Heirat mit P1 Künstlervisum

Torti86

Member
Liebe Forumsmitglieder.

Nach monatelangem Mitlesen habe ich mich nun entschlossen mich einfach auch zu registrieren. Mir gefällt das Forum sehr gut und ich freue mich vor allem immer dann wenn den Mitgliedern geholfen wird und man richtig merkt wie alle sich freuen ;)

Ich habe länger gesucht aber zu meinem speziellen Fall keine Antwort gefunden. Falls es diese Fragestellung doch schon gibt, bitte ich es das zu entschuldigen.

Ich habe seit einigen Jahren eine amerikanische Freundin und wir haben beschlossen nun zeitnah zu heiraten, da wir wohl in den USA Leben möchten, da sie dort auch an ihren Job gebunden ist.

Zu meiner Situation: ich bin Musiker und sehr viel in den USA u unterwegs und habe deshalb auch schon das zweite Jahr in Folge das P1 visa.

Meine Frage ist nun ob ich damit einfach heiraten kann wann ich möchte und vor allem ob ich nach meiner Heirat (wir hatten Oktober/Nobember) Angedacht, auch wieder ausreisen darf (fuer eine Europa Tour) und erst bei Rückkehr im Dezember AOS filen kann. Also quasi zwischen Heirat und AOS Antrag noch mal ausreisen.

Ist das problematisch, weil mir bei Rückkehr ein "Immigration Intent" unterstellt werden kann? Wissen die Behörden bei meiner Rückkehr überhaupt schon von meiner Heirat?
Wie verhält sich das wenn man bereits ein Arbeitsvisum hat. Das p1 fällt in der Praxis unter das sogenannte "Dual Intent" Gesetz.

Ein Immigration lawyer sagte zu uns bereits dass das der beste Weg sei. Allerdings wollte ich mich auch gern hier noch einmal umhören.
Unser Plan war:

- Ende August Einreise in die USA
- Ende Oktober Heirat
- Mitte November Ausreise zwecks Europatour
- Dezember Rückkehr und AOS filen

Ich wäre euch sehr sehr dankbar über hilfreiche Tips wie wie das am besten anstellen.

Danke für eure Zeit. Ansonsten schönen Tag fuer alle :)

Torti
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
:willkommen im Forum! :winke
Zu meiner Situation: ich bin Musiker und sehr viel in den USA u unterwegs und habe deshalb auch schon das zweite Jahr in Folge das P1 visa.

Meine Frage ist nun ob ich damit einfach heiraten kann wann ich möchte und vor allem ob ich nach meiner Heirat (wir hatten Oktober/Nobember) Angedacht, auch wieder ausreisen darf (fuer eine Europa Tour) und erst bei Rückkehr im Dezember AOS filen kann. Also quasi zwischen Heirat und AOS Antrag noch mal ausreisen.

Ist das problematisch, weil mir bei Rückkehr ein "Immigration Intent" unterstellt werden kann?
Ja, das ist problematisch. Besser wäre es, wenn Ihr erst nach Deiner Rückkehr im Dezember heiraten würdet, wobei ich das sicher nicht an die große Glocke hängen würde. Anderenfalls müsstet Ihr den Weg des Ehegattenvisums wählen, also Heirat im Oktober, dann Ehegattenvisum beantragen, dann nach Erteilung des Ehegattenvisums erst in den USA leben. Das wird dann aber im Dezember 2016 nichts; eher im Dezember 2017. ;)

Wissen die Behörden bei meiner Rückkehr überhaupt schon von meiner Heirat?
Das wissen die dann, wenn Du Deinen AOS-Antrag stellst... Und genau das kann dann zum Problem werden, denn die Einreise mit P1-Visum mit Bleibeabsicht ist leider nicht legal, und wenn das auffliegt, was es spätestens beim Einreichen des AOS-Antrages würde, dann kann Dein Antrag schneller in der Tonne landen, als Du "schnubbeldiwupp" sagen kannst.
Wie verhält sich das wenn man bereits ein Arbeitsvisum hat. Das p1 fällt in der Praxis unter das sogenannte "Dual Intent" Gesetz.
"Dual Intent" bezieht sich aber auf eine arbeitgeberseitig gesponsorte Greencard, und das ist bei Dir ja nicht der Fall. Insoweit ist der "Dual Intent"-Aspekt nicht relevant.
Unser Plan war:

- Ende August Einreise in die USA
- Ende Oktober Heirat
- Mitte November Ausreise zwecks Europatour
- Dezember Rückkehr und AOS filen
Wenn Du zwischen Heirat und Greencardantrag noch einmal ausreisen möchtest, dann kannst Du nicht den Weg des AOS wählen, sondern Ihr müsst nach der Heirat CR-1 für Dich beantragen.

Oder Ihr beantragt direkt nach der Heirat AOS und direkt die Advance Parole dazu, und dann hofft Ihr, dass der AOS-Prozess ausnahmsweise richtig schnell geht. Aber realistisch wirst Du wohl 3-4 Monate auf die AP und ein halbes Jahr auf die GC warten müssen, und in der Zeit darfst Du nicht ausreisen, weil mit dem AOS-Antrag Dein aktuelles Visum ungültig wird und eine Ausreise als freiwillige Aufgabe des AOS-Prozesses gewertet würde. Leider dürftest Du in der Zeit auch nicht arbeiten. Ich hoffe also, dass Du entweder ausreichend Erspartes hast, um ein halbes Jahr über die Runden zu kommen oder dass Deine Zukünftige so gut verdient, dass sie Euch beide ein halbes Jahr lang von ihrem Einkommen unterhalten kann.
 

Torti86

Member
Hallo !

Und danke erstmal für deine Mühe :)

Ich kann also davon ausgehen, dass der Anwalt somit in keinster Weise recht hatte?

LG
 

Torti86

Member
Was mich eben wundert ist, dass man im Netz zu Hauf Aussagen findet, die behaupten, dass all das mit einem P1 Visa nicht so problematisch sei.

Auf diversen Immigration Law Seiten zu lesen:


Can I apply for adjustment of status on P-1?

Yes, you may apply for adjustment of status and lawfully seek to become a permanent resident of the U.S.

Ich bin ja "legal" im Land und darf, so wie Dual intent verstanden den habe, dennoch auch Absichten zur AOS pflegen.

LG
 

domnk

Well-Known Member
Ich kenne mich mit dem P-1 zu wenig aus. Aber fuer mich stellt sich folgende Frage:

Kann man mit dem Visum jederzeit einreisen oder nur fuer den Zeitraum, in dem ihr/du auch tatsaechlich in den USA Auftritte habt. Wenn du im November von der Europatour wieder zurueck reist, hast du/ihr dann Auftritte in den USA im Programm, oder reist du nur zum Zweck des AOS mit Bleibeabsichten ein.

Wie gesagt, ich will hier gar keinen Ratschlag abgeben, da ich mich nicht genug auskenne. Ich koennte mir aber vorstellen, dass du, sofern du nur zum Zweck des AOS einreist sowieso gegen die Bestimmungen den P-1 verstossen wuerdest, womit auch dual intent hinfaellig waere. Der INA sagt soweit ich weiss ganz deutlich, dass AOS bei visa fraud nicht zu genehmigen ist.

Ich rate hier aber nur ins Blaue gewissermassen.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Hallo !

Und danke erstmal für deine Mühe :)

Ich kann also davon ausgehen, dass der Anwalt somit in keinster Weise recht hatte?

LG
"In keinster Weise" würde ich nicht sagen. Das P1 ist in der Tat ein Dual-Intent-Visum, aber eben in Bezug auf arbeitsbasierte Greencards.

Generell bin ich der Meinung, dass Immigrationsanwälte häufig einen unglaublichen Quatsch erzählen und den Visumsprozess häufiger erschweren und nicht erleichtern. Unterm Strich hat ein Anwalt ja nichts davon, wenn alles glatt läuft - je mehr Probleme, desto länger dauert der Prozess, desto kräftiger klingelt die Kasse.

Was mich eben wundert ist, dass man im Netz zu Hauf Aussagen findet, die behaupten, dass all das mit einem P1 Visa nicht so problematisch sei.

Auf diversen Immigration Law Seiten zu lesen:

Can I apply for adjustment of status on P-1?

Yes, you may apply for adjustment of status and lawfully seek to become a permanent resident of the U.S.

Ich bin ja "legal" im Land und darf, so wie Dual intent verstanden den habe, dennoch auch Absichten zur AOS pflegen.
Ich sagte doch, dass AOS nach Heirat mit P1 möglich ist - wie übrigens mit jedem anderen Visum aus auch, "Dual Intent" oder nicht ist dabei egal. Das ist also nicht das Problem. Das Problem besteht darin, dass Du nach der Heirat erst noch einmal ausreisen und auf P1 wieder einreisen möchtest, ehe Du den AOS-Prozess einleitest, und das ist nicht erlaubt. Möglich ist es vielleicht trotzdem, kann ja immer sein, dass irgendjemand pennt, aber es ist eben nicht erlaubt. Wenn Du nach der Heirat wieder ausreisen willst, ehe AOS durchgezogen wird, dann brauchst Du ein Ehegattenvisum.

AOS für Ehegatten ohne Ehegattenvisum basiert im Grunde immer auf der Annahme einer Spontanhochzeit. Wenn Du bei der Einreise in die USA bereits verheiratet bist, liegt ohne jeden Zweifel keine Spontanhochzeit vor, und damit entfällt die Grundlage für das AOS.

Wieso soll die Heirat denn überhaupt zeitlich mehrere Monate vom AOS-Prozess abgekoppelt werden, hat das einen tieferen Sinn? Wieso heiratet Ihr nicht dann, wenn Du im Land bleiben kannst, bis der AOS-Prozess abgeschlossen ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

Torti86

Member
Hi. Danke für deinen Beitrag.

Das Visum gilt immer 1 Jahr und es hat extra einen "m" fuer multiple entries, da wo man das auf dem visum vermerkt. Du musst um das Visa zu bekommen quasi Beschäftigung fuer das ganze Jahr vorweisen damit man es bekommt. Ist es aber erst mal gestattet kann man so oft kommen wie man will, da natürlich auch davon (zurecht) ausgegangen wird, dass vieles auch spontan passiert.

Z.b. Meetings mit der Plattenfirma, Videodreh, kurzfristige Konzertanfragen etc.

Shows gibt s erst im März wieder, aber davor halt Proben und oben genannte Dinge.
 

Torti86

Member
@EmmaGlamour:

Falls ich dann im Dezember nach der Euro Tour erst heirate dann kann ja aber auch wieder behauptet werden, ich waere NUR zum Heiraten und AOS filen bekommen. Dann müsste ich ja nun auf sicher zu gehen, um keinen Verdacht Aufkommen zu lassen, oder? Von wegen 30/60 days rule ? Sprich erst mal eine Zeit warten oder?
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Falls ich dann im Dezember nach der Euro Tour erst heirate dann kann ja aber auch wieder behauptet werden, ich waere NUR zum Heiraten und AOS filen bekommen.
Behauptet werden kann viel; der Unterschied ist, dass im einen Fall (wenn die Heirat bereits erfolgt ist) kein Zweifel mehr besteht, dass Visumsmissbrauch vorliegt. Im anderen Fall (Heirat erst dann, wenn anschließend direkt AOS beantragt werden soll) ist dieser Nachweis sehr viel schwieriger. Erlaubt ist das theoretisch auch nicht, weil Du ja bereits mit Heirats- und Bleibeabsicht einreist, dafür aber nicht das richtige Visum hast (das wäre ein Verlobtenvisum). Da bewegst Du Dich also ohnehin schon im rechtsfreien Raum.
Dann müsste ich ja nun auf sicher zu gehen, um keinen Verdacht Aufkommen zu lassen, oder? Von wegen 30/60 days rule ? Sprich erst mal eine Zeit warten oder?
Wäre wohl sinnvoll, das kann ich aber nicht wirklich beantworten, weil Du eigentlich nur im Fall einer Spontanhochzeit überhaupt AOS einreichen darfst. Und spontan ist's ja nicht mehr, wenn Du jetzt schon weißt, dass im Herbst oder Winter auf jeden Fall geheiratet werden soll.

Wieso beantragt Ihr denn nicht einfach nach der Heirat CR-1? Mit Deinem P-1 könntest Du ja in der Zwischenzeit weiterhin einreisen, und Du müsstest nicht monatelang auf Erwerbstätigkeit verzichten, bis das AOS durch ist. In finanzieller Hinsicht wäre das mutmaßlich sinnvoller, auch wenn es hieße, dass Du voraussichtlich erst im Herbst 2017 fest in die USA umsiedeln könntest und nicht bereits im Dezember 2016. Dafür würdest Du dann direkt bei der Aktivierungseinreise die GC bekommen und könntest quasi nahtlos vom P-1 auf die GC übergehen, ohne Einkommen zu verlieren.
 

Torti86

Member
Danke.

Könnt ich dann theoretisch während des CR-1 Antrages auch längere Zeit in den USA bleiben?

Das erlaubt das P1 visum ja. Ich habe ja auch eine Unterkunft dort.
 
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