Schehe

Ezri

Adminchen
Administrator
>Hallo Schehe, bitte teile uns doch mit, wo du dich schlau gemacht hast. Website? USCIS?<

Guten Abend.

Weder noch anjaxxo. Ich habe meinen Mann gefragt.

Wenn er wieder in die USA einreist, muss er am Flughafen seine Greencard vorweisen. Ich habe das falsch verstanden,dass sie direkt am Flughafen verlängert werden kann. Er muss sie beim Amt verlängern lassen. Die Gültigkeit seiner Greencard ist derzeit bis 2020. Da er aber die meiste Zeit seines Lebens in den USA verbracht hat, und dort gearbeitet und Steuern zahlte, ist es kein Problem für ihn sie wieder verlängern zu lassen.


Okay, das Thema scheint ja nun geklärt zu sein und es war eigentlich nicht das Thema, sondern Dein Visum war das Thema. Dazu wurde hier im Thread schon entsprechend beantwortet.

Ihr müsst für Dich eine Greencard beantragen, aber da Dein Mann auch nur Greencardinhaber ist, dauert das halt erheblich länger, als wenn er US-Bürger wäre.
Wie die Sache mit der Greencard für den Ehepartner funktioniert, wird hier in den angepinnten Threads gut beschrieben: Visa für Verlobung und Ehe (K-1, K3/4, V und CR-I)

Fragen zu diesem Thema bitte dann auch im erwähnten Forenbereich stellen :)
 

domnk

Well-Known Member
Im Jahr 1979 zog meine Familie hierher ins Kaff. Eine Nachbarsfamilie mit 4 Kindern (einer davon ist jetzt mein Mann) wurde schnell zu unseren besten Freunden, und die sind dann nach 3 Monaten in die USA ausgewandert. Letztes Jahr hab ich durch Zufall meinen jetzigen Mann hier in D. wiedergefunden und wir haben schnell geheiratet. (...) Da er ne Greencard auf Lebenszeit hat, (...)

Mein Mann ist Deutscher, hat aber ein Greencard auf Lebenszeit für die USA. Er lebt derzeit hier in D. bei mir, sein USA Wohnsitz ist jedoch Panama City in Florida.

Die Gültigkeit seiner Greencard ist derzeit bis 2020. Da er aber die meiste Zeit seines Lebens in den USA verbracht hat, und dort gearbeitet und Steuern zahlte, ist es kein Problem für ihn sie wieder verlängern zu lassen.

Okay fassen wir zusammen:

  • Der GC Holder ist 1979 in die USA ausgewandert, koennte als die US-amerikanische Staatsbuergerschaft erlangen.
  • GC Holder und Schehe trafen sich 2013 in D wieder, haben geheiratet und GC Holder lebt 'derzeit' in D. Das bedeutet einen Zeitraum von hoechstens 22 (ab 01/13- 10/14) Monaten ausserhalb des Landes, sofern er nicht zwischenzeitlich in die USA zurueck gereist ist (was ich annehme).
  • Unabhaengig davon wie lange man schon mit der GC in den USA lebt, gibt man seinen Status (eigentlich) auf wenn man laenger als 365 Tage ausser Landes ist.
  • Die Gueltigkeit der Karte an sich hat mit dem aufrechten Immigrationsstatus nichts zu tun.

Ich nehme eigentlich nicht an, dass dein Mann sich laenger als vorgesehen ausser Landes aufgehalten hat, ausschliessen kann man es aber nicht. Zur Beurteilung deines Falles muesste man jetzt also erstmal wissen

  • Wann habt ihr geheiratet?
  • Wann war dein Mann das letzte Mal in den Staaten?
  • Wann hat er vor wieder dorthin zurueckzukehren?
  • Was bedeutet er 'lebt' bei dir? Ist seine Wohnung et al in Florida noch aufrecht oder hat er de facto seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt?

Davon haengen die weiteren Schritte ab. Ich weiss ehrlich gesagt nicht ob es Direct Consular Filing fuer GC Holder gibt, nehme es aber nicht an. Ergo muesste dein Mann zurueck in die Staaten und den Antrag entweder von dort aus stellen oder aber alternativ die US-Staatsbuergerschaft annehmen (inkl. etwaiger Beibehaltung der Deutschen) und dann als Staatsbuerger das Visum beantragen bzw wieder zurueck nach D zu dir und die Zeit bis zum DCF absitzen.

Einstellen muesst ihr euch auf jeden Fall auf einige Monate (bzw Jahre, wenn Antrag als GC Holder) getrennt.
 
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