Also, es gibt wohl einige Juristenmeinungen (und ich glaube auch Urteile), in denen es wiederum heißt, dass es im Grunde egal ist, wo eine Website gehostet wird, sondern dass für das anzuwendende Recht vielmehr relevant ist, wo die Zielgruppe sitzt. Damit dürften deutsches bzw. US-Recht eher zur Anwendung kommen als schweizerisches Recht. Das ist aber alles nicht mein Fachgebiet.
Vielleicht könnte JesWeCanDEL etwas Sinnvolleres dazu sagen als ich das vermag? Bei deutschem Netz-Recht kenne ich mich in den gängigen Urteilen und Gesetzen ja halbwegs aus, weil ich diese Gesetze bei Websites ja selber berücksichtigen muss, aber wenn es um US-Recht oder gar um grenzübergreifende Dinge geht, muss ich mir das auch alles erst anlesen - ich texte da ja immer nur und erstelle keine kompletten Netz-Präsenzen, und ich weise bei meinen Texten auch immer artig darauf hin, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden, aber mein bestes Wissen keine juristische Prüfung ersetzt...