Wie ist es denn dann mit dem Brexit, darfst du denn als EU-Buerger dann dableiben? Da gibt es doch einen Bestandsschutz, oder? Und man darf ja innerhalb der EU beide Stabues haben, was ist dann nach dem Brexit?
Ist natuerlich total off topics hier, aber interessiert mich...
Vielleicht ganz kurze Antwort und dann schnell wieder zum Thema...vielleicht merkt Ezri, der Admin oder diese superstrenge Moderatorin Anja das ja nicht....
Ja dann werde ich schell antworten, bevor die superstrenge Moderatorin Anja, Ezri, oder der Admin darauf aufmerksam werden.
Grundsaetzlich hat die Regierung unser Bleiberecht zugesichert. Wer bereits fuenf Jahre hier ist bekommt settled status (aka indefinite leave to remain, die britische Greencard), bei weniger als fuenf pre-settled status, mit dem man maximal fuenf Jahre im Land bleiben und der dann auf settled status umgewandelt werden kann. Ich habe bereits den settled status beantragt und das auch verbrieft, sollte also kein Problem haben. Das Parlament koennte das -- angesichts parlamentarischer Souveraenitaet und einer ungeschriebenen Verfassung -- jederzeit aendern, aber das halte ich fuer unwahrscheinlich. Ausserdem, bei aller Kritik die ich in letzter Zeit an der hiesigen Regierung habe, waren die Briten eigentlich von Anfang an relativ klar, dass man die derzeit hier lebenden EU-Buerger nicht ausweisen will. Da war man auch viel schneller als die meisten EU Staaten.
Das mit beiden Staatsbuergerschaften ist fuer euch Deutsche so, die Oesterreicher sind da leider etwas doof. Bei uns braucht's auch innerhalb der EU eine Beibehaltungsgenehmigung und, seitdem die rechte FPOe sich im Bund und in den Laendern breitgemacht hat, ist diese relativ schwer zu bekommen. Aber mal sehen, ich gebe die Hoffnung nicht auf. Gleichzeitig hat unsere Aussenministerin angekuendigt, dass uns die Bundesregierung, im Falle eines ungeordneten Austritts, eventuell generell die doppelte Staatsbuergerschaft erlauben wird. Persoenlich bin ich damit im Zwiespalt, weil mir das Vorteile bringen wuerde, der ungeordnete Austritt aber fuer das Land eine absolute Katastrophe waere. Es bleibt also spannend.
Fuer euch Deutsche (und Briten in Deutschland) aendert sich diesbezueglich erstmal nichts, weil die deutsche Bundesregierung gesetzlich eine Uebergangsfrist (von zwei Jahren?) festgelegt hat, innerhalb derer die britische oder die deutsche Staatsbuergerschaft ohne Beibehaltungsgenehmigung oder Zuruecklegung der anderen erworben werden kann. Danach gilt fuer Deutsche im Koenigreich die selbe Regelung wie fuer Deutsche in den USA, und Briten in Deutschland muessen ihre britische Staatsbuergerschaft abgeben wenn sie sich einbuergern moechten.
Generell blicke ich immer relativ neidig nach Deutschland im Staatsbuergerschaftswesen (oder generell auf die Briten). Dieses nationale Gehabe der Oesterreicher geht mir auf die Nerven.