Cool, danke Ulrich, das muss ich ueberlesen haben.
Aber ich denke, wenn der Aufenthalt work-related ist und man damit begruenden kann, dass man nicht dort leben will, dann denke ich, dass das schon in Ordnung geht.
Und ich meine, dass Einarbeitung von Mitarbeitern dazugehoert. Normalerweise ist Arbeiten unter Visa Waiver ja nicht erlaubt, aber es gibt Ausnahmen.
Aber ich denke, wenn der Aufenthalt work-related ist und man damit begruenden kann, dass man nicht dort leben will, dann denke ich, dass das schon in Ordnung geht.
Und ich meine, dass Einarbeitung von Mitarbeitern dazugehoert. Normalerweise ist Arbeiten unter Visa Waiver ja nicht erlaubt, aber es gibt Ausnahmen.