Ich wüsste nicht, was dagegensprechen sollte. Das ist ja im Grunde nicht anders als bei anderen Ehegatten, die den Visumsantrag stellen und sich in der Zwischenzeit besuchen. Dazu könntest Du Dir beispielsweise mal Anjaxxos Geschichte im Blog durchlesen; die hat in den USA auf ESTA/VWP geheiratet, dann aber nicht AOS beantragt, sondern sie ist wieder ausgereist und hat das Jahr bis zur Visumserteilung weiter in Deutschland gelebt, ihren Gatten in den USA aber zwischendrin mehrmals besucht. War nie ein Problem, soweit ich mich erinnere. Und solange Dein P1 gültig ist und Du P1-bezogene Tätigkeiten in den USA ausübst, sehe ich keinen Grund, der dagegen spräche. Du musst Dir nur im Klaren sein, dass das P1 mit der Erteilung des CR-1 sofort ungültig wird, sprich, zwischen Erteilung des CR-1 und der Aktivierungseinreise dürftest Du dann nicht in den USA erwerbstätig sein. Das solltest Du im Auge behalten, falls dann gerade eine Tour ansteht oder dergleichen.Könnt ich dann theoretisch während des CR-1 Antrages auch längere Zeit in den USA bleiben?
Das erlaubt das P1 visum ja. Ich habe ja auch eine Unterkunft dort.
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