Wie lange dauert die Beibehaltungsantrags-Bearbeitung?

pawgang

Well-Known Member
es ist sicherer, die N-400 erst zu beantragen, wenn Ihr die BBG-Urkunde auch in den Haenden habt - US-SB "gilt" aber erst ab Tag der Einschwoerung, also waere es theoretisch moeglich, BBG und N-400 auch etwas zeitlich versetzt anzugehen, allerdings gibt's bei der BBG sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten (nach Kopf-Statistik anhand zweipaesse)

Fazit: auf der sicheren Seite seit Ihr, wenn Ihr das nacheinander angeht - wenn's brennt [zB Ihr muesst wg Job] geht's evt schneller mit der BBG, wenn Ihr Eure Dringlichkeit Konsulat & BVA auch mitteilt
 
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Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Ich will jetzt nicht fest behaupten, das stimmt nicht. Aber ich meine, neulich mehrere Male gelesen zu haben, dass man die US-Stabü nicht beantragen soll, bis man die BBG in Händen hat, weil die US-StaBü, wenn sie wirksam wird, auf das Antragsdatum zurückdatiert wird und dann muss man die deutsche abgeben, weil man da noch keine BBG in Händen hielt.

Lies dich mal hier ein: http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse


Gerade habe ich es beim Bundesverwaltungsamt Köln gefunden. Da heißt es zur BBG:

In vielen Staaten wirkt der Erwerb der dortigen Staatsangehörigkeit auf den Antragszeitpunkt zurück und führt damit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Beantragen Sie daher die fremde Staatsangehörigkeit zu Ihrer eigenen Sicherheit erst, wenn Sie die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit in Händen halten!
Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Quelle:http://tinyurl.com/aj2stk
Nein, ich bin sicher, dass es in den USA so ist, dass es ausreichend ist, zum Zeitpunkt der Annahme der US-Staatsbürgerschaft die BBG in den Händen zu halten - also erst bei der Einschwörung. Und die kann man ja notfalls auch verschieben und muss nicht den erstmöglichen Termin wahrnehmen.

Das Bundesverwaltungsamt schreibt da ja auch etwas vage "In vielen Staaten...". Die USA gehören nicht zu diesen Staaten, in denen man mit dem Antrag der neuen StaBü das Recht auf BBG der alten StaBü automatisch verliert. Das Thema hatten wir im AWF öfter mal. ApexLongimanus, Maples oder Larah könnten dazu sicher 'was sagen (sind die eigentlich alle hier?)
 

Mapleleaf

Member
Nein, ich bin sicher, dass es in den USA so ist, dass es ausreichend ist, zum Zeitpunkt der Annahme der US-Staatsbürgerschaft die BBG in den Händen zu halten - also erst bei der Einschwörung. Und die kann man ja notfalls auch verschieben und muss nicht den erstmöglichen Termin wahrnehmen.

Das Bundesverwaltungsamt schreibt da ja auch etwas vage "In vielen Staaten...". Die USA gehören nicht zu diesen Staaten, in denen man mit dem Antrag der neuen StaBü das Recht auf BBG der alten StaBü automatisch verliert. Das Thema hatten wir im AWF öfter mal. ApexLongimanus, Maples oder Larah könnten dazu sicher 'was sagen (sind die eigentlich alle hier?)

Ich bin hier :)
Richtig, um es ganz genau zu sagen, muss man die BBG Urkunde in seinen Haenden halten einen Tag bevor man den Eid zur US SB ablegt.
 

ApexLongimanus

Well-Known Member
Du darfst die US-Citizenship durchaus schon beantragen, ehe Du die BBG in den Händen hältst. Aber Du musst darauf achten, dass Du die US-Staatsbürgerschaft erst annehmen darfst, nachdem die Beibehaltung genehmigt worden ist.

genau so ist es.

es geht hier um die "juristische sekunde" der annahme der us staatsbuergerschaft. man MUSS zum zeitpunkt der ANNAHME (=schwur) die GUELTIGE bbg haben. wann man was beantragt ist im falle der us staatsbeurgerschaft bei gleichzeitiger beibehaltung der deutschen staatsbuergerschaft nebensaechlich. die oben angefuehrte aussage das man die deutsche staatsbuergerschaft schon bei BEANTRAGUNG der us staatsbuergerschaft verliert ist nicht korrekt. wie emma schon sagte, es ist jeweils abhaenging von der zu erwerbenden staatsbuergerschaft (z.b. fuer den erwerb von einigen europaeischen stabue ist nicht mal eine bbg mehr noetig).
 
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