[Schweiz] Wehe die Schweiz hält sich an ihre Einreiseregeln

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Danke fuer den Bericht - damit ist mir die Entscheidung abgenommen worden, mal ueber die Schweiz nach D zu fliegen.

Bestimmt nicht. Wer sich so auffuehrt, verdient an mir nichts, nicht mal den Preis einer Tasse Kaffee auf dem Flughafengelaende nach der Ankunft.

Andere Länder in Europa haben auch hübsche Flugplätze. :-)
Whatever, das bleibt dir überlassen. Aber nochmals ... das ist nicht nur in der Schweiz der Fall! Es wird in allen anderen Ländern genauso geahndet, in Deutschland wird gemäss Gesetz - AuslG § 92 Strafvorschriften - ein Overstay mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (aufgrund fehlender Aufenthaltsgenehmigung im Bundesgebiet). Auch in Frankreich, Griechenland (besonders teuer!), Italien, Spanien und so weiter und so fort. Jedem sei ans Herz gelegt, sich um die Visa Bestimmungen zu bemühen; Schengen und die Regelungen ist für Angehörige von Nicht-Schengen Staaten nicht zu unterschätzen. Ach ja, in Thailand wird man bei einem Overstay anlog den USA auch gleich als Schwerverbrecher behandelt und in Ketten abgeführt.

Cheers, :winke
der Admin
 

Anja1402

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Eben, es geht ja nicht um normale Touristen, sondern um Leute, die sich länger als 90 Tage in Europa aufgehalten haben und dann über die Schweiz ausreisen. Alles innerhalb von 3 Monaten ist ja gar kein Thema.

Viele Grüße
Anja
 

Ulrich

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Eben, es geht ja nicht um normale Touristen, sondern um Leute, die sich länger als 90 Tage in Europa aufgehalten haben und dann über die Schweiz ausreisen. Alles innerhalb von 3 Monaten ist ja gar kein Thema.
Ich glaube, da machst du Dir es etwas zu einfach. Aus dem Artikel:

Schengenstaaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Österreich haben mit den USA ein Visumsbefreiungsabkommen. So können Amerikaner in jedem dieser Schengenländer ohne Visum zusätzlich zu den üblichen drei visumsfreien Monaten drei weitere Monate bleiben und dann von dort in ein anderes Schengenland mit einem solchen Abkommen weiterreisen. So dürfen sie den Aufenthalt im Schengenraum weit über drei Monate überziehen. Verlassen sie den Schengenraum über ein Land, indem sie von der Visumspflicht befreit sind, geht alles problemlos.

Die Leute koennen also drei Monate in Deutschland sein, dann drei Monate in Frankreich, dann noch einmal drei Monate in Osterreich, etc, bis sie alle Schengenlaender einmal durch haben. 24 mal 90 Tage, macht knapp sechs Jahre, die Du so ohne Visum durch Europa tingeln koenntest. Voellig legal. Nur darfst Du dann halt nicht ganz zum Schluss ueber die Schweiz ausreisen, weil sie Dich da dann ein- und abkassieren.

Das mag von den Paragraphen her zwar richtig sein, ist aber trotzdem grosser Schwachsinn.

Und ich ueberlege gerade, was denn passiert, wenn Dein Flug umgeleitet wird. Du willst von Muenchen nach New York fliegen, aber die Maschine faellt aus. Aus Kulanz bucht die Lufthansa Dich dann um auf einen Flug von Zuerich nach New York, und setzt dich dann in einen Zubringer von Muenchen nach Zuerich. Wirst Du dann fuer das technische Unvermoegen oder die schlechte Personalplanung (warum auch immer der originale Flug ausgefallen ist) der Fluggesellschaft bestraft?
 

ariel.prospero

Well-Known Member
Und ich ueberlege gerade, was denn passiert, wenn Dein Flug umgeleitet wird. Du willst von Muenchen nach New York fliegen, aber die Maschine faellt aus. Aus Kulanz bucht die Lufthansa Dich dann um auf einen Flug von Zuerich nach New York, und setzt dich dann in einen Zubringer von Muenchen nach Zuerich. Wirst Du dann fuer das technische Unvermoegen oder die schlechte Personalplanung (warum auch immer der originale Flug ausgefallen ist) der Fluggesellschaft bestraft?

Offensichtlich wird man ja nach Meinung einiger in so einem Fall zu Recht bestraft - schliesslich man hätte sich vor dem Umbuchen schlau machen und ein Visum besorgen sollen.

Ich komme aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Es geht um den Transitbereich! In einem zivilisierten europäischen Land! Das soll in Ordnung sein?
 

Ezri

Adminchen
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Es geht eben nicht um den Transitbereich. In diesem Fall muß man den gesamten Schengenraum wie ein Land sehen. Die Dame hat sozusagen Inlandsflüge gemacht und hat dabei die Gültigkeit ihres Visums überzogen, das wurde dann beim Verlassen des Landes (Schengenraumes) bemerkt. Und ein zivilsierter Mensch, wie diese Deutsch-Amerikanerin, ist durchaus in der Lage auf den Kalender zu schauen und damit sie sich halt nicht strafbar macht.

Was ein ausgefallener Flug angeht, durch z.B. höhere Gewalt (Vulkanausbruch) wird niemand bestraft. Aber wenn einer meint, er kann sich einfach beliebig lang in einem fremden Land aufhalten, der muß mit Konsequenzen rechnen.

Die Lufthansa wird auch nicht mal eben jemanden umbuchen, wenn dieser kein gültiges Visum für das entsprechende Land hat.

Nachtrag zum besseren Verständnis:

Du bist Tourist in den USA und fliegst von New York nach Miami, dann weiter nach Dallas von da nach San Francisco und dann noch nach Philadelphia.
Nach insgesamt 95 Tage willst Du wieder zurück nach Deutschland. Du hattest 5 Tage Overstay und beim Verlassen der USA fällt das dummerweise auf.
Du hast Dich strafbar gemacht.
Und genau das ist der Dame auch passiert. Den Schengenraum muß man dazu analog zur USA sehen, all ihre Reisen innerhalb des Schengenraums sind so, wie erwähnte Rundreise in den USA.
 

Admin

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Die Leute koennen also drei Monate in Deutschland sein, dann drei Monate in Frankreich, dann noch einmal drei Monate in Osterreich, etc, bis sie alle Schengenlaender einmal durch haben. 24 mal 90 Tage, macht knapp sechs Jahre, die Du so ohne Visum durch Europa tingeln koenntest. Voellig legal.
Falsch. Das hängt von deinem Schengen-Visum bzw. dessen Gültigkeit ab. So einfach wie du das hier schreibst um etwas zu kontruieren, funktioniert es nicht. Mit einem Visum mit einer Gültigkeit von einem Jahr (oder mehr) und einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen (welche im Visum eingetragen werden!) darfst du dich insgesamt 90 Tage (und keinen Tag mehr) pro halbes Jahr in einem Schengenland aufhalten. Dann greifen - je nachdem - noch die Länderspezifischen Visumsbefreiungsabkommen.

Nur darfst Du dann halt nicht ganz zum Schluss ueber die Schweiz ausreisen, weil sie Dich da dann ein- und abkassieren.
Und nochmals, das haben nicht alle europäischen Staaten. Wenn man von einem Visumsbefreiungsabkommen profitiert, sollte man über das jeweilige Land auch ausreisen, sonst kann man ganz schön in die Falle tappen, nicht nur in der Schweiz.

Das mag von den Paragraphen her zwar richtig sein, ist aber trotzdem grosser Schwachsinn.
Es sind die Schengen Bestimmungen bzw. das Schengen Gesetz und diese sind von den Ländern umzusetzen.

Und ich ueberlege gerade, was denn passiert, wenn Dein Flug umgeleitet wird. Du willst von Muenchen nach New York fliegen, aber die Maschine faellt aus. Aus Kulanz bucht die Lufthansa Dich dann um auf einen Flug von Zuerich nach New York, und setzt dich dann in einen Zubringer von Muenchen nach Zuerich. Wirst Du dann fuer das technische Unvermoegen oder die schlechte Personalplanung (warum auch immer der originale Flug ausgefallen ist) der Fluggesellschaft bestraft?
Ich denke in solchen Fällen wird sicher ein Lösung gefunden; du hast ähnliche Probleme, wenn du nur mit dem Personalausweis als Dokument reist, welches von vielen Staaten anerkannt werden (reine Kulanz) dann aber dein Flug in ein Land umgeleitet wird, in dem der Personalausweis nicht anerkannt wird. Was willst du alles konstruieren um darauf herumzureiten?

Offensichtlich wird man ja nach Meinung einiger in so einem Fall zu Recht bestraft - schliesslich man hätte sich vor dem Umbuchen schlau machen und ein Visum besorgen sollen.
C'mon! Die Dame und die Beispiele um die es hier eigentlich geht, wurden nicht umgebucht/umgeleitet und mussten dann in der bösen Schweiz Strafen wegen Missachtung des Schengen Abkommens bezahlen.

Ich komme aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Es geht um den Transitbereich! In einem zivilisierten europäischen Land! Das soll in Ordnung sein?
Ich komme aus dem Kopfschütteln auch nicht mehr raus. Es geht nicht um den Transitbereich sondern um die Schengen Aussengrenze. Wenn du von Paris über Zürich nach New York fliegst, dann bist du in Zürich nicht Transit sondern du verlässt den Schengenraum. Das gleiche wenn du von Paris über Frankfurt nach Brasilia fliegst, dann verlässt du in Frankfurt den Schengenraum. Wenn angenommen Brasilien und Frankreich ein Visumsbefreiungsabkommen haben, Deutschland mit Brasilien aber nicht, dann wird der Reisende in Deutschland entsprechend wegen Verstoss gegen die Schengen Bestimmungen bestraft. Und ja, der Schengenraum ist in zivilisierten europäischen Ländern und ja, es ist in Ordnung wenn das Schengen Abkommen umgesetzt wird. Wo ist also das Problem? Ich bleibe bei meiner Meinung, dass man sich um Visa Bestimmungen bemühen muss; jeder der in die USA fliegt muss das, weshalb nicht auch bei Schengen? Weil's Europa ist und nicht USA? Hallo? Ich selbst habe insbesondere Mühe damit, dass die Visumsbefreiungsabkommen weiterhin gelten, was absolut gegen Schengen läuft. Entweder A oder B aber nicht Beides; das würde solche Fälle auch eliminieren, denn nach 90 Tagen ist Ende Feuer mit Aufenthalt (wie es eigentlich üblich ist).


Cheers, :winke
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ariel.prospero

Well-Known Member
Das Problem ist für mich einfach, dass ein Land eine (so wichtige) Kleinigkeit nicht bekanntmacht, sondern als Geldquelle nutzt. Das ist nickelig und - bei aller Freundschaft zu den europäischen Nachbarn - leider auch sehr schweizerisch.

Sei's drum - CH ist als Zwischenstation auf Europabesuchen nun jedenfalls gestrichen. Einfach aus Prinzip, weil ich solche fiesen Aktionen nicht mag. Genauso wie ich aus Prinzip gewissen Läden etc. meide. Es ist meine Entscheidung.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ach watt, ich hab noch nie in anderen Ländern irgendwo öffentlich geschrieben gesehen: "Ist Ihr Visum noch gültig?" oder an den Grenzen irgendwelche Plakate, auf denen die Visabestimmungen jeweils angeschrieben stehen. Also verwenden das dann wohl alle Länder als auch Geldquelle, aber wenn man mal ehrlich ist, die wenigen Leute die sich nicht informieren oder meinen für sie gelten die Gesetze nicht, langen einfach nicht um sich wirklich dran zu bereichern.
Die Informationspflicht ist eine Holschuld und keine Bringschuld.
Natürlich kann ich mich in den Flieger setzen und in die USA einreisen ohne mich um ein Visum zu kümmern und dann ganz entsetzt tun, wenn mich der Immigration Officer verhaften läßt... Ändert aber nichts an der Tatsache, daß ich mich hätte informieren müssen und nicht die USA mir die Infos zukommen lassen muß.
 

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Klar, habe auch schon weiter oben geschrieben; bleibt absolut dir überlassen. Der Flughafen Zürich ist nebenbei gesagt auch nicht so berrauschend, dass er ein Umsteigeflug rechtfertigt.

Aber um nochmals nachzuhaken - nein, ich will nicht das letzte Wort haben - was soll die Schweiz deines Erachtens veröffentlichen und vorallem wo? Die Schengen Bestimmungen? Oder mit wem die Schweiz gegenüber allen anderen Ländern auf der Welt kein Visumsbefreiungsabkommen hat? Sind doch alles Informationen, welche öffentlich zugänglich sind.

Ich mag Geldscheffelei auch nicht - seien es unnötige Blitzer oder irgendwelches Gemauschel - aber der Artikel ist doch sehr einseitig geschrieben. Mit Weglagerei und Passagiere als Geldquelle zu nutzen hat es nichts zu tun. Wenn du bei einem Rotlicht geblitzt wirst, dann sagt die Polizei auch nicht, dass du weiterfahren kannst. Es ist ein Gesetztesverstoss und dieser wird zwangsläufig bestraft. Und - auch wenn ich mich wiederhole :D - es sind keine Gesetzte der Schweiz sondern die von Schengen. Wenn du das als schweizerisch betrachtest, OK; ist deine Meinung.

Es ist auch dein gutes Recht, Schengen nicht zu mögen; mein Rat aber an dich: erkundige dich vor deinem nächsten Europabesuch, welches Land in Europa mit wem ein Visumsbefreiungsabkommen hat und wer mit wem nicht. Denn wie weiter oben geschrieben, kann dir der in der Zeitung geschilderte Fall in jedem anderen Land auch passieren, je nachdem wie die Visum Bestimmungen sind.


Cheers, :winke
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anjaxxo

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Vielleicht kann man sich ja darauf einigen, dass das Reisebuero, das Online-Reisebuero, die Fluggesellschaft oder wo man auch immer den Flug bucht, darauf hinweisen koennte, dass man bei dieser Konstellation ein Visum braucht.
Bei mir stand bis jetzt bei JEDER Flugbuchung dabei, dass ich an ESTA denken soll und sogar die Zollbestimmungen waren aufgefuehrt.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :winke
 
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