Das E-2-Investoren-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, das in der Regel für fünf Jahre erteilt wird. Es ist vorgesehen für Personen, die in den USA ein Unternehmen gründen, übernehmen und leiten möchten, in das sie beträchtliches eigenes Kapital investiert beziehungsweise sich unwiderruflich zu dieser Investition verpflichtet haben.
Grundsätzlich kann der Antragsteller für sich und seine Familie ein Investoren-Visum beantragen, wenn er ein US-Unternehmen gegründet, sich mindestens zu 50 Prozent daran beteiligt oder ein bereits bestehendes Unternehmen übernommen hat. Der Investor muss ein beträchtliches Investment aus eigenen Mitteln nachweisen, wobei die genaue Höhe des Betrags nicht im Gesetz definiert ist. Es muss sich um ein Investment in ein aktiv arbeitendes, auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen handeln und es muss im Verhältnis zur Größe und dem Wert des Unternehmens ausreichend sein, einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb sicherzustellen. Das Unternehmen muss in der Lage sein, mehr als nur ein minimales Familieneinkommen zu erwirtschaften, und zur Schaffung von Arbeitsplätzen für US-Bürger führen. Spekulative Anlagen in Aktien, Wertpapiere oder Grundeigentum oder jederzeit abrufbare Gelder auf Konten stellen dagegen kein Investment dar, das zum Erhalt eines E-2-Visums qualifiziert.
Der Investor muss nachweisen, dass er in die USA kommen will, um das Unternehmen aufzubauen beziehungsweise zu leiten, und erklären, dass ihm bewusst ist, dass das E-2-Visum ein Nichteinwanderungsvisum ist und dass er beabsichtigt, nach Ablauf der Geltungsdauer wieder in sein Heimatland zurückzukehren. Für Ehepartner von E-2- Visumhaltern – nicht aber deren Kinder – besteht die Möglichkeit, nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis in den USA zu arbeiten. Das E-2-Visum kann bei der kontinuierlichen Erfüllung aller Voraussetzungen immer wieder verlängert werden.