@ Emma:
Wenn ich es verweigert haette, haetten sie mich doch nie eingestellt, oder? Das wuerde ja dann so ausschauen als haette ich etwas zu verheimlichen. Ich dachte eigentlich, dass das illegal waere, aber es war ja der Staat.
Vermutlich hätten sie Dich nicht eingestellt. Aber das ist eben diese Frage, die man sich selber beantworten muss: Möchte man denn überhaupt für jemanden arbeiten, der freiheitliche Grundrechte der Arbeitnehmer (und Privatkorrespondenz und private Profile gehören da m.E. ganz klar dazu) vorsätzlich missachtet? Ich persönlich beantworte diese Frage für mich mit einem deutlichen "Nein!".
Und die Frage, ob Du etwas zu verheimlichen haben könntest oder nicht, stellt sich in diesem Zusammenhang meines Erachtens gar nicht. Deine Privatkorrespondenz mit Deinen Freunden und Deiner Familie (und darum geht es bei einem auf "privat" gestellten Profil) ist in keiner Weise Sache des Arbeitgebers und geht den Arbeitgeber einen feuchten Kehricht an (sofern nicht in irgend einer Weise Arbeitsplatzressourcen dafür genutzt werden - aber das war ja im vorliegenden Fall von vornherein zu 100% auszuschließen). Sowenig, wie ich ein Tagebuch, private Briefe oder Postkarten oder die Inhalte privater Telefonate oder persönlicher Gespräche vor einem Arbeitgeber ausbreiten würde, so wenig würde ich private Inhalte von Internetseiten offenlegen.
Bei öffentlichen Internetseiten ist das natürlich etwas anderes - klar finden solche Inhalte Berücksichtigung.
Und ob der Arbeitgeber berechtigt war, Dich zur Einsicht der privaten Seiten zu zwingen, kann ich nicht sagen - da fehlt mir die juristische Expertise. Aber ich nehme an, dass der Arbeitgeber (ob das nun eine staatliche Stelle war oder nicht) da seine Befugnisse überschritten hat. Es fällt mir jedenfalls schwer mir vorzustellen, dass das eine juristisch einwandfreie Vorgehensweise war.