Zollbestimmungen

Ezri

Adminchen
Administrator
Der Laptop gehört zum Reisegepäck, es sei denn Du kaufst den für jemanden, der in der EU lebt und willst ihn da lassen.
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Visum ist egal, Wohnsitz zaehlt. Wenn Du nur quasi temporaer einreist und Waren fuer den persoenlichen Gebrauch mitbringst (und wieder ausfuehrst) ist es egal, wie hoch der Betrag ist.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Hallo, ich weiß es ist ein alter thread, aber vielleicht liest hier ja noch jemand mit.

Bei der Wiedereinreise in die EU, macht es da einen Unterschied, ob man ein gültiges Visum für die USA hat oder nicht? Also ob man nach der Einreise auch bald wieder zurück in die USA ausreist? Ist die Freigrenze trotzdem 430€?
Ich konnte online keine andere Grenze als eben die 430€ finden, also nehme ich an, dass ich während der kompletten Gültigkeit des Visums genauso behandelt werde, als wäre ich mit ESTA eingereist und es der EU egal ist, dass ich die Waren wieder in die USA mit zurücknehme.

Ist alles nur hypothetisch, also sagen wir ich würde mir einen Laptop kaufen für $1K, dann müsste ich bei erster Mitnahme in die EU bezahlen und danach den Laptop immer vorm Check-in beim Zoll anmelden, dass ich bei der nächsten Wiedereinreise nicht wieder zahlen muss?
Wenn Du nur besuchsweise in Deutschland weilst und dann wieder in die USA zurückreist, ist es so, wie Ezri, Ulrich, und ItsJustMe sagen; da ist der Laptop einfach Teil Deines Reisegepäcks, wie auch Deine Klamotten etc. Damit kommst Du ja locker über 430 Euro, auch ohne Laptop.

Wenn Du wieder nach Deutschland zurückkehrst und dann nach dem USA-Aufenthalt in Deutschland verbleibst, ist es etwas anders. Dann musst Du zwei Dinge nachweisen können: Erstens musst Du nachweislich mindestens ein Jahr in den USA gelebt haben, und zweitens muss der Laptop seit mindestens sechs Monaten in Deinem Besitz sein, wenn Du nach Deutschland einreist. Wenn beides erfüllt ist, gehört der Laptop zum Umzugsgut. Wenn der Laptop neuer ist oder Du weniger als ein Jahr in den USA gelebt hast, dann musst Du ihn bei der Einreise versteuern. Für den Fall, dass Du irgendwann wieder nach Schland zurückkehrst, solltest Du die Rechnungen solcher teureren Gegenstände gut aufbewahren; damit kannst Du dann ggfs. das Kaufdatum belegen.

Und falls Du beides vorhast, also erst einen Deutschlandbesuch und dann später irgendwann die Wohnsitz-Rückverlegung nach Deutschland, dann kannst Du Dir vor oder bei der Ausreise (!) aus Deutschland nach dem Deutschlandbesuch beim Zoll eine sogenannte Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Die belegt, dass der fragliche Gegenstand am Tag XY bereits in Deinem Besitz war. Das lohnt sich, falls man die Rechnung nicht mehr auffindet. Das lässt sich in der Regel direkt am Flughafen machen; und da muss man ja oft zwischen Check-in und Anflug eh noch allerhand Zeit vertrödeln. Für die Nämlichkeitsbescheinigung muss man den fraglichen Gegenstand übrigens beim Zoll dabeihaben und dem Zollbeamten vorführen.
 

Snoopy04

Well-Known Member
Für die Nämlichkeitsbescheinigung muss man den fraglichen Gegenstand übrigens beim Zoll dabeihaben und dem Zollbeamten vorführen.

Die stellen beim Zoll die Seriennummer fest - ich hatte das früher bei meinen Exporten nach Asien für welche wir ab und an das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material mit einer Zollvergünstigung eingeführt hatten. Da musste durch die Nämlichkeitssicherung nachgewiesen werden, dass dieses auch wieder ausgeführt wurde. Andernfalls hätte Einfuhrzoll nachentrichtet werden müssen.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Die stellen beim Zoll die Seriennummer fest - ich hatte das früher bei meinen Exporten nach Asien für welche wir ab und an das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material mit einer Zollvergünstigung eingeführt hatten. Da musste durch die Nämlichkeitssicherung nachgewiesen werden, dass dieses auch wieder ausgeführt wurde. Andernfalls hätte Einfuhrzoll nachentrichtet werden müssen.
Genau, der Zoll stellt bei technischen Geräten die Seriennummer fest und notiert das dann entsprechend in der Nämlichkeitsbescheinigung. Deswegen muss man das fragliche Gerät auch dabei haben; nur ein Foto oder sonstiger Beleg reicht nicht. Die wollen den tatsächlichen ( = nämlichen) Gegenstand sehen. Aber wenn man die Originalrechnung mitführt, reicht das auch und man kann sich den Nämlichkeitsbescheinungskram sparen. Letzteres ist in erster Linie sinnvoll für Leute, die die Originalrechnung verlegt haben.
 

Wendy

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Teammitglied
Moderator
Die stellen beim Zoll die Seriennummer fest - ich hatte das früher bei meinen Exporten nach Asien für welche wir ab und an das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material mit einer Zollvergünstigung eingeführt hatten. Da musste durch die Nämlichkeitssicherung nachgewiesen werden, dass dieses auch wieder ausgeführt wurde. Andernfalls hätte Einfuhrzoll nachentrichtet werden müssen.

Yeah - ich hab das mit der Nämlichkeitsbescheinigung mal gemacht für ein elektronisches Gerät ;-)
Was im übrigen keine ganz doofe Idee ist, wenn man ab und an was in den USA (oder sonstigem Ausland) kauft - also keine Seriennummer für den deutschen Markt hat - und bei zukünftigen Reisen wieder dorthin mitnimmt (und im Urlaub verwendet).

Wenn es nicht etwas ist, was sehr schnell veraltet bzw. wenn man regelmäßig dorthin reist (und das Gerät so noch verkauft wird) kann man u.U. nämlich in Erklärungsnot kommt, wenn die Zollfreigrenze einer Reise überschritten wird und das fragliche Gerät den Unterschied ausmacht.

Ich hatte mal "zuviel Zeit" und die hiesige Zollstelle liegt für mich nicht so ungünstig - also hab ich mich seinerzeit mit meinem (einem der ersten - und in Deutschland damals noch nicht erhältlichen) Kindle-Ebook-Reader auf den Weg gemacht.

Das war durchaus lustig - weil die die Dinger wohl nicht häufig ausstellen. (vermutlich kennen sich die am Flughafen mit diesen Dingen besser aus - nur - da hab ich keine Zeit für sowas).
Da ging erstmal die Suche nach den Formularen los. Dann wurde sich eingelesen. Dann mußte man mal rauskriegen, wo das Gerät die Seriennummer hat bzw. anzeigt und ob die mit der übereinstimmt, die ich mir von der Verpackung notiert hatte. Wert dank Beleg festgestellt und notiert. Das Gerät wurde bewundert (heute bewundert natürlich niemand mehr so einen Ebookreader).
Dann wurde das Formular ausgefüllt, gestempelt und ich bekam (grübel?!) glaub ich 3 Ausfertigungen. Die nimmt man dann mit - und SOLLTE jemand nachfragen, weist man die vor. Der Zoll KANN dann ein Exemplar einbehalten. Die Formulare gelten quasi "so lange, wie man eins besitzt". Wenn der Zoll alle einkassiert hat, holt man sich eine neue Bescheinigung.

Mir ging es damals vor allem auch drum - wie aufwendig ist es, sich sowas zu holen (na ja - im Grunde nicht sehr, das Suchen und Nachlesen war aufwendiger als das Ausfüllen, die Wartezeit im Zoll hängt natürlich davon ab, wieviel gerade los ist), ob und was es kostet (nichts) und wie sowas aussieht (immer gut, wenn man weiß, was es so alles gibt).

Hinzuzufügen ist übrigens, daß zumindest bei uns, der Zoll bzw. die Mitarbeiter sehr sehr nett und hilfsbereit sind (ich hol ab und an mal was als Privatperson da ab) und "ungeübte Kundschaft" wirklich nett unterstützen. Wobei das natürlich was mit "wie es in den Wald hineinruft" zu tun hat - ich durfte am Nebenschalter einen Mann erleben, dem wurde mit Engelsgeduld klar gemacht, daß Medikamenteneinfuhr nunmal Regeln unterliegt und sein Arbeitgeber (Apotheke!) beim Anruf darauf HINGEWIESEN wurde und daß es eben nicht geht, ihm ohne entsprechende Formalien die Sachen auszuhändigen. Der hat die Zollbeamtin sowas von schwach angeredet.... da wurde sie dann auch etwas "amtlich".
 

Snoopy04

Well-Known Member
Bei unserem Zollamt sind die Mitarbeiter im Großen und Ganzen auch recht geduldig. Ab und an habe ich arbeitstechnisch mit dem Zollamt zu tun. Privat erst einmal als ich vor kurzem eine Sendung mit diversen Spinnfasern abholen durfte die ich mir in den USA bestellt hatte.

Immer freundlich fragen wenn man etwas benötigt - das hilft wie auch sonst im Leben.
 
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