Papierkrams nach der Hochzeit

Ulrich

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Was muss man(n) (oder frau) als Deutsche(r) beachten, wenn man in USA eine(n) Amerikaner(in) geheiratet hat? Und zwar jetzt weniger bezogen auf den amerikansichen Papierkrieg z.B. bzgl. Visum oder Aufenthaltsgenehmigung, sondern mehr in Bezug auf die deutsche Seite? Muss man die Ehe auf dem Konsulat anmelden oder bestaetigen lassen?

Ich habe schon mit dem Konsulat telefoniert, aber die Frau, die ich da an der Strippe hatte, war nur zur Aushilfe da und schien nicht uebermaessig sattelfest zu sein... Wer also schon Erfahrung mit dem Thema hat...???
 

anjaxxo

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Hallo Ulrich, das kommt ganz auf das Standesamt an.
Ich brauchte nur meine Heiratsurkunde aus Amerika, daraufhin wurde meine Ehe in Deutschland anerkannt und ich konnte einen neuen Pass auf den neuen Namen beantragen.
Manche Standesaemter wollen aber eine Apostille und manche auch eine Uebersetzung der Heiratsurkunde.

Mit dem Konsulat hat das eigentlich nichts zu tun.
Oder was meinst du sonst fuer Papierkram?
Wozu braucht er / sie denn den Papierkram?
 

Ulrich

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Ich war der Meinung, dass man die Ehe "registrieren" lassen muss, damit das ganze in Deutschland offiziell/anerkannt wird und ins Familienbuch eingetragen wird. Die gute Dame vom Konsulat hat mir zwar schon erzaehlt, dass es die Familienbuecher angeblich nicht mehr geben wuerde, und behauptete auch, dass die Apostille nicht zwingend noetig sei, aber angesichts der Tatsache, dass sie z.B. nicht sattelfest war, was die Weitergabe der deutschen Staastangehoerigkeit bei Kindern, die nach '99 geboren werden, betrifft, weiss ich nicht, ob ich mich wirklich auf sie verlassen will.

Das Konsulat war/ist/sollte sein meiner Meinung nach involviert, da die das doch nach Berlin weiterleiten muessten (dort im Standesamt werden doch die ganzen Familienbuecher der Auslandsdeutschen aufbewahrt).
 

anjaxxo

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Das Konsulat war/ist/sollte sein meiner Meinung nach involviert, da die das doch nach Berlin weiterleiten muessten (dort im Standesamt werden doch die ganzen Familienbuecher der Auslandsdeutschen aufbewahrt).

Achso, ich bin ja erst mal wieder nach Deutschland gegangen und hab das dort anerkennen lassen.
Dann ist derjenige also mit K1 ruebergegangen und direkt dageblieben? Dann weiss ich leider auch nicht, wie man das machen muss.
Allerdings gilt die Hochzeit auf jeden Fall in Deutschland, ist ja rechtmaessig geschlossen worden, die Ehe, nur in einem fremden Land.
Wahrscheinlich muss er oder sie dann zum Konsulat in den USA latschen und dort einen neuen Pass beantragen auf den neuen Namen, falls es denn einen neuen Namen gibt, denke ich.
Dafuer reicht aber dann auch die Heiratsurkunde und gegebenenfalls eine Apostille, die wuerde ich mir in jedem Fall besorgen, ist ja kein Akt, bei mir war sie nach einer Woche aus Albany da und hat nur 14 Dollar gekostet.
Aber wie gesagt, genau weiss ich das auch nicht, vielleicht sollte man da mal jemanden fragen, der K1 gefiled hat.

In Deutschland auf meinem Standesamt war es, wie gesagt, gar kein Problem, ging alles Papierkrieg.
 

Ezri

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Man geht in dem Falle über die Botschaft von Deutschland, die melden es dann Standesamt I in Berlin.
Ist bei uns schon ein paar Jahre her, aber der Ehepartner mußte mit zur Botschaft. Ob das auch das Konsulat macht, weiß ich nicht.
 

† Rabiene

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Aufenthaltsgenehmigung, sondern mehr in Bezug auf die deutsche Seite? Muss man die Ehe auf dem Konsulat anmelden oder bestaetigen lassen?
Nein..USa hat mit D ein Abkommen..Ehen werden gegenseitig anerkannt..das Konsulat hat da auch nicht wirklich was mit zu tun...

Ich war der Meinung, dass man die Ehe "registrieren" lassen muss, damit das ganze in Deutschland offiziell/anerkannt wird und ins Familienbuch eingetragen wird.
Wenn du das Familienbuch willst, dann musst du zu deinem Standesamt gehen..wenn du kein Buch willst, musste garnix machen...
dass die Apostille nicht zwingend noetig sei,
Zwingend nicht, da hat sie recht..nur wenn du sie anerkennen lassen willst brauchst du sie..und die braucht man meist auch noch fuer anderes....

Das Konsulat war/ist/sollte sein meiner Meinung nach involviert, da die das doch nach Berlin weiterleiten muessten (dort im Standesamt werden doch die ganzen Familienbuecher der Auslandsdeutschen aufbewahrt).
Echt??? wie kommen die denn dahin? Und was hat das US-konsulat in Berlin mit deinem Heiratskram zu tun?
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Nicht, das US-Konsulat in Berlin, sondern das Deutsche Konsulat bzw. Botschaft in USA und die machen das da sicherlich nicht anders, wie die Deutsche Botschaft in der Schweiz. Mit der US-Heiratsurkunde zusammen mit dem US-Ehepartner zur Deutschen Botschaft (Konsulat) in den USA hingehen, dort ein Forumlar ausfüllen und gemeinsam unterschreiben und dann schickt der Mitarbeiter der Deutschen Botschaft (Konsulat) den Kram nach Berlin zum Standesamt I und damit ist die Sache dann auch in Deutschland in den Akten und aufjedenfall anerkannt.
 

Stern

Well-Known Member
Ich war der Meinung, dass man die Ehe "registrieren" lassen muss, damit das ganze in Deutschland offiziell/anerkannt wird und ins Familienbuch eingetragen wird. Die gute Dame vom Konsulat hat mir zwar schon erzaehlt, dass es die Familienbuecher angeblich nicht mehr geben wuerde, und behauptete auch, dass die Apostille nicht zwingend noetig sei, aber angesichts der Tatsache, dass sie z.B. nicht sattelfest war, was die Weitergabe der deutschen Staastangehoerigkeit bei Kindern, die nach '99 geboren werden, betrifft, weiss ich nicht, ob ich mich wirklich auf sie verlassen will.

Das Konsulat war/ist/sollte sein meiner Meinung nach involviert, da die das doch nach Berlin weiterleiten muessten (dort im Standesamt werden doch die ganzen Familienbuecher der Auslandsdeutschen aufbewahrt).

Familienstammbuecher gibt es tatsaechlich schon seit einigen Jahren nicht mehr und waren auch vor mindestens 13 Jahren nicht mehr Pflicht (ich habe keines gewollt und musste auch keins nehmen).

Du musst nur dann die Ehe in D registrieren lassen, wenn du dort die Steuerklasse aendern willst, dich von D aus scheiden lassen willst, etc. Ansonsten sehe ich keine Veranlassung, gueltig ist die Ehe sowieso.

Was hat die Dame denn ueber die Weitergabe der deutschen Staatsangehoerigkeit bei Kindern nach 1999 gesagt? Da hat sich naemlich nichts geaendert.
Die einzige Aenderung betrifft die Kinder der Kinder welche nach 1999 geboren worden sind und das auch nur falls sie wieder im Ausland geboren wurden UND falls sie ausserdem eine andere zusaetzliche Staatsbuergerschaft haben. Dann muessen sie zum Erhalt der deutschen Staatsbuergerschaft als Auslandsdeutsche registriert sein. Dies kann z.B. durch die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde oder (einfacher) durch die Ausstellung eines vollwertigen EU-Reisepasses.
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Familienstammbuecher gibt es tatsaechlich schon seit einigen Jahren nicht mehr und waren auch vor mindestens 13 Jahren nicht mehr Pflicht (ich habe keines gewollt und musste auch keins nehmen).
Hmm. Ich dachte immer, das wuerde dann in das Buch der Eltern eingetragen, oder waere da in der Vergangenheit ein neues angelegt worden? Wegschmeissen werden sie bestehende Unterlagen doch wohl nicht so einfach?

Was hat die Dame denn ueber die Weitergabe der deutschen Staatsangehoerigkeit bei Kindern nach 1999 gesagt? Da hat sich naemlich nichts geaendert.
Die einzige Aenderung betrifft die Kinder der Kinder welche nach 1999 geboren worden sind und das auch nur falls sie wieder im Ausland geboren wurden UND falls sie ausserdem eine andere zusaetzliche Staatsbuergerschaft haben. Dann muessen sie zum Erhalt der deutschen Staatsbuergerschaft als Auslandsdeutsche registriert sein. Dies kann z.B. durch die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde oder (einfacher) durch die Ausstellung eines vollwertigen EU-Reisepasses.
Ich war der Meinung, dass die Geburt innerhalb der ersten 12 Monate angezeigt werden muss. Die Dame am Telefon behauptete, es gaebe kein Zeitlimit, aber "sie muessten irgendwann einmal sich in Deutschland niederlassen, um einen Bezug nach deutschland aufzubauen" und um so die deutsche Staastbuergerschaft weitergeben zu koennen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Quatsch ist.
 

Stern

Well-Known Member
Hmm. Ich dachte immer, das wuerde dann in das Buch der Eltern eingetragen, oder waere da in der Vergangenheit ein neues angelegt worden? Wegschmeissen werden sie bestehende Unterlagen doch wohl nicht so einfach?
Meine Eltern hatten auch kein Buch, da gibt es nicht immer etwas einzutragen.

Ich war der Meinung, dass die Geburt innerhalb der ersten 12 Monate angezeigt werden muss. Die Dame am Telefon behauptete, es gaebe kein Zeitlimit, aber "sie muessten irgendwann einmal sich in Deutschland niederlassen, um einen Bezug nach deutschland aufzubauen" und um so die deutsche Staastbuergerschaft weitergeben zu koennen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Quatsch ist.
Siehe oben. Nur wenn die Kinder der Kinder wieder im Ausland geboren werden, dann mussen die Geburt innerhalb von 12 Monaten angezeigt werden. Und wie gesagt, das geschieht bspw. durch die Ausstellung eines Reisepasses.
 
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