Citizenship - nach wieviel Jahren?

anjaxxo

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Meiner Meinung nach würde sie die US-StaBü dann sofort bekommen, sobald die Adoption durch wäre, und müsste auch nicht extra eine BBG beantragen. Das müsste ich aber nochmal nachlesen - das war jetzt so vage aus der Erinnerung. Wie alt ist sie jetzt?

Sie ist 15.
 

† Rabiene

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Anstreben wuerde ich die doppelte Staatsbuergerschaft, mag meine deutsche nicht aufgeben.
Wuerde eigentlich mein Sonderurlaub als Beibehaltungsgrund reichen? (ich kann bei meiner Arbeitsstelle in Deutschland bis zu 6 Jahren unbezahlten Urlaub nehmen).
Uuiiiii...wenn es dann soweit waere, waeren ja schon 3 jahre rum und ob die das dann machen...da muesstet du dann fragen..zumal du ja eigentlich gute Gruende angeben musst warum du dei US-SB haben willst/musst....;)zb. nachteil das du ohne US-SB keine bestimmten Jobs machen kannst..

Reicht doch eigentlich ein Arbeitgeber, der einem bescheinigt, dass er dich nur als Citizen einstellt. Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?
Wenn er das nachvollziehbar begruenden kann..zb. wenn es ein Job im oeffentlichen Dienst waere...
Dann würde sie über den Papa die Stabü bekommen und Deine (also die Deutsche) behalten und es sollte schneller gehen als die 5 Jahre.

Da muessten sie sich aber arg beeilen

Who is an Adopted Child Under the Immediate Relative Process?
Under this process, an adopted child is considered, for immigration purposes, to be the child (or adult son or daughter) of the adopting parent if:

The parent adopted the child before his or her 16th birthday (or before the 18th birthday under certain circumstances as described below).

Bis 18 jahre kommt nicht in Frage...

A child is still considered to be an adopted child if they were adopted after his or her 16th birthday but before his or her 18th birthday, and:

The child is the birth sibling of another child who was adopted by the same parent(s) before the other child’s 16th birthday and immigrated through the Immediate Relative Process.

OR
The child is the birth sibling of another child who was adopted by the same parent(s) before the other child’s 16th birthday and who immigrated as an orphan based on an adoption by the same parent(s).

USCIS -

ich denke es waere dann am einfachsten nach 5 jahren die SB zu beantragen...weil bis zu ihrem 16 wird keine Adoption mehr zu schaffen sein..
 

Emmaglamour

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msd

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Ich glaube, es ist schwerer einen Grund zu finden, die deutsche beizubehalten, als einen Grund die amerikanische zu brauchen oder? Reicht doch eigentlich ein Arbeitgeber, der einem bescheinigt, dass er dich nur als Citizen einstellt. Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

Ich glaub da wirst du so noch einiges an Info finden aber etwas was ich schon öfter gehört hab als Grund zur Beibehaltung ist dass du ja in D mal eine Gewisse Zeit gearbeitet hast und daher auch einen Anspruch auf ein bisschen Rente hast. Korrigiert mich wenn ich mich irre.
Dann als Grund noch die Eltern. Falls du Einzelkind bist zB, dass du dich mal um sie kümmern musst falls was passiert und es durchaus sein kann dass du über ein Jahr außer landes bist - somit bei der Rückkehr die Einreise wieder von vorne beginnen musst.
Außerdem ist weitere Bindung an D ja auch wenn du deine ganze Familie da drüben hast, die engsten Freunde usw.
Ich würd einfach über die Zeit mal alles aufschreiben was dir so einfällt.

Ich hab vor ein paar Wochen man mit den zuständigen Leuten hier telefoniert und die haben gemeint sie sind da eh eher kulant. Vielleicht läufts bei euch ja auch nicht so streng.
 

Emmaglamour

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Ich glaub da wirst du so noch einiges an Info finden aber etwas was ich schon öfter gehört hab als Grund zur Beibehaltung ist dass du ja in D mal eine Gewisse Zeit gearbeitet hast und daher auch einen Anspruch auf ein bisschen Rente hast. Korrigiert mich wenn ich mich irre.
Dann als Grund noch die Eltern. Falls du Einzelkind bist zB, dass du dich mal um sie kümmern musst falls was passiert und es durchaus sein kann dass du über ein Jahr außer landes bist - somit bei der Rückkehr die Einreise wieder von vorne beginnen musst.
Außerdem ist weitere Bindung an D ja auch wenn du deine ganze Familie da drüben hast, die engsten Freunde usw.
Ich würd einfach über die Zeit mal alles aufschreiben was dir so einfällt.

Ich hab vor ein paar Wochen man mit den zuständigen Leuten hier telefoniert und die haben gemeint sie sind da eh eher kulant. Vielleicht läufts bei euch ja auch nicht so streng.
Die Bindung an Deutschland nachzuweisen, das sollte das kleinere Problem sein: Anjaxxo hat ja dann sicher noch enge Bindungen an ihre Freunde und Familie dort, eventuell gibt's eine Erbsituation, die sie als deutsche Staatsbürgerin begünstigen würde, etc. Der Rentenanspruch ist kein hinreichender Bindungsgrund, denn die Rente bekommt sie auch, wenn sie die deutsche StaBü abgibt.

Schwieriger ist meist der Nachweis zu führen, warum man unbedingt die US-Staatsbürgerschaft bräuchte und warum man ohne diese benachteiligt ist. Der Beruf ist eine Möglichkeit (selbst die Empfangsfräulein bei der Dorfpolizei müssen ja in der Regel 'nen US-Pass haben), die Benachteiligung in Bezug auf Erbschaftssteuern ist eine zweite Möglichkeit, ein eventuelles politisches Engagement (Interesse an einem Amt auf Kommunalebene oder dergleichen) könnte auch hilfreich sein. Und ich erinnere mich auch an einen Fall, in dem die BBG-Bewerberin angab, dass sie ihre Mutter in die USA holen wolle, wofür sie natürlich die US-StaBü bräuchte (da muss es dann vermutlich andere gute Bindungen an Deutschland gegeben haben).

In der Yahoo-Gruppe Zweipaesse kann man gute Beispiele für abgelehnte und genehmigte BBG-Anträge finden und mal schauen, was auf die eigene Situation passen könnte. Manchmal sieht man ja diesbezüglich den Wald vor lauter Bäumen nicht.
 

anjaxxo

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Tja, dann lass ich das wohl.
Das mit dem Unterhalt ist das kleinste Problem, aber jetzt eine Adoption uebers Knie brechen, sie ist ja schon lange 15, wird im Februar 16.
Ich glaube, das haut nicht mehr hin.

Ist bestimmt auch ein Wahnsinns-Papierkrieg und dauert auch seine Zeit, schaetze ich mal.
 

Ezri

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Jo, das wird wohl nicht mehr hinhauen. Mit einer Adoption gibt es zwischen dem Vater und der Tochter zwar keinerlei Pflichten mehr, aber auch keinerlei Rechte mehr und wenn ich mich recht erinnere, war das Verhältnis zwischen Vater und Tochter ja nicht so schlecht, oder?
 

anjaxxo

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Jo, das wird wohl nicht mehr hinhauen. Mit einer Adoption gibt es zwischen dem Vater und der Tochter zwar keinerlei Pflichten mehr, aber auch keinerlei Rechte mehr und wenn ich mich recht erinnere, war das Verhältnis zwischen Vater und Tochter ja nicht so schlecht, oder?

Naja, es ist so.
Seine Rechte hat er frueher nie eingefordert, nicht so wahnsinnig viel Interesse gezeigt, das ist jetzt erst so richtig durch seine Frau gekommen, die Sandra sehr mag.
Aber ich bin immer diejenige gewesen, die das Recht meiner Tochter auf ihren Vater durchgesetzt hat.
Ich bin mit meinem Ex nicht gerade befreundet, aber wir verstehen uns ganz gut und wir legen uns keine Steine in den Weg.
Selbst wenn er alle Rechte verliert, weiss er, dass er immer noch alle Rechte hat und immer ihr Papa bleiben wird. Dafuer wird sie schon selbst sorgen.
Ich koennte mir sogar vorstellen, dass er weiter Unterhalt zahlen wuerde, denn das Geld ist ja fuer Sandra. Er wuesste ja, warum Greg sie adoptieren wuerde, fuer uns waere das nicht wichtig, aber Sandras Leben waere wesentlich einfacher.
Sie haette halt alle Moeglichkeiten, und das wuerde Frank auf jeden Fall verstehen.
Aber steht ja jetzt eh nicht mehr zur Debatte....schade.
 

Ezri

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Naja und Sandra könnte auch nix mehr erben z.B. Aber eben, da ist wohl nix mehr dran zu drehen, von daher :)
 
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