keine grosse Rolle.
Welchen Teil von "ist meine perseonliche Meinung" hast du nicht verstanden :confused
Fakt ist, dass Kinder vor Gericht ziehen koennen (und es auch tun), um Unterhalt von den Eltern einzuklagen, auch wenn sie sonst "mit den Alten" nichts mehr zu tun haben wollen.
Nach deutschen Gesetz ist nämlich die Einstellung des Kontakts zu den Eltern kein Grund, der den Unterhaltsanspruch verwirkt.
Bestreite ich ja alles garnicht...:aetsch....bloss weil es Gesetz ist, muss ich es nicht richtig finden...
 
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