Nein, ein B-Visum gilt für sechs Monate und kann dann nach Einreise um weitere sechs Monate verlängert werden Und das B2 für "Cohabitating Partners" gilt solange wie das Visum des "Principal Visa Holders".
Was Du meinst, ist die Einreise übers VWP, aber da hat man kein Visum.
Dann mach Deinem Freund mal klar, dass eine Nichtheirat bedeutet, dass Ihr Euch entweder trennt oder dass Du Dich komplett von ihm abhängig machen musst - mit allen langfristigen Nachteilen. Wenn Du nämlich beispielsweise fünf Jahre nicht arbeitest, dann zahlst Du auch fünf Jahre lang nicht in die Sozialkassen ein. Das hat einen Einfluss auf Deine spätere Rente (und auf den Rentenanspruch!), auf Deine Arbeitslosenversicherung etc. Würde er Dir genügend "Taschengeld" zahlen, dass Du ausreichende Ersparnisse (allein in Deinem Namen und ohne, dass er Zugriff darauf hätte) anhäufen kannst, die diese Nachteile ausgleichen? Außerdem würde eine solche Lücke in Deinem Lebenslauf sich auch auf Deine Karriere massiv nachteilig auswirken. Warum solltest Du das in Kauf nehmen? Was hat er denn gegen die Eheschließung?
Was Du eventuell erwägen könntest, ist die Bewerbung auf Stellen in Deinem ehemaligen Studienfach Biologie. Eventuell findest Du ja einen US-Arbeitgeber, der Biologen sucht und bereit wäre, Dir ein eigenes Arbeitsvisum zu sponsern (das wäre dann ein H-1B). Das ginge aber frühestens zum Arbeitsbeginn am 1. Oktober 2015, wenn der Visumsantrag durch den Arbeitgeber bis zum 1. April 2015 eingereicht würde.
Als Masseurin wirst Du kein Arbeitsvisum bekommen können.
Zum Däumchen drehen: Du könntest mit einem B2 als "Cohabitating Partner" durchaus (und durchaus auch jahrelang) ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben. Oder beispielsweise ein Fernstudium in Deutschland durchziehen. Aber Du wärest halt stark eingeschränkt, und die oben genannten Nachteile in Bezug auf die soziale Absicherung und Deine spätere Karriere hättest Du auf jeden Fall zu berücksichtigen. Ich sag's Dir ganz ehrlich, ich würde mich darauf nie im Leben einlassen.