Nichtakademische oder berufsbezogene Programme (M)

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Ezri

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Im Allgemeinen muss jeder, der in den Vereinigten Staaten studieren möchte, ein Studentenvisum beantragen.
Studentenvisa Kategorien


  • M-1 ist für nichtakademische oder berufsbezogene Studenten/int
  • M-2 ist für Ehegatten und Kinder von nichtakademische oder berufsbezogene Studenten/in
Voraussetzungen für M-1-Studenten


  • dass der Antragsteller außerhalb der USA einen festen Wohnsitz sowie andere verbindliche Verpflichtungen hat, die ihn nach Beendigung des Besuchs zur Rückreise ins Ausland veranlassen werden
  • Der Schüler/Student muss entweder die englische Sprache hinreichend beherrschen, um dem beabsichtigten Unterricht folgen zu können, oder der Kurs muss in der Muttersprache des Schülers/Studenten stattfinden, oder das Lehrinstitut muss besondere Englischkurse eingerichtet haben. Ausgenommen hiervon sind Schüler/Studenten, die ausschließlich an einem englischen Sprachkurs teilnehmen wollen.
  • Der Antragsteller muss belegen, dass ihm ausreichende Mittel aus namentlich angegebener, zuverlässiger Quelle zur Verfügung stehen werden, um sämtliche Unkosten des Lebensunterhalts und der Unterrichtsgebühren während der Gesamtdauer des beabsichtigten Schulbesuchs/Studiums in den USA zu bestreiten.
  • Sie haben angemessene Kenntnisse um das Studium fortzufuehren, oder Sie werden auf Grund Ihres Bildungsstandes zum Studium zugelassen
  • Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen.
Erforderliche Dokumente

Familienangehörige

Der/Die Ehepartner/in sowie unverheiratete, minderjährige Kinder können um ein M-2-Visum ansuchen, um den/die Studenten/in zu begleiten. Familienmitglieder müssen alle Kriterien für die Ausstellung eines Visums erfüllen, einschließlich der Nachweise, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, und dass sie die U.S.A. nach Ende des Studienprogramms verlassen werden. Ehepartner/innen und Kinder von Studenten/innen dürfen unter keinen Umständen eine berufliche Tätigkeit aufnehmen.
Berufstätigkeit

M-1-Studenten/innen dürfen, mit Ausnahme vorübergehender Tätigkeiten im Rahmen eines Praktikums, keinerlei berufliche Tätigkeiten ausüben.
Einschränkungen

Gemäß einem, im November 1996 in Kraft getretenen, Gesetz, werden an Ausländer/innen, die an öffentlichen Grundschulen lernen oder an öffentlichen Erwachsenenbildungsprogrammen teilnehmen wollen, keine Studentenvisa mehr vergeben. Ausländer/innen können für die maximale Dauer von 12 Monaten öffentliche "high schools" besuchen, vorausgesetzt, dass der/die Schüler/in der Schule die vollen, nicht öffentlich subventionierten Ausbildungskosten ersetzt. Bei der Beantragung des Visums muss der Nachweis erbracht werden, dass diese Kosten bezahlt wurden. Dieses neue Gesetz betrifft nur den Besuch öffentlicher Schulen; Ausländern/innen steht es frei, jegliche Schulstufe an Privatschulen zu besuchen.
Weitere Anleitungen & Informationen


  • Studenten sollten sich mit dem gesamten Prozess der Visumsbeantragung vertraut machen.
  • Bitte kontaktieren Sie EducationUSA für weitere Informationen über das Studieren in den USA.

Quelle: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/m/
 
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