GC gewonnen, Fragen bezüglich späteres Kind

DasName

Member
Liebe Leute, ich habe mich gerade frisch registriert nachdem ich festgestellt habe, dass hier doch scheinbar mehr Kompetenz als in man ähnlichem Forum vorzufinden ist.

Vielen Dank schonmal, auch an Ulrich, für das was ich hier bereits aus vergangenen Posts erfahren durfte.

Ich bin sehr früh mit Thema Einbürgerung befasst – aber bereits jetzt lässt sich einiges planen und manche Ängste kann man beseitigen.
Meine Frau und ich sind nur Deutsche, Anfang 30, leben seit vielen Jahren in Spanien. Wir haben in der DV2024 (Green Card Lotterie) gewonnen und erwarten im nächsten Jahr ein Interview. Wenn alles passt gibt es wohl mittelfristig einen Umzug. Wir haben eine gute Nähe zu den USA (Global Entry, viele Reisen, unternehmerische Erfahrungen und Ziele).

Haben beide Familie und genug Bindung zu Deutschland, die wohl einer Beibehaltungsgenehmingung genügen würden. Die Frage nach einer Begründung für den Erwerb der US-Staaatsbürgerschaft scheint weniger banal. Unmittelbar fällt mir ein, dass wir eventuell mal für einige Jahre am Stück nach Deutschland (oder Schengen!?) zurückkehren müssten, beispielsweise um Eltern zu pflegen oder Kind(ern) dort einen Anteil Ihrer Ausbildung zu ermöglichen und diese zu begleiten.

Wir haben noch keine Kinder und möchten das Thema taktisch intelligent angehen um Chancen mitzugeben und Büroktratie, Kosten und Risiken zu meiden. Wir leben noch in Spanien, wo sich eine Geburt ebenso wie in Deutschland zum quasi Nulltarif abwickeln lassen würde. Nach meinem jetzigen Verständnis könnte ein Kind bei Geburt hier in Spanien dann die Deutsche und Spanische Staatsbürgerschaft erlangen.

Bisher war unser denken, dass wir ein Kind in den USA bekommen sollten und bei den Kosten einfach mal in den sauren Apfel beißen sollten.

Nachdem ich von Ulrich in diesem Post einen Verweis auf den Child Chitizenship Act of 2000 gesehen habe, frage ich mich, ob es nicht einen clevereren Weg gibt via N600 oder anderweitig optimiert.

Meine Frau ist nicht schwanger und auf unserem DS260 Antrag auf die Green Card fand natürlich kein Kind Erwähnung. Bis zum Interview (noch nicht terminiert) wird das schon rein biologisch sehr unwahrscheinlich, es sei denn wir würden uns jetzt ins Zeug legen und hätten erst ende des Fiskaljahres das Interview. Welche Optionen haben wir, nach dem Interview und überhaupt?

Ich glaube, das ist ein wenig eine Detailfrage. Es wird wohl noch einiges an Rückfragen geben. Schießt einfach los! Danke für die Hilfe!
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo DasName,

auf ein Detail möchte ich noch eingehen und zwar die Staatsangehörigkeit des gedachten Kindes. Bei einer Geburt in den USA würde es ebenfalls zwei Staatsbürgerschaften bekommen, zwar nicht die Spanische, aber die Deutsche und damit hätte es ja einen EU-Pass zusätzlich zum US-Pass.
Mit dem Deutschen EU-Pass könnte es jederzeit auch in Spanien leben. So als kleiner Denkanstoß. :)
 

DasName

Member
Hallo DasName,

auf ein Detail möchte ich noch eingehen und zwar die Staatsangehörigkeit des gedachten Kindes. Bei einer Geburt in den USA würde es ebenfalls zwei Staatsbürgerschaften bekommen, zwar nicht die Spanische, aber die Deutsche und damit hätte es ja einen EU-Pass zusätzlich zum US-Pass.
Mit dem Deutschen EU-Pass könnte es jederzeit auch in Spanien leben. So als kleiner Denkanstoß. :)
Hallo und danke Ezri!

Hattest du noch etwas gepostet, was nicht veröffentlicht wurde? Ich frage nur weil du schreibst, dass du „auf noch ein Detail eingehen“ möchtest und das wirkt als gäbe es noch eine weitere Antwort.

Dass das Kind in den USA geboren sowohl sanguini als als auch die amerikanische jus soli nutzen kann ist bekannt und soweit ich richtig verstehe erspart sich das Kind dann natürlich Bürokratie einer Beibehaltungsgenehmigung zumal ja bei Geburt beide Staatsbürgerschaften zeitlich parallel gewonnen werden. Deswegen war der ursprüngliche Plan, in den USA zu gebären. Reisefreiehiet in Schengen ist viel Wert.

Ist eigentlich ein Kind deutscher Staatsbürgerschaft zu haben, zusätzlich ein guter Grund für eine Beibehaltungsgenehmingung der Eltern?

Weniger klar ist, was passiert, wenn wir zum Beispiel nach aktivieren der Green Card als LPR in Europa ein Kind bekämen. Ich denke der Child Citizenship Act of 2000 hilft da nur Eltern die US-Citizens sind.

Sicher ist es für LPR Eltern mit Geburt in Europa kein Automatismus dass das Kind noch vor einem selbst naturalized wird. Oder gar bei Geburt auch Amerikanisch werde. Ich stelle mir ein (kleineres) Visa-Drama vor, um das Kind mit zurück nach Hause in die USA zu bringen.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Nein, das Detail war die Frage mit dem Kind und ich sehe meine Antwort pragmatisch.
Aufgrund all der überflüssigen Bürokratie, die eine Geburt außerhalb der USA mit sich bringen würde, wäre es wirklich einfacher, wenn das Kind in den USA geboren werden würde.
Aber bis ihr die US-Staatsbürgerschaft selber habt, dauert es ja eh noch eine Weile :)
 

Suze

Well-Known Member
Citizen
Ich wuerde sagen, dass das mit der Staatsbuergerschaft fuer euch erstmal ungelegte Eier sind.
1. Muesst ihr 5 Jahre lang in den USA gelebt haben, bevor ihr die StaBue beantragen koennt
2. Bis dahin ist hoffentlich das Gesetz in Dtl. durch - d.h. dass der ganze Beibehaltungs-Kram ueberhaupt wegfaellt.
3. Durch euer Kind - Ulrich und Ezri berichtigt mich bitte - die StaBue anzustreben dauert ewig, weil das Kind es erst fuer euch tun kann, wenn es volljaehrig ist.
 

Admin

Administrator
Teammitglied
Administrator
Moin und :willkommen

Nach aktuellem Stand der Staatsangehörigkeitsreform entfällt die Beibehaltung im 2024, vermutlich im April. Da deine Frau noch nicht schwanger ist, dürftet ihr damit zumindest kein Problem mehr haben.

Nachdem ihr die Greencard habt, dauert es (mindestens) 5 Jahre, bis ihr die US Staatsangehörigkeit beantragen könnt. Solltet ihr diesen Weg beschreiten, dann kann das Kind die Staatsangehörigkeit auch erlangen selbst wenn es in Europa geboren wird, den Child Citizenship Act hast du selbst erwähnt. Da die Staatsangehörigkeit auch Verpflichtungen mit sich bringt, könntet ihr in so einem Fall diese Entscheidung dann auch rauszögern (und das Kind in den Entscheidungsprozess einbeziehen).

Eine Geburt ausserhalb der USA wird entgegen deiner Befürchtung nicht zum Visa Drama. Das Kind wird mit der Geburt keine Greencard bzw. LPR Status haben, dies erfolgt dann aber mit eurer Einreise (zurück) in die USA.

Und nicht vergessen: Reentry Permit stellen bevor ihr für längere Zeit in Europa leben wollt. Und selbst nach einer Einbürgerung geht das nicht uneingeschränkt bzw ihr müsst ein paar Regeln befolgen und eine dauerhafte Bindung nachweisen.

Viel Erfolg bei eurer Auswanderung in die :usa


Cheers, :winke
der Admin
 

DasName

Member
Hallo Suze! Danke! Zu drittens: Das war nie die Idee. Ein Ankerchild brauchen wir nicht. Die Frage ist viel mehr, wie man die bestmögliche Ausstattung an Staatsbürgerschaften für das Kind und sich selbst erlangt, und dabei nicht unnötig Geld ausgibt oder Kopfschmerzen hat.

In Europa wird relativ einseitig und inkorrekt über die USA hergezogen; meine Frau lässt sich von mancher Story über einen $100,000 Kaiserschnitt erschrecken und meine Ausführungen zu Scheinpreisen die niemand zahlt und nur den inflationären Rabatt-Prozentpunkten der Versicherer entgegenwirken, sowie Nonprofits die nicht damit hausieren gehen, dass ihr Tax Benefit einen extremen Rabatt gewährt, nur auf Verlangen, sind manchmal nicht genug um die Ängste zu nehmen. Es bleibt ja immerhin oft bei einem Selbstbehalt von $10,000. Kann man machen, sollte dann aber halt auch eine amerikanische Dienstleistung sein anstatt dem in Deutschland und Spanien gebotenen. Und selbst dann bürokratisch nicht nachteilig wenn man mal nach Europa zurück will.
 

DasName

Member
Lieber Admin! Wenn die Notwendigkeit der Bewilligung tatsächlich bald fallen sollte, dann ist das natürlich schon mal eine Erleichterung für alle. Bitte entschuldigt, dass ich mich nicht durch alle 10 Seiten dieses Eintrags gelesen habe.

Ich lebe seit 1998 in Spanien und wurde immer wieder mal gefragt, warum ich nicht die Spanische Staatsbürgerschaft angenommen hätte zumal man es mir nicht anmerkt, dass ich eher in Deutschland verwurzelt bin. Das ist die Erwartung, die Einbürgerung der normale Prozess, bei den hier lebenden Lateinamerikanischen Immigranten. Die Antwort ist schlicht, weil ich dann meine Deutsche abgeben müsste, und diese mir doch deutlich mehr Wert ist. Auch faktisch.

Ich habe mich zwischenzeitlich mal informiert, und auch mal rumgesponnen und auf die Schweizer oder Singapurer Staatsbürgerschaftsrechte geschaut. Warum nicht – wer weiß wie die Welt aussieht wenn das Kind in Rente geht.
Nicht nur diese Länder sondern auch Spanien ermöglichen nur unter inakzeptablen oder nicht zutreffenden Konditionen eine Staatsbürgerschaft. Auch mein Kind, hier in Spanien geboren, dürfte wenn überhaupt nur Spanier(in) werden, wenn die Deutsche nicht in Frage kommt. Da bevorzuge ich aber auch für das Kind die Deutsche.

In Konsequenz ist das Ziel, dass Eltern und Kinder je beide, Deutsche und US-Staatsbürgerschaft bekommen und behalten. Spanien ist eh raus.
Amerika ist ja nun für doppelte Staatsbürgerschaft eh offen und Deutschland dann ja wohl bald auch, sowieso allgemein, ohne Beibehaltungsgenehmigung.

Für uns bieten sich dennoch ein paar unterschiedliche Varianten an. Ich Brainstorme das mal in einem separaten Post.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Was eine Geburt/Entbindung kostet ist sehr abhängig vom Bundesstaat. Nicht gesichert, aber ich denke ein Kaiserschnitt wird vermutlich teurer sein als eine natürliche Entbindung. Da schätze ich den medizinischen Aufwand höher ein.
Ich habe per Google Summen von 4.500$ bis knapp 14.000$ gefunden, aber ich denke für dieses Thema sollten wir bzw. du ein eigenes Thema eröffnen, denn hier geht es ja um die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit und den entsprechenden Erfahrungsberichten :)
 

Admin

Administrator
Teammitglied
Administrator
Auf Forbes gibt es eine nette Übersicht :)

 
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