eigentlich nicht....denn auch wenn es von der eigenen Firma ist, ist man ja Angestellter..man versetzt sich ja selber als Angestellter der Firma...ja es gehoert nicht hierhin,aber domnk hatte gefragt..Hallo Rabiene,
ich weiß nicht, ob es das gleiche ist, wenn man ein L-1 als Angestellerter bekommt oder für die eigene Firma. Bei Variante 1, muss man ja auch mindestens 1 Jahr angestellt sein in dem Unternehmen, was einen entsendet. Ist man selber Inhaber der Firma (oder selbstständig) spielt die Dauer keine Rolle. Aber egal - das gehört eigentlich eh nicht in diesen Fred... ^^
