Die stellen beim Zoll die Seriennummer fest - ich hatte das früher bei meinen Exporten nach Asien für welche wir ab und an das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material mit einer Zollvergünstigung eingeführt hatten. Da musste durch die Nämlichkeitssicherung nachgewiesen werden, dass dieses auch wieder ausgeführt wurde. Andernfalls hätte Einfuhrzoll nachentrichtet werden müssen.
Yeah - ich hab das mit der Nämlichkeitsbescheinigung mal gemacht für ein elektronisches Gerät ;-)
Was im übrigen keine ganz doofe Idee ist, wenn man ab und an was in den USA (oder sonstigem Ausland) kauft - also keine Seriennummer für den deutschen Markt hat - und bei zukünftigen Reisen wieder dorthin mitnimmt (und im Urlaub verwendet).
Wenn es nicht etwas ist, was sehr schnell veraltet bzw. wenn man regelmäßig dorthin reist (und das Gerät so noch verkauft wird) kann man u.U. nämlich in Erklärungsnot kommt, wenn die Zollfreigrenze einer Reise überschritten wird und das fragliche Gerät den Unterschied ausmacht.
Ich hatte mal "zuviel Zeit" und die hiesige Zollstelle liegt für mich nicht so ungünstig - also hab ich mich seinerzeit mit meinem (einem der ersten - und in Deutschland damals noch nicht erhältlichen) Kindle-Ebook-Reader auf den Weg gemacht.
Das war durchaus lustig - weil die die Dinger wohl nicht häufig ausstellen. (vermutlich kennen sich die am Flughafen mit diesen Dingen besser aus - nur - da hab ich keine Zeit für sowas).
Da ging erstmal die Suche nach den Formularen los. Dann wurde sich eingelesen. Dann mußte man mal rauskriegen, wo das Gerät die Seriennummer hat bzw. anzeigt und ob die mit der übereinstimmt, die ich mir von der Verpackung notiert hatte. Wert dank Beleg festgestellt und notiert. Das Gerät wurde bewundert (heute bewundert natürlich niemand mehr so einen Ebookreader).
Dann wurde das Formular ausgefüllt, gestempelt und ich bekam (grübel?!) glaub ich 3 Ausfertigungen. Die nimmt man dann mit - und SOLLTE jemand nachfragen, weist man die vor. Der Zoll KANN dann ein Exemplar einbehalten. Die Formulare gelten quasi "so lange, wie man eins besitzt". Wenn der Zoll alle einkassiert hat, holt man sich eine neue Bescheinigung.
Mir ging es damals vor allem auch drum - wie aufwendig ist es, sich sowas zu holen (na ja - im Grunde nicht sehr, das Suchen und Nachlesen war aufwendiger als das Ausfüllen, die Wartezeit im Zoll hängt natürlich davon ab, wieviel gerade los ist), ob und was es kostet (nichts) und wie sowas aussieht (immer gut, wenn man weiß, was es so alles gibt).
Hinzuzufügen ist übrigens, daß zumindest bei uns, der Zoll bzw. die Mitarbeiter sehr sehr nett und hilfsbereit sind (ich hol ab und an mal was als Privatperson da ab) und "ungeübte Kundschaft" wirklich nett unterstützen. Wobei das natürlich was mit "wie es in den Wald hineinruft" zu tun hat - ich durfte am Nebenschalter einen Mann erleben, dem wurde mit Engelsgeduld klar gemacht, daß Medikamenteneinfuhr nunmal Regeln unterliegt und sein Arbeitgeber (Apotheke!) beim Anruf darauf HINGEWIESEN wurde und daß es eben nicht geht, ihm ohne entsprechende Formalien die Sachen auszuhändigen. Der hat die Zollbeamtin sowas von schwach angeredet.... da wurde sie dann auch etwas "amtlich".