Der Co-Pilot hat bewusst die Zerstörung des Flugzeugs eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft kam zu diesem Schluss, nachdem der Co-Pilot weder auf den Tower noch auf den Piloten reagiert hatte. Zudem wurde der Sturzflug bewusst eingeleitet. Sein Atmen beweise, dass er noch gelebt hat.
Der Kapitän hatte keine Möglichkeit, die Türe zu öffnen.
Der Staatsanwalt bestätigt die Selbstmord-Hypothese nicht. Nur, dass der Sinkflug bewusst eingeleitet wurde.
Ein Schwächeanfall des Co-Piloten wird ausgeschlossen, da der Co-Pilot normal gesprochen habe. Aber der Co-Pilot habe während des ganzen Sinkfluges kein Wort gesprochen.
Kurz vor dem Aufprall waren Schreie der Passagiere vernommen worden.
Daher nimmt die Staatsanwaltschaft an, dass die Passagiere bis kurz vor dem Absturz nichts von der Situation gewusst haben.
Der Co-Pilot hat willentlich und bewusst das Flugzeug zum Absturz gebracht.
Ich schau auch gerade die Pressekonferenz. Da läuft mir eiskalt ein Schauer den Rücken hinunter.
Der Co-Pilot ist Deutscher und war nicht als Terrorist verdächtig.
Die Türe kann nicht geöffnet werden, wenn die Person im Cockpit keinen Zugang erlaubt.
Während des Briefings für die Landung, bevor der Kapitän das Cockpit verliess, waren die Antworten des Co-Piloten sehr einsilbig.
Der Co-Pilot schien auch nicht panisch zu sein, er atmete immer gleich stark.
Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen willentlicher Tötung eingeleitet.
Der Sinkflug wurde in Toulon eingeleitet, viel zu früh, um in Düsseldorf zu landen.
Der Co-Pilot hiess laut Staatsanwaltschaft Andreas Lubitz und hatte den Jahrgang 1987.
Der Staatsanwalt wiederholt immer wieder, dass der Co-Pilot bewusst den Sinkflug mit mehreren Handgriffen eingeleitet hatte. Es wird auch ausgeschlossen, dass sich eine weitere Person im Cockpit befand.
Er beschreibt auch die schwierige Situation des Bergungstrupps. Bei den Ermittlungen müsse darauf geachtet werden, dass keine Beweise zerstört werden
Rechtliche Folgen für Fluggesellschaft? Diese Frage kann die Staatsanwaltschaft nicht beantworten
Die Staatsanwaltschaft wird weiter ermitteln.
Der Co-Pilot war ausreichen ausgebildet um das Flugzeug zu fliegen. Auch wenn er erst seit September 2013 für Germanwings gearbeitet hatte.
Es gibt bisher keinen Hinweis auf einen terroristischen Anschlag.
Der Staatsanwalt will nicht von Selbstmord sprechen, da Andreas Lubitz 149 Menschen mit in den Tod gerissen hat.
Der Staatsanwalt hat erst heute Morgen die letzten Informationen über des Absturz erhalten. Und bedauert es sehr, dass er die Information nicht früher hatte.
Ist aber vermutlich unwahrscheinlicher wie das, was jetzt passiert ist. Immerhin sagt/behauptet man, dass das auch bei dem Malaysia Fluges auch geschehen sein soll.Ja, drei Leute wie früher (Funker/Navigator) ist natürlich eine Möglichkeit aber wird wohl kaum so umgesetzt. Und es besteht dann ja immer noch die Gefahr, dass die dritte Person überwältigt wird... (gut, man kann auch paranoid sein).
Und da ist der Fehler im System. Man hat zwar vor Terroristen auszusperren, aber dummerweise sperrt man damit auch den zweiten Mann aus, der ggf. hätte noch eingreifen können.Und es gibt ja die Möglichkeit, von aussen in das Cockpit zu kommen, jedoch muss das Cockpit dafür grünes Licht geben.
Und es gibt ja die Möglichkeit, von aussen in das Cockpit zu kommen, jedoch muss das Cockpit dafür grünes Licht geben.