Ich will doch gar nicht unbedingt Recht haben, aber wenn etwas so offensichtlich ist und der andere trotzdem unbedingt auf dem Standpunkt beharrt, dann darf ich das doch wohl aeussern.
Bürgerservice Berlin - Brandenburg
Deutschland hat natuerlich keinen Einfluss darauf, wie Namen in anderen Laendern geschrieben werden und muss sie dann auch so in den Pass eintragen. Das ist alles.
Das deutsche Namensrecht sieht einen Doppelnamen ohne Bindestrich nicht vor.
Probleme per pm zu klaeren, finde ich persoenlich fuers Forum schade, denn dann kann ja nicht jeder mitlesen und Hilfe erhalten. Wie gesagt, ich wollte dich in keiner Weise beleidigen oder so, falls du das so aufgefasst hast, dann entschuldige ich mich.
Und im Grunde hatten wir ja auch beide Recht. Du damit, dass man den Namen spaeter aendern kann und man den Namen so lange behaelt, bis man eine Erklaerung abgibt und ich mit dem Bindestrichnamen.
Nach deutschem Recht kann lediglich derjenige der im Rahmen der Eheschließung seinen Namen aufgibt diesen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Der Ehegatte und die Kinder führen diesen Namen nicht!