Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe gerade diese Beiträge gelesen. Ich bin etwas verwundert und frage mich, wenn man spontan heiratet muss man doch trotzdem gewisse Papiere vorzeigen, sprich Geburtsurkunde oder Scheidungsurteile fall,man schonmal verheiratet war. Das hat man ja nicht einfach so dabei wenn man vereist, zumal das ja alles in englischer Sprache übersetzt werden muss damit man überhaupt heiraten kann, oder sehe ich das falsch?
Wenn man also bei der Einreise bereits diese Papiere dabei hätte und im Laufe des Urlaubs wirklich spontan heiratet, gilt das dann noch als spontan? Wenn ja, und man möchte direkt dableiben obwohl man in Deutschland seine Zelte noch nicht abgebrochen hat, könnten die Behörden einem daraus einen Strick drehen?
Sollte man aber nach der nichtgeülanten Hochzeit wieder nach Deutschland gehen um den Papierkrieg von dort aus zu erleden bzw. abzuwarten, wäre das besser?
Bin gespannt auf eure Antworten.
ich bin neu hier und habe gerade diese Beiträge gelesen. Ich bin etwas verwundert und frage mich, wenn man spontan heiratet muss man doch trotzdem gewisse Papiere vorzeigen, sprich Geburtsurkunde oder Scheidungsurteile fall,man schonmal verheiratet war. Das hat man ja nicht einfach so dabei wenn man vereist, zumal das ja alles in englischer Sprache übersetzt werden muss damit man überhaupt heiraten kann, oder sehe ich das falsch?
Wenn man also bei der Einreise bereits diese Papiere dabei hätte und im Laufe des Urlaubs wirklich spontan heiratet, gilt das dann noch als spontan? Wenn ja, und man möchte direkt dableiben obwohl man in Deutschland seine Zelte noch nicht abgebrochen hat, könnten die Behörden einem daraus einen Strick drehen?
Sollte man aber nach der nichtgeülanten Hochzeit wieder nach Deutschland gehen um den Papierkrieg von dort aus zu erleden bzw. abzuwarten, wäre das besser?
Bin gespannt auf eure Antworten.