Visabeantragung
Foto-Bestimmungen für US-Visa
Antragsteller eines US-Visums benötigen lediglich ein Foto. Bei Nichteinhaltung der folgenden Bestimmungen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise.
1. Die Fotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
2. Die Fotos müssen 5 x 5 cm groß sein.
3. Der Kopf muss zwischen 2,5 and 3,5 cm groß sein, vertikal gemessen.
4. Die Fotos müssen einen weißen Hintergrund haben.
5. Die Fotos müssen den Antragsteller mit Vorderansicht zeigen, beide Ohren müssen sichtbar sein.
Das Passfoto muss den ganzen Kopf einschließlich der Haare als Vorderansicht zeigen, vorzugsweise die Ohren sichtbar. Der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen (nicht nach unten oder zur Seite). Das Gesicht muss ca. 50 % des Fotos einnehmen. Unter dem Begriff „Gesicht“ ist in diesem Zusammenhang der Kopf des Antragstellers von der Kinnspitze bis zu den Haaren zu verstehen einschließlich voller Breitseite mit Haaren. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Die maßgebende Bedingung ist, dass das Foto den Antragsteller eindeutig darstellt.
Das Foto soll 50 x 50 mm groß, in Farbe oder schwarz-weiß und mit weißem Hintergrund sein (mit dem Kopf des Antragstellers in der Mitte). Fotos mit unruhigem oder dunklem Hintergrund oder mit Muster sind unzulässig. Der Kopf von der Kinnspitze bis zu den Haaren sollte ca. 25 - 35 mm gross sein und die Augenhöhe sollte sich ca. 28 - 35 mm -von der unteren Kante des Fotos gemessen- befinden. Das Foto darf keinen Rand haben. Es muss an das Visaantragsformular DS-156 angeheftet oder aufgeklebt werden. Die Heftung muss so weit wie möglich vom Gesicht entfernt sein.
Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet, aber auch dann dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen lassen. Sonnenbrillen oder andere Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen, sind unzulässig, es sei denn sie werden aus medizinischen Gründen benutzt (z.B. Augenbinde).
Fotos mit folgenden Bestandteilen sind unzulässig:
• traditionelle Gesichtsmaske oder Burko
• Mütze bei militärischem-, Flugzeug- oder anderem Personal
• Stammestracht, Nationalkostüm oder Kopfbedeckung, die nicht von der Religionszugehörigkeit vorgeschrieben ist.
Ein separates Foto wird für jeden Antragsteller, einschließlich Kinder benötigt. Gruppenfotos können nicht angenommen werden.
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/foto.html
Foto-Bestimmungen für US-Visa
Antragsteller eines US-Visums benötigen lediglich ein Foto. Bei Nichteinhaltung der folgenden Bestimmungen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise.
1. Die Fotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
2. Die Fotos müssen 5 x 5 cm groß sein.
3. Der Kopf muss zwischen 2,5 and 3,5 cm groß sein, vertikal gemessen.
4. Die Fotos müssen einen weißen Hintergrund haben.
5. Die Fotos müssen den Antragsteller mit Vorderansicht zeigen, beide Ohren müssen sichtbar sein.
Das Passfoto muss den ganzen Kopf einschließlich der Haare als Vorderansicht zeigen, vorzugsweise die Ohren sichtbar. Der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen (nicht nach unten oder zur Seite). Das Gesicht muss ca. 50 % des Fotos einnehmen. Unter dem Begriff „Gesicht“ ist in diesem Zusammenhang der Kopf des Antragstellers von der Kinnspitze bis zu den Haaren zu verstehen einschließlich voller Breitseite mit Haaren. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Die maßgebende Bedingung ist, dass das Foto den Antragsteller eindeutig darstellt.
Das Foto soll 50 x 50 mm groß, in Farbe oder schwarz-weiß und mit weißem Hintergrund sein (mit dem Kopf des Antragstellers in der Mitte). Fotos mit unruhigem oder dunklem Hintergrund oder mit Muster sind unzulässig. Der Kopf von der Kinnspitze bis zu den Haaren sollte ca. 25 - 35 mm gross sein und die Augenhöhe sollte sich ca. 28 - 35 mm -von der unteren Kante des Fotos gemessen- befinden. Das Foto darf keinen Rand haben. Es muss an das Visaantragsformular DS-156 angeheftet oder aufgeklebt werden. Die Heftung muss so weit wie möglich vom Gesicht entfernt sein.
Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet, aber auch dann dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen lassen. Sonnenbrillen oder andere Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen, sind unzulässig, es sei denn sie werden aus medizinischen Gründen benutzt (z.B. Augenbinde).
Fotos mit folgenden Bestandteilen sind unzulässig:
• traditionelle Gesichtsmaske oder Burko
• Mütze bei militärischem-, Flugzeug- oder anderem Personal
• Stammestracht, Nationalkostüm oder Kopfbedeckung, die nicht von der Religionszugehörigkeit vorgeschrieben ist.
Ein separates Foto wird für jeden Antragsteller, einschließlich Kinder benötigt. Gruppenfotos können nicht angenommen werden.
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/foto.html