Der Vater muß auch dann zustimmen, wenn er nicht das Sorgerecht hat.
Ich habe mit dem Jugendamt gesprochen, und das ist nicht so.
Wenn man das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, hat der Vater nur ein Umgangsrecht.
Dieses Umgangsrecht ist im Sinne des Kindes zu gewaehren, und da kommt es jetzt darauf an, inwieweit das umgesetzt werden kann.
Wie gesagt, es wird das Wohl des Kindes an erster Stelle gestellt. Ist der Lebensmittelpunkt bei der Mutter, dann sollte das auch so bleiben.
In meinem Fall sieht meine Tochter ihren Vater ca. 4 mal im Jahr, in den Sommerferien, Ostern, Weihnachten und ein oder zwei Wochenenden zwischendurch.
Er haette die Moeglichkeit, sie oefter zu sehen, dann muesste er sie aber mal vom Internat abholen, und das tut er nicht. Sie telefonieren allerdings recht haeufig.
Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass in diesem Fall mir der Vater nicht verbieten kann, mit meiner Tochter ins Ausland zu gehen, denn das Umgangsrecht ist mit einem jaehrlichen laengeren Besuch gegeben, er sieht sie ja jetzt auch nicht oefter und telefonieren kann man ja auch.
Ausserdem hat meine Tochter, wie gesagt, auch ein Woertchen mitzureden.