pawgang
Well-Known Member
es ist sicherer, die N-400 erst zu beantragen, wenn Ihr die BBG-Urkunde auch in den Haenden habt - US-SB "gilt" aber erst ab Tag der Einschwoerung, also waere es theoretisch moeglich, BBG und N-400 auch etwas zeitlich versetzt anzugehen, allerdings gibt's bei der BBG sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten (nach Kopf-Statistik anhand zweipaesse)
Fazit: auf der sicheren Seite seit Ihr, wenn Ihr das nacheinander angeht - wenn's brennt [zB Ihr muesst wg Job] geht's evt schneller mit der BBG, wenn Ihr Eure Dringlichkeit Konsulat & BVA auch mitteilt
Fazit: auf der sicheren Seite seit Ihr, wenn Ihr das nacheinander angeht - wenn's brennt [zB Ihr muesst wg Job] geht's evt schneller mit der BBG, wenn Ihr Eure Dringlichkeit Konsulat & BVA auch mitteilt
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