Kindergeldnachzahlung

Iris

Well-Known Member
Warst Du denn waerend der Zeit in D gemeldet? Habt ihr on base oder off base gewohnt? Sind die Geburten Deiner Kinder in D gemeldet?


es ist voellig unwichtig ob die geburten der kinder in d gemeldet sind. unser sind hat keine deutsche geburtsurkunde und wir bekommen fuer unsere beiden kinder kindergeld da wir in d leben und die kinder wegen mir deutsche sind.
 

kruemelmaus85

Well-Known Member
Ehe-GC
es ist voellig unwichtig ob die geburten der kinder in d gemeldet sind. unser sind hat keine deutsche geburtsurkunde und wir bekommen fuer unsere beiden kinder kindergeld da wir in d leben und die kinder wegen mir deutsche sind.
Ist bei uns genauso :winke
 

susikling

Active Member
also-habe da ganz ähnliche erfahrungen gemacht. mein antrag wurde ebenfalls- nach fast 12 monaten bearbeitungszeit- abgelehnt, nach allen möglichen seltsamen nachfragen und anforderungen, so zum beispiel sollte ich das schulzeugnis meiner 4jährigen tochter einreichen...
unser hintergrund:meinmann ist amerikaner, aber seit 35 jahren in deutschland.er selbst lebt in frankreich, ich mit unseren vier kindern in deutschland.
da wir aber ebenfalls 2 jahre in frankreich waren, scheint dieser umstand die probleme zu bereiten. und vor allem die tatsache, dass mein mann in deutschland keine steuern zahlt. es wäre dann frankreich zuständig. diese sagen natürlich ganz richtig, dass das kindergeld da gezahlt wird, wo die kinder leben, also in deutschland...
habe jetzt widerspruch gegen die abhlehnung eingereicht (auch ich dachte 3 jahre lang, dass mir kein kigeld zusteht, bin dann vom jugendamt darauf hingewiesen worden, dass ich es sehr wohl bekomme und schleunigst beantragen sollte.mit bekanntem ergebnis.).und ja, es gibt eine frist, und zwar 4 wochen nach eingang des bescheides.also leg bloss schnell widerspruch ein, am besten per anwalt!!
 

Stern

Well-Known Member
Du hast Anspruch auf Kindergeld, wenn du derzeit in Deutschland einkommensteuerpflichtig bist, egal ob du und die Kinder gerade dort wohnt oder nicht.

Auswärtiges Amt - Können wir für unser Kind auch im Ausland Kindergeld erhalten?

Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
 

kruemelmaus85

Well-Known Member
Ehe-GC
Du hast Anspruch auf Kindergeld, wenn du derzeit in Deutschland einkommensteuerpflichtig bist, egal ob du und die Kinder gerade dort wohnt oder nicht.

Auswärtiges Amt - Können wir für unser Kind auch im Ausland Kindergeld erhalten?

Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Ich GLAUBE aber nur im EU-Ausland. Meine mal sowas gelesen zu haben... :gruebel
 
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sylvia

Well-Known Member
Ehe-GC
Nein. Allgemein im Ausland.

Seit wann das?
Eigentlich, wenn man im Ausland lebt und weiterhin Kindergeld bezieht und das rauskommt, wird der gesamte Betrag den man ueber die Zeit bekommen hat komplett zurueck gefordert.
 

sylvia

Well-Known Member
Ehe-GC
Alles schoen und gut. Aber die meisten die in die USA gezogen sind, haben ihren Wohnzitz in Deutschland aufgeben und zahlen bestimmt auch keine Steuern mehr.
Und von daher trifft es nun mal nicht auf alle zu das sie weiterhin Kindergeld beziehen duerfen.
Ist nun mal so wenn man im Ausland lebt und in Deutschland keine Steuern mehr zahlt.
 
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