Die Bindung an Deutschland nachzuweisen, das sollte das kleinere Problem sein: Anjaxxo hat ja dann sicher noch enge Bindungen an ihre Freunde und Familie dort, eventuell gibt's eine Erbsituation, die sie als deutsche Staatsbürgerin begünstigen würde, etc. Der Rentenanspruch ist kein hinreichender Bindungsgrund, denn die Rente bekommt sie auch, wenn sie die deutsche StaBü abgibt.
Schwieriger ist meist der Nachweis zu führen, warum man unbedingt die US-Staatsbürgerschaft bräuchte und warum man ohne diese benachteiligt ist. Der Beruf ist eine Möglichkeit (selbst die Empfangsfräulein bei der Dorfpolizei müssen ja in der Regel 'nen US-Pass haben), die Benachteiligung in Bezug auf Erbschaftssteuern ist eine zweite Möglichkeit, ein eventuelles politisches Engagement (Interesse an einem Amt auf Kommunalebene oder dergleichen) könnte auch hilfreich sein. Und ich erinnere mich auch an einen Fall, in dem die BBG-Bewerberin angab, dass sie ihre Mutter in die USA holen wolle, wofür sie natürlich die US-StaBü bräuchte (da muss es dann vermutlich andere gute Bindungen an Deutschland gegeben haben).
In der Yahoo-Gruppe Zweipaesse kann man gute Beispiele für abgelehnte und genehmigte BBG-Anträge finden und mal schauen, was auf die eigene Situation passen könnte. Manchmal sieht man ja diesbezüglich den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Anja, am besten, du liest mal immer in der Yahoo Group Zweipässe, da kannst du dir dann über die Zeit, die du ja noch massig hast, bis du die BBG beantragen kannst, ganz viele nützliche Infos zusammentragen.
Der triftigste Grund für die BBG ist die berufliche Benachteiligung. Ich würde das mit der offenen Stelle in DE nicht anführen, das ist eher ein Nachteil für die BBG, meine ich. Du musst nachweisen, dass du hier in USA berufliche Nachteile hast. Suche dir Stellenanzeigen, für die du qualifiziert bist (auch da musst du Nachweise beifügen) und für die man die US-StaBü braucht.
Eine Erbschaft in der Zukunft würde ich mit Nachweis auch noch als privaten Grund beifügen, wenn du einen Nachweis dafür hast (ohne Nachweis zählt das nicht, glaube ich), Rentenansprüche in DE (BfA-Nachweis) etc.
Gründe, die in der Zukunft mal eintreten könnten, werden nicht anerkannt, diese Gründe muss es schon in der Gegenwart geben, z. B. Eltern pflegen etc.
Erbschaft: Da muss man seine gesamte finanzielle Situation bis ins Kleinste offenlegen und nachweisen, dass man über den Freibetrag hinauskommt. Der ist im Moment 4 Mio. Dollar, glaube ich, der kann sich aber jederzeit wieder ändern. Wer weiß, was in 5 Jahren ist. Würde ich nicht anführen, wenn ich irgendwie berufliche Gründe nachweisen könnte.
Lies mal in Zweipässe, da kannst du dich schlauer machen...