Also meine bestätigung, das ich mit den Kindern auswandern durfte bekam ich letztendlich vom Gericht. Ich musste meinen Mann das Aufenthaltsbestimmungsrecht abklagen!!! Also AUFENTHALTSBESTIMMUNGSRECHT reicht!!!! ich laber hier stänig vom Sorgerecht, aber das brauchst du noch nicht mal.....Ich hatte also ein amtliches Papier.
Schriftlich sollte es auf jeden Fall sein, ich würd jetzt soweit gehen und sagen, lass es auch notariel beglaubigen, aber ich kenn das verhältniss zu deinem Ex nicht.ich trau meinem Ex zB gar nicht....keine Ahnung wie das bei euch ist. Und ich hab das ganze natürlich in Deutsch und English....bei der Ausreise aus D wurde ich schonmal gefragt, ob ich mit den Kindern alleine ausreisen dürfte, da die ja andere Namen haben wie ich.
ja, ich glaube du kannst beim Amtsgericht, wo ihr geschieden wurdet eine kurze, knappe bestätigung der Scheidung einholen. Das hatte ich hinterher noch mal gemacht da ich immer angst hatte ein Dokument wäre nicht da...ich hab also alles zum Interview doppelt und dreifach mitgenommen. Gebraucht hab ich dann aber nichts, bis auf die Sorgerechtsbestätigung/Aufenthalsbestimmungsrecht.