Liebe Leute, ich habe mich gerade frisch registriert nachdem ich festgestellt habe, dass hier doch scheinbar mehr Kompetenz als in man ähnlichem Forum vorzufinden ist.
Vielen Dank schonmal, auch an Ulrich, für das was ich hier bereits aus vergangenen Posts erfahren durfte.
Ich bin sehr früh mit Thema Einbürgerung befasst – aber bereits jetzt lässt sich einiges planen und manche Ängste kann man beseitigen.
Meine Frau und ich sind nur Deutsche, Anfang 30, leben seit vielen Jahren in Spanien. Wir haben in der DV2024 (Green Card Lotterie) gewonnen und erwarten im nächsten Jahr ein Interview. Wenn alles passt gibt es wohl mittelfristig einen Umzug. Wir haben eine gute Nähe zu den USA (Global Entry, viele Reisen, unternehmerische Erfahrungen und Ziele).
Haben beide Familie und genug Bindung zu Deutschland, die wohl einer Beibehaltungsgenehmingung genügen würden. Die Frage nach einer Begründung für den Erwerb der US-Staaatsbürgerschaft scheint weniger banal. Unmittelbar fällt mir ein, dass wir eventuell mal für einige Jahre am Stück nach Deutschland (oder Schengen!?) zurückkehren müssten, beispielsweise um Eltern zu pflegen oder Kind(ern) dort einen Anteil Ihrer Ausbildung zu ermöglichen und diese zu begleiten.
Wir haben noch keine Kinder und möchten das Thema taktisch intelligent angehen um Chancen mitzugeben und Büroktratie, Kosten und Risiken zu meiden. Wir leben noch in Spanien, wo sich eine Geburt ebenso wie in Deutschland zum quasi Nulltarif abwickeln lassen würde. Nach meinem jetzigen Verständnis könnte ein Kind bei Geburt hier in Spanien dann die Deutsche und Spanische Staatsbürgerschaft erlangen.
Bisher war unser denken, dass wir ein Kind in den USA bekommen sollten und bei den Kosten einfach mal in den sauren Apfel beißen sollten.
Nachdem ich von Ulrich in diesem Post einen Verweis auf den Child Chitizenship Act of 2000 gesehen habe, frage ich mich, ob es nicht einen clevereren Weg gibt via N600 oder anderweitig optimiert.
Meine Frau ist nicht schwanger und auf unserem DS260 Antrag auf die Green Card fand natürlich kein Kind Erwähnung. Bis zum Interview (noch nicht terminiert) wird das schon rein biologisch sehr unwahrscheinlich, es sei denn wir würden uns jetzt ins Zeug legen und hätten erst ende des Fiskaljahres das Interview. Welche Optionen haben wir, nach dem Interview und überhaupt?
Ich glaube, das ist ein wenig eine Detailfrage. Es wird wohl noch einiges an Rückfragen geben. Schießt einfach los! Danke für die Hilfe!
Vielen Dank schonmal, auch an Ulrich, für das was ich hier bereits aus vergangenen Posts erfahren durfte.
Ich bin sehr früh mit Thema Einbürgerung befasst – aber bereits jetzt lässt sich einiges planen und manche Ängste kann man beseitigen.
Meine Frau und ich sind nur Deutsche, Anfang 30, leben seit vielen Jahren in Spanien. Wir haben in der DV2024 (Green Card Lotterie) gewonnen und erwarten im nächsten Jahr ein Interview. Wenn alles passt gibt es wohl mittelfristig einen Umzug. Wir haben eine gute Nähe zu den USA (Global Entry, viele Reisen, unternehmerische Erfahrungen und Ziele).
Haben beide Familie und genug Bindung zu Deutschland, die wohl einer Beibehaltungsgenehmingung genügen würden. Die Frage nach einer Begründung für den Erwerb der US-Staaatsbürgerschaft scheint weniger banal. Unmittelbar fällt mir ein, dass wir eventuell mal für einige Jahre am Stück nach Deutschland (oder Schengen!?) zurückkehren müssten, beispielsweise um Eltern zu pflegen oder Kind(ern) dort einen Anteil Ihrer Ausbildung zu ermöglichen und diese zu begleiten.
Wir haben noch keine Kinder und möchten das Thema taktisch intelligent angehen um Chancen mitzugeben und Büroktratie, Kosten und Risiken zu meiden. Wir leben noch in Spanien, wo sich eine Geburt ebenso wie in Deutschland zum quasi Nulltarif abwickeln lassen würde. Nach meinem jetzigen Verständnis könnte ein Kind bei Geburt hier in Spanien dann die Deutsche und Spanische Staatsbürgerschaft erlangen.
Bisher war unser denken, dass wir ein Kind in den USA bekommen sollten und bei den Kosten einfach mal in den sauren Apfel beißen sollten.
Nachdem ich von Ulrich in diesem Post einen Verweis auf den Child Chitizenship Act of 2000 gesehen habe, frage ich mich, ob es nicht einen clevereren Weg gibt via N600 oder anderweitig optimiert.
Meine Frau ist nicht schwanger und auf unserem DS260 Antrag auf die Green Card fand natürlich kein Kind Erwähnung. Bis zum Interview (noch nicht terminiert) wird das schon rein biologisch sehr unwahrscheinlich, es sei denn wir würden uns jetzt ins Zeug legen und hätten erst ende des Fiskaljahres das Interview. Welche Optionen haben wir, nach dem Interview und überhaupt?
Ich glaube, das ist ein wenig eine Detailfrage. Es wird wohl noch einiges an Rückfragen geben. Schießt einfach los! Danke für die Hilfe!