Ich meinte nicht, dass es für jemanden persönlich kein Grund sein könnte. Ich meinte, das ist wahrscheinlich kein Grund, den das BVA in Köln als triftig genug zur Gewährung der BBG anerkennt. Das schließe ich aus dem, was ich in Zweipässe lese. Der beste Grund ist immer berufliche Nachteile. Alles andere kann man dem Antrag hinzufügen, aber ich fürchte, ein Grund wie dieser wird kein ausschlaggebendes Gewicht haben.
Ich spreche wohlgemerkt (das magst Du übersehen haben) von Menschen, die
sofort Welfare-berechtigt wären, weil sie unterhalb der Einkommensgrenze für Welfare liegen. Ich spreche
nicht von einem diffusen Recht, das auf den Antragsteller aktuell nicht zutrifft, weil er zum Zeitpunkt der Antragstellung gut in Lohn und Brot steht.
Denn diesen Grund hat jeder LPR, der nach August 1996 eingewandert ist. Wenn das ausschlaggebend wäre, denn könnte das BVA jedem dieser LPRs sofort die BBG geben.
Nein, denn es geht ja - wie auch bei der Benachteiligung in Bezug auf Erbschaftssteuern - um den Nachweis, dass
aktuell eine Benachteiligung gegenüber US-Staatsbürgern vorliegt. Das wäre ja lediglich bei Low-Income- und No-Income-Kandidaten der Fall, aber keineswegs bei allen.
Ich stimme Dir auch zu, dass die berufliche Benachteiligung in den meisten Fällen die einfachste Begründung sein dürfte - aber es hat ja nun nicht jede/r entsprechende Qualifikationen.